Vorteilsabo 24

DjoKa

New member
Ich bräuchte Hilfe.
Ich hab zwar bei einer kleinen Gratiszeitschrift unterschrieben dass ich 2 Gratisexemplare zugeschickt bekomme und dass es auch so bleibt. Plötzlich habe ich jetzt einen Vertrag gemacht wovon ich nichts wüsste. Jedoch ohne Bank bzw. Kontodaten. Es handelt sich um die Firma Vorteilsabo 24.
Zwar war mein Name falsch geschrieben und es war noch die Hausnummer vom Haus nebenan weil ich sie verwechselt habe.
Bitte um Hilfe - ich weiß nicht was ich dagegen tun kann.
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Ich würde der Mitteilung ein kostenpflichtiges Abo zu haben widersprechen.
Dann mitteilen, dass ich keine Widerrufsbelehrung erhalten habe. Was bei Gratis ja auch nicht nötig ist. Da die Widerrufsfrist erst dann zu laufen beginnt wenn du die Widerrufsbelehrung erhalten hast, machst du vom Widerrufsrecht Gerauch.
Hilfsweise fechtest du den angeblichen kostenpflichtigen Abovertrag wegen Täuschung des Werbers an. Durch diese Täuschung kam es bei dir zu der festen Meinung nur 2 gratis Hefte zu bekommen. Also fechtest du es auch wegen Irrtum an.

Einschreiben mit Rückantwort oder per Einwurf. Beim Einwurf würde ich das dann hier ausdrucken.

Klicke mal im oberen Post auf meinen Link. Alles User denen es geht wie dir.
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Seit der erste User hier mit dieser Sache aufgeschlagen ist ,versuche ich herauszubekommen ob das mit der Messe noch so ist.
Bei den Verbraucherzentralen wird das nicht mehr mitgeteilt.
http://www.vz-nrw.de/UNIQ133555346117559/Zeitungen-und-Zeitschriften-Abo-Widerruf-mit-Haken-1

Kein Widerrufsrecht bei Messekäufen und auf Verkaufsausstellungen
Was ist der Unterschied ? Ob ich mir zum Beispiel da einen Fernseher kaufe oder im Laden . Das war mir noch nie klar gewesen.

5 Zeitschriftenabonnements: Widerruf unterschiedlich geregelt
Verbraucherfenster - Verbraucherportal der Hessischen Landesregierung - Allgemeines



.
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Kein Widerrufsrecht bei Messekäufen und auf Verkaufsausstellungen
Was ist der Unterschied ? Ob ich mir zum Beispiel da einen Fernseher kaufe oder im Laden . Das war mir noch nie klar gewesen.
Im Laden hast du auch kein Widerrufsrecht. Bei einer Messe ist zu klären ob es eine "Verkaufsmesse" oder eine Freizeitveranstalltung ist.
Der grösste Teil der Messen sind Verkaufsmessen.
Seit der erste User hier mit dieser Sache aufgeschlagen ist ,versuche ich herauszubekommen ob das mit der Messe noch so ist.
Wie du in deinem 2. link lesen kannst gilt das immer noch.Dies wird durch diverse Urteile,auch BGH-Urteil (BGH, Urteil vom 10. 7. 2002 - VIII ZR 199/01) bestätigt.
Wer also auf einer Messe einen Vertrag unterschreibt der sollte sich schriftlich ein Rückgaberecht einräumen lassen.
 

tiocraso

New member
Hey,

Mir ist exakt das Gleiche vor passiert.

Habe dort angerufen ( Namen notieren !)und eine Kopie des angeblichen Vertrags angefordert.

Diese war nach einer Woche nicht in der Post.
Dann hab ich per Einschreiben mit Rückschein hingeschrieben, dass ich die Forderung damit für belanglos erkläre und keine Post mehr erhalten möchte.

Geht morgen früh zur Post ;)
 

schnippewippe

New member
Anzeige wegen Bet**s
Statt Gratisheften ein teures Abo

Ein 19-Jähriger aus Weißenhorn hat auf einer Erotikmesse eine folgenschwere Unterschrift geleistet.
Nur mal eben unterschrieben – und schon ein Abonnement für ein Erotikmagazin abgeschlossen: Ein 19-jähriger Weißenhorner hat nun bei der Polizei Anzeige wegen Betrugs erstattet. Der junge Mann hatte vor einigen Monaten eine Erotikmesse besucht und wurde dort von einem Vertreter angesprochen. Das verlockende Angebot: Der 19-Jährige könne zwei Ausgaben eines Erotikhefts kostenlos erhalten – er müsse nur seinen Namen und seine Anschrift auf eine Karte schreiben. Der Angesprochene willigte ein. Doch als der 19-Jährige das Kleingedruckte auf der Rückseite der Karte lesen wollte, hatte es der Vertreter plötzlich eilig: Der Anbieter fischte dem Weißenhorner das Schreiben aus der Hand mit dem Hinweis, man müsse nur die Vorderseite ausfüllen. Die versprochenen zwei Gratisausgaben des Erotikmagazins erhielt der 19-Jährige zwar. Doch dazu auch eine saftige Rechnung – mit seinem Autogramm habe er ein Zweijahres-Abonnement des Hefts abgeschlossen, hieß es da.Jetzt abonnieren! e-Paper-Abo bereits ab 3,99€.......................aus dem link
Auch hier steht der Bericht.
http://www.polizei.bayern.de/schwaben_sw/news/presse/aktuell/index.html/155088

.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben