Da die Sache immer noch aktuell ist, möchte ich mal eine längere Beschreibung meiner Erlebnisse mit der Abzockseite estaapplication.us schildern, ich hatte dabei Glück im Unglück:
Vor knapp einem Jahr beantragte ich zwei Esta-Einreisegenehmigungen für meine Frau und mich und löhnte dafür 2 * 49 EUR per Sofortüberweisung von meinem Girokonto. Zwar wunderte ich mich etwas über den hohen Preis, nahm es jedoch als so gegeben hin. Die Esta-Genehmigungen bekam ich innerhalb weniger Minuten, auch auf der Originalseite der US-Behörde waren sie abrufbar. 4 Wochen später fuhr mir zunächst der Schreck in die Glieder - die Überweisungen waren mit dem Zahlungsgrund „Ablehnung auf Grund von aufsichtsrechtlichen Vorschriften" zurückgebucht worden. Wie jetzt, wollen uns die Amis nicht? Das Rätsel löste sich weinge Stunden später, als zwei E-Mails, unterzeichnet von einem "Maximilian Steinbach", die ohne Angabe weiterer Identifizierungsdaten unter Bezugnahme auf die Estaanträge mit der Forderung eintraf, die Beträge auf ein Konto in Malta zu überweisen, was ich natürlich nicht tat. Denn mittlerweile war mir klar geworden, dass ich die Estaanträge über
https://www.estaapplication.us/de/form/ beantragt hatte. Die scheinbare Einstiegsseite befindet sich auf
https://www.estaapplication.us/, wo auch beschrieben ist, dass es sich nicht um die offizielle Estabehörde, sondern um einen Vermnittler handelt. Scheinbare Einstiegsseite? Ja, denn ich konnte anhzand meiner Browserchronik nachvollziehen, das ich diese Seite nie aufgesucht hatte. Stattdessen war ich über einen Link auf
http://www.estaformular.org auf das Formular gekommen. Versuche ergaben, dass
https://www.estaapplication.us/ auch bei google praktisch nicht auffindbar ist, da dies durch entsprechende Eintragungen robot-Einträge durch den Seitenbetreiber aktiv verhindert wird. Dagegen erscheint
http://www.estaformular.org, wo auch nichts über den privaten Betreiber steht, bei google ganz oben. Das heißt:
https://www.estaapplication.us/ hat lediglich Alibi-Funktion, um bei Beschwerden darauf verweisen zu können, dass der Betreiber korrekt beschrieben ist. Der Grund des hohen google-Rankings liegt offenbar darin, dass es eine dreistellige Anzahl von Links von seriösen Reiseseiten auf diese Seite gibt. Wie kommt es nun, dass solche Seiten genau auf den Abzocker verweisen? Bei etlichen wird sogar vor der Abzocke gewarnt, und
http://www.estaformular.org als Seite mit weiteren Infos angegeben, immer wieder taucht dabei der Name Larissa Meineker auf, angeblich eine Studentin, die abgezockt worden war und die diese Seite zur Warnung angefertigt hat. Auch unter whois ist diese Larissa Meineker zu finden, mit einer Adresse einer Hauptstraße in Barcelona, mit Stockwrk und Appartment- aber ohne Hausnummer. Fügt man die "vergessene" Hausnummer 38 ein, führt das ganze zu einer Briefkastenfirma, also: FAKE. Unter
https://web.archive.org/web/*/http://www.estaformular.org ist die Geschichte dieser Seit zu verfolgen - bis 31.08.2015 enthielt sie tatsächlich die rührselige Geschichte der angeblichen Larissa Meineker! Sie wurde also offenbar nur zu dem Zweck angelegt, sie bei anbietern seriöser Seiten mit Reisebezug als vertrauenswürdige Seite zu präsentieren und darüber "Kunden" zur Abzocke zu gewinnen!
Nach der dritten "Mahnung" des "Herrn Steinbach", die im Wochenabstand eintrafen, und in der er bereits mit "seinem Inkassobüro" drohte (ich hatte noch niocht mal eine gültige Rechnung oder sonstigen Zahlungsaufforderung von einem nachvollziehbaren Absender) antwortete ich mit dem Verlangen nach Einstellung des Spams, nach Auskunft über meine Daten sowie nach Identifizierung der Privatperson Maximilian Steinbach, die hier so unverschämte Forderungen stelle. Hierauf mailte er zurück, dass er Kundenberater der "Firma" estaapplication.us sei und ich meine Daten zur Übermittlung an die Estabehörde bei ihm eingegeben habe. Ich antwortete, dass ich eine "Firma estaapplication.us" ebensowenig wie einen Maximilian Steinbach kenne, was sicherlich daran liege, dass beide garnicht existieren (estaapplication.us ist eh keine Firma, sondern eine Internetadresse, die Firma heißt lt. whois und Impressum Anderson & Associates Ltd. und residiert auf den Seychellen in einem dreistöckigen Haus, welches sie sich mit gefühlt einer vierstelligen Anzahl weiterer Firmen teilt). Deshalb setze ich dem ganzen jetzt ein Ende, sollte er dennoch jemanden kennen, der begründete Forderungen an mich habe, möge er sich schriftlich mit Stempel und Unterschrift sowie vollständigen Daten an mich wenden. Meine E-Amil-Adressen werde ich jetzt löschen (Anmerkung: Das kann ich nicht so von heute auf morgen, aber da ich einen eigenen E-Mail-Server habe, habe ich den so präpariert, dass Mails von der entsprechenden Adresse als bounce zurückkommen, obwohl ich sie trotzdem lesen kann. Dies führte ihm wohl fast zur Verzweiflung, er schrieb mir über sein umweltfreundliches papierloses Büro, dann sein schrieb Chef "Adam Hill" (der nicht mal einen eigenen Computer hat) und sandte sogar eine Rechnung (wow!) alles ohne Reaktion meinerseits. Auf das zum Schluss noch 3mal angekündigte Inkassobüro warte ich noch heute (schluchz). Wär doch lustig gewesen, ein Inkassobüro mit einer E-Mail-Vollmacht von einer Internetseite. Aber kam nicht. Von den gesparten 2*14 $ haben wir auf das Wohl des Seitenbetreibers ein paar ekelhafte Bud-light getrunken.
Was kann man daraus lernen: Da man ja normalerweise mit Kreditkarte bezahlt und andererseits nicht darauf hoffen kann, dass das Geld auf Grund eines Bankproblems von allein zurückkommt sollte man vielleicht einfach die Kreditkarte zurückbuchen - und zwar einen Tag vor Ablauf der 6-Wochenfrist. Warum erst dann? Weil der Abzocker ja die 14 $ an die US-Behörde auch per Kreditkarte gezahlt hat und sonst die Gelegenheit hätte, seinerseits seine Kreditkartenbuchung zurückzuziehen, was sicherlich zum Entzug der Estagegenhmigung sowie möglicherweise zu weiterem Ärger mit der US-Behörde führen könnte. Ein Inkassobüro kommt bei dieser Seite jedenfalls nicht, und es hätte auch keinen Erfolg, wenn man deren Zahlungen konsequent wegen fehlen einer Vertragsbeziehungen (vgl. § 312i,j, BGB) widerspricht.