Anspruch auf Löschung von Beiträgen in Foren besteht nicht

schnippewippe

New member
Anspruch auf Löschung von Beiträgen in Foren besteht nicht

Die Frage, inwieweit ein ausgeschiedenes Mitglied eines Internet-Forums einen Löschungsanspruch hinsichtlich seiner Postings hat, wird seit längerem kontrovers diskutiert. Siehe dazu auch unseren Law-Vodcast "Löschungspflichten im Internet bei Ausscheiden eines Forum-Mitglieds".

Nun hat das AG Ratingen (Urt. v. 29.06.2011 - Az.: 8 C 486/10) entschieden, dass grundsätzlich kein Anspruch auf Löschung von Beiträgen besteht.

Nur dort, wo das Posting des Users urheberrechtlich geschützt sei oder personenbezogene Daten enthalte, müsse der Forumsbetreiber aktiv werden. Ein Löschungsanspruch besteht somit ausnahmsweise aus urheber- oder datenschutzrechtlichen Gründen. ............links dazu im link
 

Niclas

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Ein AG=Amtsgericht ist die unterste Instanz in unserem Rechtssystem.
Dabei von einer Grundsatzentscheidung zu sprechen wie es in einem Forum
getan wird, halte ich doch für sehr verfrüht und arg übertrieben.
 
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Browning

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Also prinzipiell kann ich zu dem Richter nur sagen, dass das sehr mutig entschieden war.

Urheberrecht bekommt man auch für triviale Werke ("kleine Münze"), wonach prinzipiell jeder Post, dies darstellen kann. Eine "urheberrechtliche Schöpfungshöhe" ist da nicht von nöten.

Ich würde diese Entscheidung nicht besonders ernst nehmen, wenn man selber eine solche Klage anstrebt.
 

schnippewippe

New member
Das Thema Löschen der Postings kenne ja schon aus einem anderen Forum.
Da hatte ich aus Wut in einem Thema alle meine Postings gelöscht.
Hier hat es ja auch ein User mal gemacht.
http://www.echte-abzocke.de/allgemein/240-presseeinladungen-zu-prozessterminen.html

http://www.echte-abzocke.de/search.php?searchid=107305

Stellt euch mal vor, es gäbe hier auch noch die Möglichkeit alles zu löschen.
Wie würde das dann für die neuen User beim lesen wohl sein , wenn ich alles von mir löschen würde. Fragen -Fragen- Fragen aber keine Antworten mehr. Manchmal geht das Fragen und Antworten ja auch über 1-2 Seiten . Dann führt der User seltsame Selbstgespräche.
 
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beowulf

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Urheberrecht bekommt man auch für triviale Werke ("kleine Münze"), wonach prinzipiell jeder Post, dies darstellen kann. Eine "urheberrechtliche Schöpfungshöhe" ist da nicht von nöten.
Da musst du etwas missverstanden haben. Erreicht ein Werk gerade so die Schöpfungshöhe, dann spricht man von kleiner Münze. Die meisten Posts in einem Forum fallen sicher nicht darunter.

Von Ausschlag für eine rechtliche Beurteilung könnte auch sein, ob der Forenschreiber bei der Registrierung einem (zeitlich unbegrenzten) Nutzungsrecht seiner Postings zugestimmt hat.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Urheberrecht bekommt man auch für triviale Werke ("kleine Münze"), wonach prinzipiell jeder Post, dies darstellen kann. Eine "urheberrechtliche Schöpfungshöhe" ist da nicht von nöten.
Jein,bei einem "literarischem Werk" liegt die Meßlatte etwas höher.Ein Rezept z.B. könnte aber unter das Urheberrecht fallen. Wogegen in der Musik schon einige Töne dem Urheberrecht unterliegen.Z.B. Jingles.
 
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Browning

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Ja etwas missgünstig hab ich das formuliert.

Bei Literatur ist die Messlatte schon etwas höher, jedoch muss es dafür in den meisten Fällen "nur" keine Standartformulierungen verwenden (Formulierungen des Alltags, Juristische Formulierungen, etc.)

Ich denke, bei mehrer 100-1000 Posts ist dies, selbst bei skeptischer Betrachtunge, denke ich bei gut 5-10% gegeben.

Das einfachste, wäre meiner Meinung nach, in eine AGB reinzuschreiben, dass man auf eine Löschung verzichtet. Ähnlich wie eine Ghost-Writer-Abrede, oder Abgabe der Rechtevertretung an die Gema. Wie du geschrieben hast Beowulf.

Ohne eine Entscheidung des BGH dazu, würde ich mir als Forenbetreiber keine so große Hoffnung machen, dass der nächste Richter genauso entscheidet.

Aber ich denke, hier groß zu diskutieren, bringt es nicht viel. Da muss eine Einzefallbetrachtung her.
 
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