Telekom verlangt 400€ für Tarifwechsel

Klaus44

New member
hallo,
ich habe bei der Telekom einen tarifwechsel, für mein handy, auf den günstigsten tarif gemacht.
jetzt schreiben die mir das das ca. 400€ kostet. nur der wechsel.
schulden oder ähnliches habe ich keine bei denen. eine ratenzahlung ergab, das ich 50€ monatlich zusätlich zu den neuen tarif zahlen soll.
was soll denn das?
eine sofortige kündigung gilt erst zum termin Feb.2013.
muss ich jetzt für nichts zahlen? wie komm ich da raus?
 

Klaus44

New member
ich hab den auftrag für den wecchsel vor ca. 2 monaten erteilt.
die sagten mir, das geht von heut auf morgen. die rechnung kam später.
dann ist das also Wucherung und ich kann dagegen klagen?
super, bis die klage läuft und alles bin ich 3 monate ohne handy. gesperrt haben die natürlich schon. gezahlt hab ich noch nix.
 

Sheytan1971

New member
Hallo Klaus44

Die Gebühren sind natürlich echt krass finde ich, hast du dir das Angebot des Netzbetreibers schriftlich vorab geben lassen?

Das würde ich persönlich bei Vertragsverlängerungen immer machen.
 

Klaus44

New member
nein, das angebot zum wechseln auf einen andern tarif habe ich nicht schriftlich bekommen.
nur die tolle rechnung dafür ist schriftlich.
ich habe den erstvertrag vor ca. 2 jahren gemacht. bekannt ist mir zwar das sich so ein vertrag autom. verlängert, wenn man sich nicht meldet. wann aber diese verlängerung begonnen hat, weis ich nicht.
 

Sheytan1971

New member
nein, das angebot zum wechseln auf einen andern tarif habe ich nicht schriftlich bekommen.
nur die tolle rechnung dafür ist schriftlich.
ich habe den erstvertrag vor ca. 2 jahren gemacht. bekannt ist mir zwar das sich so ein vertrag autom. verlängert, wenn man sich nicht meldet. wann aber diese verlängerung begonnen hat, weis ich nicht.

Hast du das per Telefon gemacht? wenn ja dann musst du eine Auftragsbestätigung haben, und da muss alles dabei stehen inkl. der Wechseltgebühren.

Allerdings wird dir dein Anbieter nicht mitteilen das du erst in 6 Monaten einen anspruch auf ein neues Handy hast.

Dazu solltest du dir mal die AGB's durchlesen denn da steht das bei T-Mobilde drinnen.
 

Klaus44

New member
ja telefonisch. aber das ist leider wie ein vertrag. ich hab mal bei einem Callcenter gearbeitet. man drückt einen knopf und stellt dann die offizielle frage und der kunde muss dann ja oder nein sagen. wie das ganze dann weiter rechtlich läuft, weiss ich nicht.
ob ich die AGBs von vor 2 jahren noch habe, ist ne andere frage. glaub hab es nicht mehr. und wenn die die AGBs geändert haben...gelten dann noch meine alten AGBs?
 

Sheytan1971

New member
ja telefonisch. aber das ist leider wie ein vertrag. ich hab mal bei einem Callcenter gearbeitet. man drückt einen knopf und stellt dann die offizielle frage und der kunde muss dann ja oder nein sagen. wie das ganze dann weiter rechtlich läuft, weiss ich nicht.
ob ich die AGBs von vor 2 jahren noch habe, ist ne andere frage. glaub hab es nicht mehr. und wenn die die AGBs geändert haben...gelten dann noch meine alten AGBs?
Wenn du schon mal im Callcenter gearbeitet hast, dann müsstest du ja die Gesetzlichen und rechtlichen Richtlinien kennen.

Ich arbeite auch im Callcenter und bin damit recht gut vertraut.

Wenn du das Telefonisch gemacht hast, dann musst du eine Auftragsbestätigung bekommen haben.

Denn bei Telefonverträgen musst du eine schriftliche Auftragsbestätigung bekommen, denn ab erhalt dieser Bestätigung hast du vom Gesetzgeber ein 14 tägiges Wiederrufsrecht.
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Denn bei Telefonverträgen musst du eine schriftliche Auftragsbestätigung bekommen,
Falsch.es war mal geplant das es so sein soll.Es wurde aber nicht gesetzlich geregelt.
Der Passus sollte heissen:
§ 312b Vertragsschluss bei Telefonwerbung
(1) Die auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung, die ein Verbraucher fernmündlich gegenüber einem Unternehmer abgibt, wird nur wirksam, wenn der Verbraucher sie binnen zwei Wochen nach dem Telefongespräch gegenüber dem Unternehmer in Textform bestätigt. Das gilt nicht, wenn das Telefongespräch nicht von dem Unternehmer zu Werbezwecken veranlasst worden ist oder der Verbraucher in einen Telefonanruf des Unternehmers in Textform eingewilligt hat.

Diesen § gibt es aber nicht.

denn ab erhalt dieser Bestätigung hast du vom Gesetzgeber ein 14 tägiges Wiederrufsrecht.
Auch falsch.
Das Widerrufsrecht beginnt nach Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform auf einem dauerhaften Datenträger.
 

Sheytan1971

New member
Auf einer Auftragsbestätigung ist auf der 2 oder 3 Seite die soganannte Wiederufsbelehrung auch bei T-Mobile ist das so
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Auf einer Auftragsbestätigung ist auf der 2 oder 3 Seite die soganannte Wiederufsbelehrung auch bei T-Mobile ist das so
Wenn es die Vertragspartei so macht ok.
Muß er aber nicht.Verträge können formlos,ausser der Gesetzgeber schreibt es vor z.B. Hauskauf,Versicherung ect.,abgeschlossen werden.
Also ist deine Aussage:
Hast du das per Telefon gemacht? wenn ja dann musst du eine Auftragsbestätigung haben,
nicht richtig.
 

Klaus44

New member
also ich hab jedenfalls nix schriftlich bekommen, ausser die rechnung.
darin ist "tarifwechsel" auch nicht benannt. nur eine referenznummer.
ich hab noch nicht angerufen, als was die diese nummer bezeichnet haben.
bestimmt als "ratenzahlungvereinbarung" oder sowas.
 

Klaus44

New member
hab jetzt nachgefragt. die berechnen mir für jeden einzelnen stufenwechsel 50€. laut denen bin ich 4 stufen runtergegangen, auf den günstigsten tarif. und dann lauter kleinwitzige bezeichnungen mit 5€ und 10€ und 0,80€ und 0,16€...immerso weiter. somit waren das ca. 180€ irgendwelche schulden.
200€ für einen tarifwechsel.
ich kündige jedenfalls. das ich noch ein jahr gebunden bin, kotzt mich schon an.
möchte bei so einer gesellschaft nicht mehr kunde sein.
 
Oben