Elite Service GmbH - Sieben Tage Widerrufsfrist?

schnippewippe

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Elite Service GmbH - Sieben Tage Widerrufsfrist?

Bereits im September 2009 wurde der Elite Service GmbH vom Landgericht Hamburg (Az. 406 O 12/09) untersagt, Verbraucher anzurufen, "um für die Teilnahme an Lottospielgemeinschaften zu werben, wenn die Verbraucher zuvor der telefonischen Kontaktaufnahme nicht zugestimmt haben". Das schert die Firma offenbar wenig. Denn in den letzten Monaten häufen sich wieder die Beschwerden von Verbrauchern über unerwünschte Werbeanrufe durch die Elite Service GmbH..........................

...................Unabhängig davon werden etliche Verbraucher durch die Verwendung einer falschen Widerrufsbelehrung verunsichert und zur Zahlung veranlasst. Frau S. aus der Nähe von Hamburg legte uns ein Schreiben vor, in dem die Firma den Verbrauchern ein Rücktrittsrecht von sieben Werktagen nach Vertragsschluss einräumt, wenn der Verbraucher den Vertrag am Telefon abgeschlossen hat.

Doch der Hinweis auf 7 Tage Rücktrittsrecht ist falsch. Zwar räumt das österreichische Konsumentenschutzgesetz dem Verbraucher lediglich ein siebentägiges Rücktrittsrecht ein. Dieses gilt aber nicht für Verbraucher, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben. Wird also der Vertrag am Telefon geschlossen, so steht dem Verbraucher ein 14-tägiges bzw. einmonatiges (Belehrung erfolgt nach Vertragsschluss am Telefon erst im Rahmen des Begrüßungsschreibens) Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt auch nicht vor Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform. Sieht die Belehrung hingegen nur ein 7-tägiges Widerrufsrecht vor oder soll die Frist bereits ab Vertragsschluss laufen, so ist die Belehrung unrichtig. Folge: Ihnen steht ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht zu!............................mehr darüber im link

Elite Service GmbH und DTD Dienstleistungsgesellschaft mbH: Zensurversuch



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schnippewippe

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Lottogemeinschaften - wegen Steuerhinterziehung vor Gericht.(Elite Service GmbH )

Herforder muss sich vor dem Landgericht in Detmold verantworten

Das Geschäftsmodell des Herforders sah - laut Anklagevorwurf - wie folgt aus: Mit Hilfe von Callcentern soll er durch seine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Lottogemeinschaften akquiriert haben.


Die von den Teilnehmern bereitgestellten Gelder soll er zum Teil für sich selbst verbraucht haben, zum Teil soll der Angeklagte aber auch die eingespielten Gewinne nicht an die Teilnehmer ausgekehrt haben.

Neben seinen Kunden schädigte er auch die Staatskasse: Denn in der Zeit von Mai 2005 bis Mai 2009 soll er laut Anklage unrichtige Umsatzsteuer-, Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuererklärungen für eine von ihm geführte Gesellschaft sowie unrichtige Einkommenssteuererklärungen abgegeben haben....................................mehr im link
 
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