Button-Lösung ist durch

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Jetzt wird es eng für Internetabzocker. Der Deutsche Bundestag berät über den von mir vorgelegten Gesetzentwurf gegen Kostenfallen im Internet. Mehr als fünf Millionen Internetnutzer sind laut einer Umfrage schon in die Falle getappt. Die Angebote sehen kostenlos aus und sollen dann doch etwas kosten. Der neue Internetbutton schützt wirksam vor Kostenfallen. Verbraucher sind nur zur Zahlung verpflichtet, wenn der Bestellbutton eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweist. Unseriöse Geschäftspraktiken laufen künftig ins Leere. Der Schutz greift immer, wenn Waren oder Dienstleistungen online bestellt werden – ob per Computer, Smartphone oder Tablet. Auch die Wirtschaft profitiert, weil das Vertrauen in den Online-Handel steigt.
Quelle&mehr: BMJ.de/Pressemitteilung
 

byty

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Hallo zusammen
Ich meine wenn der Button kommt,werden die eine Antwort finden,und wenn sich der Button bei Eingabe der Daten automatisch mit aktiviert,und sei es per java Script etc.. :fear:
 

schnippewippe

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Und wieder mal ein interview.

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will im Netz durchgreifen

Frau Leutheusser-Schnarrenberger, registrieren Sie eine Zunahme von Kriminalität im Internet?

Leutheusser-Schnarrenberger: Ja, Kriminalität und Missbrauch nehmen zu. Das beginnt bei den systematischen Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen und geht bis zu unlauteren Methoden beim Abschluss von Verträgen. Häufig merken die Nutzer gar nicht, dass sie etwas bestellt haben, bis dann die Rechnung kommt oder ein Inkassobüro sich meldet.



Was unternehmen Sie, um die Verbraucher in diesem Dschungel besser zu schützen?

Leutheusser-Schnarrenberger: Ich werde Anfang nächsten Jahres ein Gesetzespaket zur Stärkung der Verbraucherrechte im Internet vorlegen. Der Abmahnmissbrauch bei Urheberrechtsverletzungen wird eingedämmt. Ich will aber auch die kleinen Anbieter im Online-Handel schützen, die oft teuer abgemahnt werden, weil sie angeblich nicht alle Vorschriften ganz genau eingehalten haben. Bereits in der parlamentarischen Beratung ist die sogenannte Button-Lösung bei Bestellungen. Wir wollen, dass die Kunden vor jeder Bestellung exakt auf die Folgen und Kosten hingewiesen werden. Bei der unerlaubten Telefonwerbung werden wir nachjustieren und die Inkassobranche von schwarzen Schafen befreien.



Es gab vor wenigen Tagen ein spektakuläres Urteil. Eine Rentnerin, die überhaupt keinen Computer mehr hat, aber noch einen alten Internetanschluss, wurde wegen der Raubkopie eines Gewaltfilmes zur Zahlung von 650 Euro Abmahnkosten verurteilt. Eine Einzelfallprüfung gab es nicht. Wird Ihr Gesetz an dieser Praxis etwas ändern?

( hier mal ein Link zum Fall. Internet-Urteil: Rentnerin*ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt )

Leutheusser-Schnarrenberger: Zu einzelnen Fällen kann ich natürlich nichts sagen. Unser Ziel ist aber ganz klar – wir brauchen bessere Regelungen bei den Abmahnungen, gerade im Urheberrechtsbereich. Dort gab es nach Verbraucherschützerangaben fast 600 000 Abmahnungen allein 2010, alle mit nicht unerheblichen Kosten. Die bisherige Regelung, dass die Höchstgrenze bei einfach gelagerten Fällen maximal 100 Euro betragen darf, ist völlig fehlgeschlagen. Deshalb, weil die Gerichte die meisten Fälle als nicht einfach eingestuft haben. Wir werden nun Streitwerte im Gesetz festlegen, damit die Abmahnkosten nicht aus dem Ruder laufen. Wir wollen den Urheberrechtsschutz auf keinen Fall aushöhlen. Trotzdem braucht man klare rechtliche Regelungen, dass bei den Abmahnungen nicht abgezockt wird. Es gibt leider schwarze Schafe, auch unter Anwälten, die das zum Geschäftsmodell gemacht haben..........................................weiter im link
 

Niclas

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PRPORT Rheinland-Pfalz - Pressemitteilung - Internetfalle top-of-software geht in neue Runde
Dieses Beispiel macht einmal mehr deutlich, wie wichtig eine Bestätigung des Verbrauchers beim Vertragsabschluss von Internetgeschäften ist. Lange forderten die Verbraucherzentralen die Einführung dieser sogenannten 'Button-Lösung'. Mit ihr soll verhindert werden, dass Verbraucher im Internet über entstehende Kosten getäuscht werden. Am 2. März hat der Bundestag endlich mit großer Mehrheit ein Gesetz gegen Kostenfallen und Abofallen im Internet beschlossen. Im Kern verpflichtet die Neuregelung Unternehmen, den Anmeldebutton unmissverständlich mit einem deutlichen Hinweis auf entstehende Kosten zu versehen. Anbieter, die einem Verbraucher Kosten für einen angeblich im Internet abgeschlossenen Vertrag in Rechnung stellen, müssen künftig beweisen, dass dieser ausdrücklich seine Zahlungsbereitschaft erklärt hat. Diese Regelung wird frühestens im Juni in Kraft treten.
Ein selten dämlicher Artikel, der beweist, dass der Autor in den vergangenen sieben Jahren Abofallen sich wohl noch nie mit der Materie vertraut gemacht hat.
PS: Noch was von Landingpages gehört oder gelesen und wie einfach Webseiten manipuliert werden können.
 

schnippewippe

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4. Mai 2012 um 18:47 Uhr |
Im März 2012 wurde durch den deutschen Gesetzgeber für den E-Commerce die „Button“-Lösung verabschiedet. Diese soll den Verbraucher vor dem Abschluß unerwünschter Verträge üper das Internet schützen. Bevor ein kostenpflichtiger Vertrag verbindlich abgeschlossen werden kann, muss durch einen „Button“ deutlich – etwa durch Wiedergabe des Preises – auf diese Kosten hingewiesen werden. Die Regelung tritt 3 Monate nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Allgemein wird davon ausgegangen, dass die Veröffentlichung kurzfristig erfolgen wird. Mit einer Veröffentlichung im Mai wäre das Gesetz ab dem 01.08.2012 verbindlich...............................weiter im link
 

Niclas

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Nachdem die Abofallen aus verschiedenen Gründen kaum noch eine Rolle spielen,
kann man sich diesen "Erfolg" natürlich aufs eigene Konto buchen, obwohl man
in ca sieben Jahren Abofallen de facto absolut nichts getan hatte diese Abzocke zu bekämpfen.
:rolleyes:

Mal sehen, wieviel Jahre es dauert die Appsabofallen zu "bekämpfen"
 

schnippewippe

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Nicht vergessen

Gesetz zum besseren Schutz vor Kostenfallen tritt am 1. August in Kraft

Button_Kaufen

Wer schon einmal in eine Internet-Kostenfalle getappt ist, kann sich über das neue Gesetz freuen. In Zukunft sollen Verbraucher besser erkennen können, wann Sie online für ein Produkt oder eine Dienstleistung zahlen müssen. Wir sagen Ihnen, was sich ab dem 1. August für Sie ändert:

Der Händler muss auf der letzten Seite des Bestellvorgangs über einen "Kostenpflicht"-Button deutlich machen, dass Sie eine kostenpflichtige Bestellung abgeben.
Folgende Informationen müssen auf der Übersichtsseite der Bestellung klar und verständlich (d. h. ohne verwirrende und ablenkende Zusätze, ausreichende Schriftgröße und gut sichtbare Schriftfarbe) dargestellt werden:
Produktangaben: Hauptmerkmale der Ware oder Dienstleistung

Mindestlaufzeit: Mindestvertragslaufzeit bei einer dauernden bzw. regelmäßig wiederkehrenden Leistung

Gesamtpreis:
alle mit dem Produkt/der Dienstleistung verbundenen Preisbestandteile sowie vom abgeführte Steuern

Versand- und Zusatzkosten:
zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten, Steuern oder Gebühren

Der "Kostenpflicht"
-Button muss am Ende der Übersichtsseite der Bestellung gut lesbar verankert sein. ..........................weiter im link
 

schnippewippe

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schnippewippe

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Button-Lösung Stiftung Warentest

Kostenfallen haben Seiten nicht umgebaut
Button-Lösung Meldung
Nicht in Ordnung: Der aktuelle Bestell-Button von outlets.de.

Ein Blick auf die Bestellflächen von Seiten wie outlets.de oder kochrezepte-sammlung.de zeigt, dass die Betreiber sie nicht an die neue Rechtslage angepasst haben. Zuletzt hatten die meisten Angebote den „Anmelde“-Button mit einem Sternchen versehen. Der Text zum Sternchen befindet sich an anderer Stelle auf der Internetseite und weist auf die Kosten hin. So etwas reicht für einen Vertragsschluss nun nicht mehr aus. So wie viele Bestell-Buttons derzeit aussehen, werden die deutsche Amtsrichter Verbraucher nicht mehr zur Zahlung verurteilen können. Die Folge: Arglose Verbraucher, die zukünftig auf so eine Masche hereinfallen, können die Forderungen mit breiter Brust abwehren. Die Neuregelung scheint die Betreiber unseriöser Seiten jetzt erst einmal vor Probleme zu stellen. So sind auf einschlägigen Seiten wie top-of-software.de, softwaresammler.de oder kochzrezepte-sammlung.de jetzt keine Neuanmeldungen möglich. Und auch das Weblog des umstrittenen Organisators von Abofallen Michael Bu**t ist seit acht Wochen ohne neuen Eintrag. .............................aus dem link
 
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Niclas

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Der Text zum Sternchen befindet sich an anderer Stelle auf der Internetseite und weist auf die Kosten hin. So etwas reicht für einen Vertragsschluss nun nicht mehr aus. So wie viele Bestell-Buttons derzeit aussehen, werden die deutsche Amtsrichter Verbraucher nicht mehr zur Zahlung verurteilen können.
Quatsch mit Sauce. In 7 Jahren Abofallen gab es ausgenommen ein paar getürkte Urteile
bei denen nicht nachvollziehbar war, wie sie zustandegekommen waren kein einziges für Abofallensteller positives Urteil.

Hier wird an Legenden gebastelt. Abofallen sind schon seit geraumer Zeit de facto tot aber man möchte sich dies als Erfolg an die Backe nageln.

Hauptgrund ist unter anderem, dass Google konsequent jegliche Werbung bei Abofallenthemen verweigert,
dass sich einige Sta/Strafgerichte auf ihre Pflichten besonnen haben und das ohne "Knöpfchengesetz".
 
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schnippewippe

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Trotzdem noch einmal

Zuletzt hatten die meisten Angebote den „Anmelde“-Button mit einem Sternchen versehen. Der Text zum Sternchen befindet sich an anderer Stelle auf der Internetseite und weist auf die Kosten hin. So etwas reicht für einen Vertragsschluss nun nicht mehr aus.
Denn ich bin überzeugt das es auch weiterhin Seiten geben wird ,wo das mit dem Sternchenhinweis zu finden ist und später wird dann damit gedroht. Und die User zahlen. Beispiel "" Flirtseiten ""
Vielleicht kannste da mal was zu schreiben.:whistle:
http://www.echte-abzocke.de/computer-internet/2489-edates-neuer-versuch-97.html#post27531
Denn da sind Sterchen.

Auf der Suche nach einer Erklärung darüber habe ich das hier gefunden.
Nun bin ich noch verwirrter.

Verbraucherschutz Ein Button stiftet Verwirrung
Ein neues Gesetz soll vor Abofallen und versteckten Kosten im Netz schützen, verwirrt aber eher. Onlinebroker müssen künftig auch kostenfreie Orders mit einem "Kostenpflichtig"-Button ausweisen.
Stellen Sie sich vor: Sie kaufen ein neues Auto, und der Händler Ihres Vertrauens packt Ihnen als kleine Zugabe drei Gratisinspektionen oben drauf. Wenn Sie dann mit ihrem Fahrzeug zum Check anrücken, hält er Ihnen einen Zettel unter die Nase, auf dem Sie bestätigen müssen, dass die Inspektion eine zahlungspflichtige Leistung ist. Sie müssen aber gar nicht zahlen, die Unterschrift will er aber trotzdem. Alles klar? Nein........................aus dem link
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schnippewippe

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Bundesrat will beim Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken Nachbesserungen

Bundesrat will beim Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken Nachbesserungen
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken soll nach dem Willen des Bundesrates an einigen Stellen nachgebessert werden.

Zu den eher fragwürdigen Änderungsvorschlägen des Bundesrates gehört es, die sog. Button-Lösung sowie die Belehrungspflichten im Fernabsatz auch auf Unternehmen auszuweiten. Hierzu sollen in § 312 g Abs. 2 und Abs. 3 BGB die Wörter “Verbraucher” durch die Wörter “Kunde” ersetzt werden. Das ist bereits deshalb nicht sachgerecht, weil das gesamte Fernabsatzrecht originäres Verbraucherrecht darstellt. Die umfangreichen Informationspflichten sind letztlich nur im Kontext der Notwendigkeit der Einräumung eines Widerrufsrechts sinnvoll und würden im Verkehr zwischen Unternehmen beide Vertragspartner nur behindern........................mehr im link
 

schnippewippe

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Das Landgericht Berlin zur „Button-Lösung“

Das Landgericht Berlin zur „Button-Lösung“
Seit dem 01.08.2012 gibt es die sog. Button-Lösung, die es im E-Commerce erforderlich macht, Vertragsschlüsse im Internet einem genauen Ablauf folgen zu lassen. - See more at: Urteil des LG Berlin zur "Button-Lösung" ? Lawbster...................................................


.....................................1. Wie darf der Button beschriftet sein?




Bei dem Portal, welches Gegenstand des Rechtsstreits war, handelte es sich um eine Plattform zur Buchung von Reisen. Entsprechend war der Button, der die verbindliche Buchung auslöste, beschriftet mit „Jetzt verbindliche anmelden! (zahlungspflichtiger Reisevertrag)“.


Das Gericht sah hierin ein Verstoß gegen die „Button-Lösung“:
Die Schaltfläche […] ist zwar gut lesbar, verwendet aber nicht – erst recht nicht ausschließlich – die Worte „zahlungspflichtig bestellen“. Ebenso fehlt es an einer statt dessen noch möglichen „entsprechenden eindeutigen Formulierung“, die unmissverständliche Hinweise auf den Rechtsbindungswillen und das Entstehen einer Zahlungspflicht erfordert.

Das Gericht sah damit die Beschriftung als nicht ausreichend an, da vor allem aufgrund der Länge der Beschriftung die Eindeutigkeit beeinträchtigt sei.



Fazit: § 312 g Abs. 3 BGB schreibt vor, dass der Button „mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist“. D.h. wenn die Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen“ nicht verwendet wird, dann muss der Text kurz und eindeutig sein, z.B. mit „Kaufen“, „kostenpflichtig buchen“, „kostenpflichtig bestellen“, etc.



2. Dürfen auch Informationen zur Bestellung unterhalb des Buttons platziert werden?

- .................................mehr im link
 
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