siebendreissig
New member
Hi zusammen,
im Urteil der Firma Callactive gegen den Journalisten Stefan Niggemeier wurde nun ein Urteil vom Landgericht Hamburg getroffen. Und zwar: Der Betreiber eines Blogs ist haftbar für die Kommentare.
Stefan Niggemeier schrieb in seinem Blog einen Beitrag über die Firma Callactive die für MTV Anrufsendungen produziert und einer der Leser schrieb daraufhin einen Kommentar in dem er die Firma beschimpfte, sprich er hinterließ eine Verleugnung. Stefan Niggemeier löschte diesen Kommentar ca. 7 Stunden später.
Trotzdem klagte Callactive und gewann nun, so dass Stefan Niggemeier seine Kommentare in Zukunft moderieren muss bzw. nicht mehr zulässt. Allerdings plant er in Berufung zu gehen um keine Vorlage für künftige Urteile zu schaffen.
Interessant ist dabei die Argumentation der Kläger:
LG
im Urteil der Firma Callactive gegen den Journalisten Stefan Niggemeier wurde nun ein Urteil vom Landgericht Hamburg getroffen. Und zwar: Der Betreiber eines Blogs ist haftbar für die Kommentare.
Stefan Niggemeier schrieb in seinem Blog einen Beitrag über die Firma Callactive die für MTV Anrufsendungen produziert und einer der Leser schrieb daraufhin einen Kommentar in dem er die Firma beschimpfte, sprich er hinterließ eine Verleugnung. Stefan Niggemeier löschte diesen Kommentar ca. 7 Stunden später.
Trotzdem klagte Callactive und gewann nun, so dass Stefan Niggemeier seine Kommentare in Zukunft moderieren muss bzw. nicht mehr zulässt. Allerdings plant er in Berufung zu gehen um keine Vorlage für künftige Urteile zu schaffen.
Interessant ist dabei die Argumentation der Kläger:
Da das Internet aber so aufgebaut ist das jeder überall seine Meinung sagen kann ist es nunmal ein schwieriges Thema. Hoffen wir das das Urteil noch gekippt wird.Im Antrag zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen mich [Stefan Niggemeier] beziehen sich die Anwälte von Callactive darauf, dass der Betreiber einer Internetseite immer dann für Äußerungen Dritter hafte, wenn er seine Prüfpflichten verletzt habe. Ich hätte “schon durch die Bereitstellung und das Betreiben des Forums [sic!] die Gefahr heraufbeschworen, dass Leser sich “ehrverletzend” äußern. Bereits durch die “Brisanz des Ursprungsartikels hätte ich “vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert und “durch die Anfügung der Rubrik Kommentare Dritte geradezu dazu aufgerufen, sich zu äußern. Zudem sei offenkundig, dass es mir nicht um eine sachliche Auseinandersetzung mit Callactive gehe, sondern um “plakative Vorwürfe und Verleumdungen”. Das zeigten schon die Titel meiner, Blog-Einträge
LG