Hallo,
ich habe schon sehr viel über dieses Thema hier im Forum finden können, nur leider bin ich mir sicher was in meinem Fall anwendbar ist.
Zum Fall:
Meine Freundin hat am 22.07.2011 in der Fußgängerzone einen "Zettel" unterschrieben, bei dem Ihr gesagt wurde, das ganze diene dazu Jugendliche Finanziell zu unterstützen. Man bekäme gratis 2 Zeitungen (sie hat sich für den Stern entschieden), damit kontrolliert werden können, ob die Schüler auch Ihren Job machen.
Als Beleg hat sie einen Durchschlag bekommen, den sie sich dummerweise nicht mehr weiter angeschaut hat, aber wohl völlig anders wie die erste Seite ausschaut. Auf diesem Durchschlag steht nun mit einmal, das man 2 Monate kostenlose Zeitungen bekäme und dann 24 Monate bezahlen müsse.
Ca. 3 Wochen nach Abschluss kam dann ein Schreiben von der MVS Medien Service Ltd. in dem steht, dass sie meine Freundin nun als neuen Leser in Ihrem Kreise begrüßen. Daraufhin hat meine Freundin dann ein Musterschreiben aus dem Internet zu diesem Thema (u.a. arglistige Täuschung etc.) leider NICHT als Einschreiben abgeschickt.
Dann kam auch lange Zeit nichts mehr, nur die Zeitungen trudelten bei uns zu Hause ein.
Am 23.02.2012 kam dann erstmals ein Schreiben von der PVZ, indem sie die entzogene Einzugsermächtigung ansprechen und nun eine Ersatzrechnung stellen würden. Sie solle doch nun bitte zur Kontrolle Ihre aktuelle Kontoverbindung erneut schriftlich zusenden. (Das macht mich ein wenig stutzig).
Am 28.02.2012 kam dann eine Zahlungserinnerung (101,17€). Sofern man einer Einzugsermächtigung zustimmt, bekommt man 4,92€ als Gutschrift erstattet.
Am 03.04.2012 kam eine Mahnung, immernoch von der PVZ über den gleichen Betrag.
Am 08.05.2012 kam von den Anwälten Geys-Lehmann, in dem sie schreiben, dass sie von der PVZ beauftragt wurden, das Geld zunächst außergerichtlich einzufordern. Man solle innerhalb von 10 Tagen, an sie als Inkassobevollmächtigten überweisen.
Nach Zahlungseingang würde die Mandantin die Lieferung wieder aufnehmen.
Bei nicht frißtgemäßer Zahlung, müsse meine Freundin mit einem gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren rechnen. (Betrag nun 231,06 € ((87,10€ Bezugsgebühr, 87,10€ fällige Vorrausgebühr, Preisänderung 0,70€, Mahngebühr 7,91, Bankgebühr 8,45€, Kostenrechnung 39,00€, Verzugszinsen 0,80€)) )
Nachdem sie auch auf dieses Schreiben nicht reagiert hatte, da sie sich betrogen fühlte und auch gestärkt wurde darin durch das Internet, kam nun am 11.06.2012 vom Allgemeinen Debitoren- und Inkassodient GmbH (Osnabrück) ein Schreiben, indem sie nun 223,076€ zahlen soll.
Erst jetzt habe ich selbst davon Wind bekommen, da sich meine Freundin ein wenig geschämt hat mir das zu sagen und würde gerne einmal um Rat fragen. Lieber zahlen oder nicht? Noch ein Schreiben aufsetzen? Kam es schoneinmal zu einem Vollstreckungsverfahren oder ähnlichem?
Vielen Dank für Eure Hilfen!!
ich habe schon sehr viel über dieses Thema hier im Forum finden können, nur leider bin ich mir sicher was in meinem Fall anwendbar ist.
Zum Fall:
Meine Freundin hat am 22.07.2011 in der Fußgängerzone einen "Zettel" unterschrieben, bei dem Ihr gesagt wurde, das ganze diene dazu Jugendliche Finanziell zu unterstützen. Man bekäme gratis 2 Zeitungen (sie hat sich für den Stern entschieden), damit kontrolliert werden können, ob die Schüler auch Ihren Job machen.
Als Beleg hat sie einen Durchschlag bekommen, den sie sich dummerweise nicht mehr weiter angeschaut hat, aber wohl völlig anders wie die erste Seite ausschaut. Auf diesem Durchschlag steht nun mit einmal, das man 2 Monate kostenlose Zeitungen bekäme und dann 24 Monate bezahlen müsse.
Ca. 3 Wochen nach Abschluss kam dann ein Schreiben von der MVS Medien Service Ltd. in dem steht, dass sie meine Freundin nun als neuen Leser in Ihrem Kreise begrüßen. Daraufhin hat meine Freundin dann ein Musterschreiben aus dem Internet zu diesem Thema (u.a. arglistige Täuschung etc.) leider NICHT als Einschreiben abgeschickt.
Dann kam auch lange Zeit nichts mehr, nur die Zeitungen trudelten bei uns zu Hause ein.
Am 23.02.2012 kam dann erstmals ein Schreiben von der PVZ, indem sie die entzogene Einzugsermächtigung ansprechen und nun eine Ersatzrechnung stellen würden. Sie solle doch nun bitte zur Kontrolle Ihre aktuelle Kontoverbindung erneut schriftlich zusenden. (Das macht mich ein wenig stutzig).
Am 28.02.2012 kam dann eine Zahlungserinnerung (101,17€). Sofern man einer Einzugsermächtigung zustimmt, bekommt man 4,92€ als Gutschrift erstattet.
Am 03.04.2012 kam eine Mahnung, immernoch von der PVZ über den gleichen Betrag.
Am 08.05.2012 kam von den Anwälten Geys-Lehmann, in dem sie schreiben, dass sie von der PVZ beauftragt wurden, das Geld zunächst außergerichtlich einzufordern. Man solle innerhalb von 10 Tagen, an sie als Inkassobevollmächtigten überweisen.
Nach Zahlungseingang würde die Mandantin die Lieferung wieder aufnehmen.
Bei nicht frißtgemäßer Zahlung, müsse meine Freundin mit einem gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren rechnen. (Betrag nun 231,06 € ((87,10€ Bezugsgebühr, 87,10€ fällige Vorrausgebühr, Preisänderung 0,70€, Mahngebühr 7,91, Bankgebühr 8,45€, Kostenrechnung 39,00€, Verzugszinsen 0,80€)) )
Nachdem sie auch auf dieses Schreiben nicht reagiert hatte, da sie sich betrogen fühlte und auch gestärkt wurde darin durch das Internet, kam nun am 11.06.2012 vom Allgemeinen Debitoren- und Inkassodient GmbH (Osnabrück) ein Schreiben, indem sie nun 223,076€ zahlen soll.
Erst jetzt habe ich selbst davon Wind bekommen, da sich meine Freundin ein wenig geschämt hat mir das zu sagen und würde gerne einmal um Rat fragen. Lieber zahlen oder nicht? Noch ein Schreiben aufsetzen? Kam es schoneinmal zu einem Vollstreckungsverfahren oder ähnlichem?
Vielen Dank für Eure Hilfen!!