Frau Leutheusser-Schnarrenberger, registrieren Sie eine Zunahme von Kriminalität im Internet?
Leutheusser-Schnarrenberger: Ja, Kriminalität und Missbrauch nehmen zu. Das beginnt bei den systematischen Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen und geht bis zu unlauteren Methoden beim Abschluss von Verträgen. Häufig merken die Nutzer gar nicht, dass sie etwas bestellt haben, bis dann die Rechnung kommt oder ein Inkassobüro sich meldet.
Was unternehmen Sie, um die Verbraucher in diesem Dschungel besser zu schützen?
Leutheusser-Schnarrenberger: Ich werde Anfang nächsten Jahres ein Gesetzespaket zur Stärkung der Verbraucherrechte im Internet vorlegen. Der Abmahnmissbrauch bei Urheberrechtsverletzungen wird eingedämmt. Ich will aber auch die kleinen Anbieter im Online-Handel schützen, die oft teuer abgemahnt werden, weil sie angeblich nicht alle Vorschriften ganz genau eingehalten haben. Bereits in der parlamentarischen Beratung ist die sogenannte Button-Lösung bei Bestellungen. Wir wollen, dass die Kunden vor jeder Bestellung exakt auf die Folgen und Kosten hingewiesen werden. Bei der unerlaubten Telefonwerbung werden wir nachjustieren und die Inkassobranche von schwarzen Schafen befreien.
Es gab vor wenigen Tagen ein spektakuläres Urteil. Eine Rentnerin, die überhaupt keinen Computer mehr hat, aber noch einen alten Internetanschluss, wurde wegen der Raubkopie eines Gewaltfilmes zur Zahlung von 650 Euro Abmahnkosten verurteilt. Eine Einzelfallprüfung gab es nicht. Wird Ihr Gesetz an dieser Praxis etwas ändern?
( hier mal ein Link zum Fall.
Internet-Urteil: Rentnerin*ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt )
Leutheusser-Schnarrenberger: Zu einzelnen Fällen kann ich natürlich nichts sagen. Unser Ziel ist aber ganz klar – wir brauchen bessere Regelungen bei den Abmahnungen, gerade im Urheberrechtsbereich. Dort gab es nach Verbraucherschützerangaben fast 600 000 Abmahnungen allein 2010, alle mit nicht unerheblichen Kosten. Die bisherige Regelung, dass die Höchstgrenze bei einfach gelagerten Fällen maximal 100 Euro betragen darf, ist völlig fehlgeschlagen. Deshalb, weil die Gerichte die meisten Fälle als nicht einfach eingestuft haben. Wir werden nun Streitwerte im Gesetz festlegen, damit die Abmahnkosten nicht aus dem Ruder laufen. Wir wollen den Urheberrechtsschutz auf keinen Fall aushöhlen. Trotzdem braucht man klare rechtliche Regelungen, dass bei den Abmahnungen nicht abgezockt wird. Es gibt leider schwarze Schafe, auch unter Anwälten, die das zum Geschäftsmodell gemacht haben..........................................weiter im link