gewinnspiel(abzocke)- Warum die Telekom vor Gericht leer ausgeht

schnippewippe

New member
Warum die Telekom diesmal leer ausgeht

Die Telekom behauptete als Klägerin, sie habe mit dem Beklagten einen Vertrag geschlossen. Sie hatte dem Beklagten Rechnungen gestellt, die dieser jedoch nie erhielt und somit nicht bezahlte. Die Klägerin erwirkte einen Mahnbescheid.

Anwaltlich vertreten ließ der Beklagte gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen und bemühte sich außergerichtlich um Klärung der Sache. Die Klägerin ließ eine Kopie des Vertrages übersenden. Der Beklagte erinnerte sich, am Tag des behaupteten Vertragsschlusses an einem Gewinnspiel auf einem öffentlichen Platz teilgenommen zu haben. Vielleicht habe ihm da jemand was untergeschoben. Nur so könne er sich die Unterschrift erklären.

..............................................

........................Das mit der Sache befasste Amtsgericht wies die Klage ab: Der Beklagte habe zum Gewinnspiel vorgetragen. Die Klägerin hätte nun ihrerseits zum Vertragsschluss vortragen müssen. Selbst wenn ein Vertrag geschlossen worden wäre, läge ein Haustürgeschäft unproblematisch vor. Mangels Widerrufsbelehrung war der Widerruf nicht verfristet. Die Klage war abweisungsreif...............................mehr darüber im link
 
Oben