vodafone telefonabzocke dialer

j'adore

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so,
ich hab auch was tolles.
letztens erreichte mich ein brief, wo drin stand, dass ich wg anruf zu sonderrufnummern doch bitte 400 euro zahlen möge.
ich hab dann entsetzt vodafone angerufen und die meinten, i ch hatte wohl n paar hundert mal ne 01377-nummer angerufen - allerdings zu zeite, in denen ich in der uni war oder gar im urlaub.
kann ich also nicht gewesen sein.

ich hab so ca 4 mal mit vodafne telefoniert wegen der sache. erst letztens wieder, da meinte dann die dame, dass die das rausnehmen, wenn ich widerspruch einlege (was ich zwar schon getan hatte und eigentlich hatte ich auch ne antwort bekommen (alles rechtens, ich muss zahlen), aber die haben das nicht verzeichnet in meiner kundenakte....) -
ich also erneut widerspruch eingelegt. und dann kam ein brief, in dem mal wieder stand, dass ich zahlen muss und dass das ja wohl iwie meine schuld sein müsse.

super sache.

ich hab nix verursacht, ich zahl nix.

was nun?
 

schnippewippe

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Wenn ich das nicht war sollen sie mir doch erst einmal einen Einzelnachweis mit allen Nummern schicken. Aber einen wo jedesmal die ganze Telefonnummer steht und nicht am Ende 3 Ziffern fehlen oder xxx steht

Würde mitteilen, dass ich es zwecks erstatten einer Anzeige brauche.

Ich stelle dir mal einen Link ein. Ist von 2006
Kummerkasten • Thema anzeigen - Vodafone zieht mich ab?!
Genau dein Fall.


Fürs Handy.
Das habe ich eben auf der Seite eines Anwalts gefunden.
Eine Möglichkleit kann auch sein, den Vertragspartner aufzufordern, den angeblichen Einwahlstandort für die behaupteten Gespräche mitzuteilen, Sie könnten denn u.U. nachweisen, dass Sie an den Daten an den genannten Orten nicht waren.
 

j'adore

New member
hier gibts nichts wirklich neues - ich hab das angefochten, aber die wollen, dass ich trotzdem zahle. das kann doch nicht sein.
 

schnippewippe

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@ Silberblatt hat dir ja hier schon einen Weg mitgeteilt.
Kummerkasten • Thema anzeigen - Vodafone zieht mich ab?!

Verbraucherschutz und Rechte der Telefonkunden


Mobilfunk-Kunden erhalten ein besonderes Recht für den Widerspruch zur Mobilfunk-Telefonrechnung. Verbraucher haben jetzt die Möglichkeit, einzelnen Posten auf der Mobilfunkrechnung zu widersprechen, ohne dass dies zu einer Sperre des Anschlusses führen darf. Diese Möglichkeit gab es bislang nur für das Festnetz. In Telefonrechnungen, die auch Leistungen Dritter ausweisen, sind die in Rechnung gestellten Leistungen konkret zu bezeichnen............. aus dem link
Dann würde ich noch einmal mitteilen, dass du die unberechtigte Forderung am...............angefochten hast und du nun noch einmal dein Auskunfsanspruch zwecks Anzeige in Anspruch nehmen.
Der Verbraucher erhält einen Auskunftsanspruch über die Identität von Drittanbietern. So kann er sowohl vom Rechnungssteller als auch vom Netzdienstebetreiber verlangen, dass diese kostenfrei den Namen und die ladungsfähige Anschrift der Dritten nennt. Bei Diensteanbietern mit Sitz im Ausland muss zusätzlich die ladungsfähige Anschrift eines allgemeinen Zustellungsbevollmächtigten im Inland angegeben werden.......................aus dem link .
Per Einschreiben mit Rückantwort. Eine Kopie des Schreibens für dich selber behalten.

Beratungsbeihilfe :
http://www.kanzlei-katrinschneider.de/index.php?option=com_content&task=view&id=37&Itemid=66

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j'adore

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ok, werd ich tun. hab nen neuen brif, wo drin steht, dass die, wenn ich bin zum 27. nicht zahle, mir internet und telefon abstellen.
 
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