Handwerker und Renovierungen

HUR

New member
Bei den meisten Foren geht es scheinbar hauptsächlich darum, das Handwerker zuviel abrechnen.
Ich berichte hier einmal aus der Praxis!
Zu Mir/Uns : Wir betreiben einen Handwekerservice in Mittelfranken
(Meister und Gesellenbriefe sind vielfach vorhanden). Wir werden immer
wieder öfters abgezockt.
Hier einmal ein Beispiel :
Frau Ursula T. aus unserem Raum fragt mehrere Angebote ab. Diese werden
nach kostenloser Besichtigung erstellt. Frau T. erteilt die Aufträge, bei denen
2/3 der Leistung als Vorkasse vereinbart war ( durch viel Matererial & Leistung sowie Lieferungen ). Durch kleinere vorab Aufträge die bezahlt wurden, erschlich Sie sich vertrauen, dadurch wurden die Leistungen auf Erwartung der Vorabzahlung begonnen. Bereits gelieferten Leistungen wurden
angeblich in Höhe von 3140€ per Überweisung bezahlt ( statt der ca. 9200€ ).
Nach Weiterführung der Arbeiten haben wir die arbeiten abgebrochen. Der
Rechtsanwalt der Kundin schrieb uns anschließend, das die Überweisung
von seitens der Bank aus ungeklärten Gründen nicht ausgeführt wurde.
Wir haben anschließend eine Endrechnung von 4017€ erstellt ( ohne Aufschlag von 0% ). 1500€ wurden uns als Vergleich angeboten. Mahnbescheid haben wir gestellt und alls Widerspruch heute zurückerhalten.
Mängel wurden nicht beschrieben. Also erst einmal ca. 58€ für den Mahnbescheid und 282€ für das Verfahren. Ob die Kundin Überhaupt über das
Geld über das Kapital verfügte ( 235.000€ Kredit aus 2009 + Dispo Erhöhung
von 25.000 auf 30000€ im selben Jahr ) durch Zufall gesehen ) ist uns sehr fraglich.
Bargeld Zahlungen sind wegen der Steuer Anrechnung nun ja nicht möglich.

Wir sollten jetzt eigentlich nach BGb und StBg. vorgehen!


Wer hat Erfahrungen ?


HUR
 

Browning

New member
Also es gibt natürlich Rechte und Ansprüche auf beiden Seiten.
-> Prinzipiell gilt natürlich, wer Arbeitet, bekommt dafür auch Geld.

Was wurde bisher genau beglichen, dass habe ich nicht so ganz verstanden. Wenn du einen Mahnbescheid erwirkt hast, wirst du denke ich einen Anwalt haben, der dich vertritt, der wird dir bestimmt besser weiter helfen können.

Nach einem Mahnbescheid und Nichtzahlung, kann man auf eine Zwangsvollstreckung hinarbeiten. Aber hier denke ich wollte der Anwalt der Gegenseite dies, unter Umständen, mit dem Vergleich klären.

Ohne ein paar genauere Informationen, kann man nicht viel dazu sagen. (paar Absätze im Text würden es mir auch etwas einfacher Gestalten, dass ganze zu lesen)

Und das Bargeldzahlungen nicht möglich sind, ist mir auch etwas schleierhaft. Es muss halt ein Beleg, Rechnung, etc. geschrieben werden und das ganze Buchhalterisch erfasst werden.
 
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