PVZ - Abzocke, fortgeschrittenes Stadium

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j'adore

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So,
ich hab auch mit dem [edit] zeitschriftenverein zu tun.

das ganze kam so:
ich wurde in der stadt angesprochen, dass es ja so ein jugendhilfsprojekt gäbe, wo die straßenkids zeitungen verteilen, damit sie nicht klauen.
und ob ich denn helfen wolle und ne zeitschrift abonieren will.

wollt ich nicht.

dann hat mich die alte so lange zugequatscht bis ich eingewilligt habe, bei einer befragung mitzumachen, wie denn das projekt s an sich überhaupt ankäme. man würde mich da anrufen poder nen brief schreiben.

so, adresse rausgerückt und was unterschrieben - tja, ziemlich blöde. immerhin keine kontonummer rausgerückt.

dann kam auc iwann schon die hörzu zu mir ins haus geflattert, die ich nun wirklich nicht bestellt habe.

ich hab alle forderungen und briefe ignoriert, weil mir das so gesagt wurde.
inwzsichen habe ich schon den 2. brief vom inkasso unternehmen hier liegen.

was soll ich tun? ich hab so angst. hilfe hilfe.

hilft jetzt ein böser brief noch was?
und an wen soll ich den schicken?
an PVZ oder an den inkassoverein?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

schnippewippe

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Schreibe bitte hier weiter.

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...pvz-pressevertriebszentrale-stockelsdorf.html

Teile mit, dass es keinen kostenpflichtigen Abovertrag gibt.
Du wurdest in der Stadt angesprochen, dass es ja so ein Jugendhilfsprojekt gäbe, wo die Straßenkids zeitungen verteilen, damit sie nicht klauen.
und ob ich denn helfen wolle und ne zeitschrift abonieren will.

Das wolltest du nicht und hast es also abgelehnt.Hast dich auch geweigert Adresse und Kontonummer mitzuteilen

Danach hatte man auf dich eingeredet, wenigstens bei einer Befragung mitzumachen.
In dieser Befragung sollte es um dieses Jugendhilfsprojekt gehen und man
würde mich dazu anrufen oder mir die Unterlagen zur Befragung schriftlich zuschicken.

Dafür war ich bereit und habe meine Adresse mitgeteilt und den bogen unterschrieben. Dafür sollte ich als Dankeschön 2 Gratiszeitungen bekommen.

Da ich von den Werbern arglistig getäuscht wurde fechte ich den Vertrag nach § 123 BGB wegen Täuschung an. § 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung - dejure.org

Dursch diese Täuschung ist der Irrtum bei mir entstanden Gratiszeitungen bekommen zu haben. Darum fechte ich den Vertrag auch nach § 119 BGB wegen Irrtum an. anfechtung wegen irrtum - Google-Suche

So nun mache was daraus. Per Einschreiben mit Rückantwort. Da die Unterlagen beim Inkasso liegen, würde ich es dahin schicken.

PS.
Dafür sollte ich als Dankeschön 2 Gratiszeitungen

Ich gehe mal davon aus, dass es bei dir auch so war !!!! Denn andere User haben es so geschildert.
 

j'adore

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nein, die rede von gratis-zeitungen war nie.

danke für die hilfe.. das werd ich heut noch fertig machen.
 
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