Vorsicht vor Job - Geschaeftschancen fuer Sie

schnippewippe

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Geschaeftschancen fuer Sie

Selten eine seriösere Mail bekommen wie diese. ;-) Sie geisterte bereits vor Jahren schon einmal durch das WWW, allerdings mit anderem Absender. Es könnte sich hier um eine Art Scam (Vorschussbetrug), oder auch um Phishing, in diesem Falle Geldwäsche, handeln. Was auch immer, Sie werden voll und ganz abgezockt. ........................

Die E-mailnachricht im Link


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Ich wurde im WWW fündig und habe einige Adressen gefunden, über die Leute (Finanz-Agenten) zur Geldwäsche gesucht werden. Und was soll ich sagen?!… Die “Go.Air-force.com” ist dabei. Wie so etwas abläuft können Sie HIER! nachlesen.

Und Hier einige der Adressen:-...........................mehr im link

"Die Volltrottel stehen Schlange!" oder "Sue me!"
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
(1) Wer gewerbsmäßig
1.den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
[....]
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig......................
Quelle&mehr: § 34c GewO Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer
 

schnippewippe

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Jobinserat wurde zur Abzocke
Jobinserat wurde zur Abzocke

Statt einen lang ersehnten Job im Ausland zu bekommen, wurde ein Klagenfurter Opfer eines Betruges. Vorsicht ist auch bei Online-Käufen und Phishing-E-Mails angesagt.
Die Internetkriminalität nimmt stark zu. 5100 Fälle wurden im Vorjahr in Österreich angezeigt. Zudem gab es 241 Hacking- Fälle


Es klang nach einem verfrühten Weihnachtsgeschenk, als ein 55-jähriger Klagenfurter Mitte Dezember auf mehreren Jobportalen ein interessantes Angebot entdeckte. Der Mann bewarb sich für die ausgeschriebene Stelle als Lagerleiter einer Firma auf den Philippinen und unterschrieb schon kurze Zeit später einen Arbeitsvertrag. Inserat und Vertrag waren mit dem Logo von "jobrapido" versehen, einer Jobplattform mit Sitz in Mailand. "Es hat alles sehr professionell ausgeschaut, ich habe auch eine genaue Vorstellung der Firma bekommen", erzählt der 55-Jährige. Der 4. Jänner wurde von seinem Ansprechpartner, einem gewissen Herrn Merkus, als Flugtermin avisiert, der Dienstgeber sollte ein Flugticket nach Manila organisieren. "Für die Hälfte der Flugkosten sollte ich vorab aufkommen, am 30. Dezember habe ich deshalb mit Western Union 600 Euro überwiesen."

Ein fataler Fehler, wie sich bald herausstellen sollte. "Die Tickets sind nie angekommen", sagt der Klagenfurter, "und Herr Merkus war weder telefonisch noch per E-Mail erreichbar". Vermutlich, weil dieser Mann gar nicht existiert ... "Herr Merkus ist ein Betrüger, der nichts mit unserer Firma zu tun hat", erklärt Irene Rindone von "jobrapido". Man habe Anwälte eingeschaltet und schicke zudem Informationen an alle Jobsuchenden in der Datenbank. Laut Rindone gilt prinzipiell: "Wir verlangen nie Geld von unseren Kandidaten, sollte das vorkommen, handelt es sich um Betrug." Neben dem Klagenfurter sind weitere Jobsuchende auf die Masche reingefallen. Laut Polizei, die diesen Fall als "Vorschussbetrug" klassifiziert, gibt es kaum Hinweise auf die Täter.............................mehr im link
 

schnippewippe

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AW: Vorsicht vor Job Abzocke von Michael F......r MBE Logistics

MBE Logistics Spam:
Vorsicht vor dubiosen Jobangeboten, die aktuell über einen angeblichen Michael Fischer bzw. MBE Logistics verschickt werden, denn hierbei handelt es sich mit absoluter Sicherheit um keine seriöse Tätigkeit, sondern eher um eine organisierte Verarschung arbeitsloser Menschen!

Die E-Mails dieser nervigen Spamwelle tragen aktuell die Überschrift “MBE – Unternehmen sucht neue Arbeitskraft” oder “Wir suchen neue Mitarbeiter!” und werden über verschiedene E-Mail Adressen verschickt, wobei als Antwortadresse offenbar immer ein gewisser Michael Fischer angegeben wird. Nachfolgend der Jobspam dieser angeblichen MBE Logistics im Originaltext, wobei natürlich auch alle Rechtschreibfehler der E-Mail 1:1 übernommen wurden.

In jedem Fall sollte man bei derartigen Offerten extrem vorsichtig sein, den fast immer verbirgt sich hier eine illegale Tätigkeit im Bereich der Geldwäsche bzw. es geht um Warenbetrug und andere Gaunereien, bei denen Ihr mit Sicherheit kein Geld verdient, sondern höchstens Besuch von Polizei und Staatsanwaltschaft erhaltet!.................aus dem link
 

schnippewippe

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Vorsicht, bei diesen Nebenjobs lauert Abzocke!

Von wegen „Bequeme Heimarbeit“ Vorsicht, bei diesen Nebenjobs lauert Abzocke!
Wer im Internet oder Zeitungen nach Nebenjobs sucht, wird schnell das vermeintliche Traumangebot finden. Da heißt es dann: „Bequeme Heimarbeit – bis zu 500 Euro täglich dazuverdienen!“ Klar, dass man da neugierig wird. Aber was steckt wirklich dahinter?
Hintergrund
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Mehr Online-Kriminelle! So schütze ich mein Geld im Netz
Betrüger-Tricks Vorsicht, Abzocke!

Immer mehr unseriöse Anbieter versuchen, über dubiose Kleinanzeigen ihre Betrügermaschen umzusetzen. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt insbesondere vor zwei Anzeigen, die wöchentlich in den Stellenangeboten verschiedener Zeitungen zu finden sind.

Dort heißt es:
.....................weiter im link
 

schnippewippe

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AW: Vorsicht vor Job als „Paketmanager“ Geldwäsche

Polizei warnt vor betrügerischen Arbeitsangeboten


Der Mann bemühte sich mit einem Inserat um einen Nebenverdienst. Daraufhin bot man ihm eine Arbeit als sogenannter „Paketmanager“ an. Der 35-Jährige hatte dann mehrfach E-Mail-Kontakt mit einer Firma (Sitz USA), mit der er letztlich auch einen schriftlichen Arbeitsvertrag einging. Seine Aufgabe war es, Pakete und Lieferungen für die Firma entgegenzunehmen, zu prüfen und dann an eine vorgegebene Adresse weiterzuschicken. Vorab erhielt er einen Zugang zu einer Internetseite, wo er unter anderem die Empfängerdaten abrufen konnte. Als monatlicher Lohn wurde ein Gehalt von 1.200 Euro (Netto) vereinbart. ................................

...............................Die Polizei warnt davor, derartige Arbeitsangebote anzunehmen. In diesem und weiteren Fällen wurden die gutgläubigen Arbeitssuchenden von Straftätern als Mittelsmänner missbraucht und machten sich dabei selbst strafbar. Die Zahlungsforderungen richten sich zudem auch an die „Paketmanager“ und können sich nicht selten auf 15.000 bis 20.000 Euro belaufen.

Der 35-Jährige erhielt kein Gehalt für seine Arbeit und muss sich nun selbst noch wegen Geldwäsche verantworten...................Rest im link
 

schnippewippe

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Agentur für Arbeit Online Angebote für März 2016
Achtung Betrug!

Betreff: Agentur für Arbeit Online Angebote für März 2016
Von: Schenck GmbH – jason** afficheprints.com ..............................

Ganz übler Betrug an Menschen welche auf ehrlicher Jobsuche sind. Hier geht es um den klassischen Betrug eines sogenannten Finanz-Agenten.
Strafrecht

Die Hintermänner machen sich durch das Ausspähen der Kontodaten nach § 202a StGB strafbar. Da schon das Herausgeben jener Daten das Vermögen des Opfers gefährdet, kommt durch im Einzelfall auch ein Betrug nach § 263 StGB in Betracht. Das Verwenden der Daten ist als Computerbetrug nach § 263a StGB untersagt.

Weiß der Finanzagent im Voraus um dieses Geschehen, so kann als Gehilfe (§ 27 StGB) oder Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB) bestraft werden. Erfährt er erst bei oder nach Entgegennahme des Geldes von dessen Herkunft, so kommt eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche (§ 261 StGB) in Betracht. Leitet er das Geld wissentlich weiter, so begeht er zudem eine Strafvereitelung (§ 258 StGB) oder Begünstigung (§ 257 StGB) zugunsten der Vortäter.

In aller Regel wird sich der "Finanzagent" allerdings keine Gedanken über die Herkunft des Geldes machen. In diesen Fällen kommt auch eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche in Betracht. Hierfür muss dem Finanzagenten allerdings nachgewiesen werden, dass die betrügerische Erlangung des Geldes durch die Vortäter leicht zu erkennen war und dies allein aufgrund besonderer Nachlässigkeit (Leichtfertigkeit) nicht erkannte (§ 261 Abs. 5 StGB). Wusst er nur, dass das Geld irgendwie illegal erlangt wurde, sind Annahme und Verwahren nicht strafbar. Allerdings beginge er durch das Verschicken des Geldes ins Ausland eine Strafvereitelung (§ 258 StGB) oder Begünstigung (§ 257 StGB).

Zivilrecht

Die Gerichte gestehen dem Opfer der Vortat einen Schadensersatzanspruch gegenüber den Finanzagenten aus Delikt (§ 823 Abs. 2 iVm. § 261 I, II, V StGB) und aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 Abs. 1 S. 1 Var. 1 bzw. 2 BGB) zu. In letzterem Fall ist der (leichtfertig handelnde) Finanzagent allerdings nur zur Zahlung verpflichtet, soweit sich das Geld (oder ein entsprechender Gegenwert) noch in seinem Besitz befindet (§ 818 III BGB)............................mehr darüber im link
 
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