Mietkaution

volkschoen

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Eine Mietkaution wird ja oft faellig zwischen Vermieter und Mieter. Im privaten Bereich ist die Hoehe gesetzlich festgeschrieben. Eine Mietkaution darf nicht hoeher als drei Nettomonatsmieten betragen. Jedoch fehlt bei der gewerblichen Vermietung diese Regelung. Hier wird die Mietkaution ausgehandelt und das ist oft ein Problem. Manche Vermieter verlangen das fuenfzehnfache der Miete und das ist absolut Wucher. So etwas darf nicht hingenommen werden und hier ist externe Beratung erforderlich.

Gruß

Volkmar
 
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