Hallo zusammen,
eine Bekannte von mir ist letztes Jahr in eine Abofalle reingeraten. Zum Zeitpunkt war nur die Facebook-App auf dem Smartphone installiert. Sie hat bei einer Freundin auf ein Bild geklickt und wurde auf eine Sexseite weitergeleitet, welche sie dann umgehend verlies. Es kam keine Info zu einem Abo noch zu einer Bestätigungsmail. Auf der letzten Rechnung tauchte dann ein Mehrwertdienstbetreiber mit einer Forderung von 14,97€ auf (3 Einheiten über 3 Wochen). Lt. der Telek.. wurde ein Bestätigungscode über eine SMS oder auf einer Internetseite eingegeben, dieser wurde uns auch genannt. Aber er wurde nirgends eingegeben noch per SMS bestätigt. Von diesem Code hat sie erst vom Telfonanbieter erfahren. Hab mich im Internet schon etwas umgesehen aber leider keine "direkte" vorgehensweise für diesen Fall gefunden, eigentlich nur immer mit einer bekannten Mehrwertnummer. Vielleicht kann hier jemand weiterhelfen. Hab die gefunden Musterbriefe etwas angepasst. Können die so verschickt werden? Vielen Dank!
Widerspruch und Auskunftsersuchen an Verbindungsnetzbetreiber bei Telefon-Mehrwertbetrug
Per Einschreiben mit Rückschein!
[Ihre Anschrift] [Datum]
[Anschrift Firma]
Mehrwertdienstleistung durch unbekanntes Abo, Bestreiten der Rechnung, Auskunftsersuchen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich unterhalte einen Telefonanschluß 01....... bei der Firma Telek...
Am ...... stellte mir diese Firma eine Telefonrechnung aus, die einen Posten für eine angeblich von mir in Anspruch genommene Mehrwertdienstleistung enthielt.
Auf dieser Rechnung wird der Name Ihrer Firma als Verbindungsnetzbetreiber für den mir derzeit nicht bekannten Endanbieter der fraglichen Leistung ausgewiesen.
Die weiteren, mir in der Rechnung ersichtlichen Angaben: Dimoc. German. Gmb. (Rückfragen - Tel.: 01805918... / E-Mail: mno-...@services.dimo...at) Genutzte Angebote 3 vom ...12.11- ...12.11 14,97 €.
Ich bestreite die Forderung aus der Rechnung vollumfänglich.
Da Sie selbst als Verbindungsnetzbetreiber gem. TKG auftreten, sind Sie darüber hinaus nicht mein Vertragspartner und hätten daher auch dann kein Recht auf ein Inkasso der Mehrwertdienstleistung, wenn diese von mir in Anspruch genommen worden wäre. S. dazu: BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - III ZR 3/05.
Die zu dem fraglichen Zeitpunkt hergestellte Mehrwertverbindung wurde nicht willentlich, sondern im Rahmen arglistiger Täuschung herbeigeführt.
Dabei ist eine Preisangabe, wie sie im TKG verbindlich vorgeschrieben ist, nicht erfolgt.
Ich erlaube mir den Hinweis, dass ich den Vorgang zur weiteren Bearbeitung der zuständigen Staatsanwaltschaft übermitteln werde. Des weiteren wird eine Beschwerde an die Bundesnetzagentur unmittelbar erfolgen.
Die betreffende Mehrwertdienstleitung wurde auf der Rechnung nicht wiedergegeben, so dass mir nicht nachvollziehbar ist, wer der Anbieter der Leistung ist. Jedoch habe ich gemäß § 66 h TKG Anspruch darauf, von Ihnen innerhalb 10 Werktagen unentgeltlich Auskunft zu erhalten, wer der letztendlich verantwortliche Anbieter der betreffenden Mehrwertleistung war. Für die Erteilung dieser Auskunft habe ich mir eine Frist bis zum ...... notiert.
Rein vorsorglich erlaube ich mir den Hinweis, dass eine Mitteilung an die Bundesnetzagentur bezüglich Ihres Unternehmens in folgenden Fällen erfolgen wird:
- wenn ich von Ihnen keine schlüssige Antwort erhalte,
- wenn die mir übermittelte Anschrift des Leistungserbringers nicht zustellfähig ist (dies werde ich zeitnah überprüfen),
Mit diesem Schreiben haben Sie Kenntnis davon erhalten, dass ich die Forderung aus der Rechnung bestreite.
Ich weise darauf hin, dass Sie als Verbindungsnetzbetreiber keinen Zahlungsanspruch an mich geltend machen können. Des weiteren bitte ich dringend, von der Zustellung von Mahnungen/Inkassoschreiben abzusehen.
Eine Beschwerde gegen etwaige wiederholte Inkassoschreiben an den für das Inkassobüro zuständigen Gerichtspräsidenten behalte ich mir vor.
Mit freundlichen Grüßen
..........
an die Telek...
Per Einschreiben mit Rückschein!
[Ihre Anschrift] [Datum]
[Anschrift Firma]
Ihre Rechnung Nr...... vom ......, Mehrwertdienstleistung, Bestreiten des Rechnungpostens
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich unterhalte bei Ihnen den Telefonanschluß .......
Am ..... stellten Sie mir eine Telefonrechnung aus, die einen Posten für eine angeblich von mir in Anspruch genommene Mehrwertdienstleistung enthielt.
Die weiteren, mir in der Rechnung ersichtlichen Angaben: .........
Ich bestreite aus dieser Rechnung den Posten für diese Mehrwertdienstleistung.
Ich bezahle die vorliegende Rechnung ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass ich den streitigen Betrag von einer der nächsten Telefonrechnungen nach Klärung des Vorgangs ggf. einbehalten werde.
Die von mir erteilte Genehmigung zum Lastschrift-Einzug widerrufe ich hiermit.
Die zu dem fraglichen Zeitpunkt hergestellte Mehrwertverbindung wurde nicht willentlich, sondern im Rahmen arglistiger Täuschung herbeigeführt.
Dabei ist eine Preisangabe, wie sie im TKG verbindlich vorgeschrieben ist, nicht erfolgt.
-"Die betreffende Mehrwertrufnummer wurde auf der Rechnung nicht wiedergegeben, so dass mir nicht nachvollziehbar ist, wer der Anbieter der Leistung ist."-
Ich habe daher dem Verbindungsnetzbetreiber ein Auskunftsersuchen gemäß § 66 h TKG zugestellt und ihm mitgeteilt, dass ich die Forderung bestreite.
-"Sollte Ihnen jedoch die betreffende Mehrwertnummer ungekürzt bekannt sein, bitte ich um Bekanntgabe."-
Ich weise darauf hin, dass Ihrerseits in dieser Sache keine offene Forderung gegen mich besteht, weil es sich um eine angeblich von mir in Anspruch genommene, streitig gestellte Leistung einer
dritten Partei handelt. Eine Anschlusssperrung ist in dieser Sache unzulässig. Ein unangemessenes Verhalten Ihrerseits in dieser Angelegenheit wird eine Überprüfung unseres Vertragsverhältnisses
sowie eine alternative Anbietersuche von meiner Seite zur Folge haben.
Mit freundlichen Grüßen
...........
-> -"...."- trifft nicht zu da es ja ein ABO sein soll und keine "Mehrwertnummer"
MfG
eine Bekannte von mir ist letztes Jahr in eine Abofalle reingeraten. Zum Zeitpunkt war nur die Facebook-App auf dem Smartphone installiert. Sie hat bei einer Freundin auf ein Bild geklickt und wurde auf eine Sexseite weitergeleitet, welche sie dann umgehend verlies. Es kam keine Info zu einem Abo noch zu einer Bestätigungsmail. Auf der letzten Rechnung tauchte dann ein Mehrwertdienstbetreiber mit einer Forderung von 14,97€ auf (3 Einheiten über 3 Wochen). Lt. der Telek.. wurde ein Bestätigungscode über eine SMS oder auf einer Internetseite eingegeben, dieser wurde uns auch genannt. Aber er wurde nirgends eingegeben noch per SMS bestätigt. Von diesem Code hat sie erst vom Telfonanbieter erfahren. Hab mich im Internet schon etwas umgesehen aber leider keine "direkte" vorgehensweise für diesen Fall gefunden, eigentlich nur immer mit einer bekannten Mehrwertnummer. Vielleicht kann hier jemand weiterhelfen. Hab die gefunden Musterbriefe etwas angepasst. Können die so verschickt werden? Vielen Dank!
Widerspruch und Auskunftsersuchen an Verbindungsnetzbetreiber bei Telefon-Mehrwertbetrug
Per Einschreiben mit Rückschein!
[Ihre Anschrift] [Datum]
[Anschrift Firma]
Mehrwertdienstleistung durch unbekanntes Abo, Bestreiten der Rechnung, Auskunftsersuchen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich unterhalte einen Telefonanschluß 01....... bei der Firma Telek...
Am ...... stellte mir diese Firma eine Telefonrechnung aus, die einen Posten für eine angeblich von mir in Anspruch genommene Mehrwertdienstleistung enthielt.
Auf dieser Rechnung wird der Name Ihrer Firma als Verbindungsnetzbetreiber für den mir derzeit nicht bekannten Endanbieter der fraglichen Leistung ausgewiesen.
Die weiteren, mir in der Rechnung ersichtlichen Angaben: Dimoc. German. Gmb. (Rückfragen - Tel.: 01805918... / E-Mail: mno-...@services.dimo...at) Genutzte Angebote 3 vom ...12.11- ...12.11 14,97 €.
Ich bestreite die Forderung aus der Rechnung vollumfänglich.
Da Sie selbst als Verbindungsnetzbetreiber gem. TKG auftreten, sind Sie darüber hinaus nicht mein Vertragspartner und hätten daher auch dann kein Recht auf ein Inkasso der Mehrwertdienstleistung, wenn diese von mir in Anspruch genommen worden wäre. S. dazu: BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - III ZR 3/05.
Die zu dem fraglichen Zeitpunkt hergestellte Mehrwertverbindung wurde nicht willentlich, sondern im Rahmen arglistiger Täuschung herbeigeführt.
Dabei ist eine Preisangabe, wie sie im TKG verbindlich vorgeschrieben ist, nicht erfolgt.
Ich erlaube mir den Hinweis, dass ich den Vorgang zur weiteren Bearbeitung der zuständigen Staatsanwaltschaft übermitteln werde. Des weiteren wird eine Beschwerde an die Bundesnetzagentur unmittelbar erfolgen.
Die betreffende Mehrwertdienstleitung wurde auf der Rechnung nicht wiedergegeben, so dass mir nicht nachvollziehbar ist, wer der Anbieter der Leistung ist. Jedoch habe ich gemäß § 66 h TKG Anspruch darauf, von Ihnen innerhalb 10 Werktagen unentgeltlich Auskunft zu erhalten, wer der letztendlich verantwortliche Anbieter der betreffenden Mehrwertleistung war. Für die Erteilung dieser Auskunft habe ich mir eine Frist bis zum ...... notiert.
Rein vorsorglich erlaube ich mir den Hinweis, dass eine Mitteilung an die Bundesnetzagentur bezüglich Ihres Unternehmens in folgenden Fällen erfolgen wird:
- wenn ich von Ihnen keine schlüssige Antwort erhalte,
- wenn die mir übermittelte Anschrift des Leistungserbringers nicht zustellfähig ist (dies werde ich zeitnah überprüfen),
Mit diesem Schreiben haben Sie Kenntnis davon erhalten, dass ich die Forderung aus der Rechnung bestreite.
Ich weise darauf hin, dass Sie als Verbindungsnetzbetreiber keinen Zahlungsanspruch an mich geltend machen können. Des weiteren bitte ich dringend, von der Zustellung von Mahnungen/Inkassoschreiben abzusehen.
Eine Beschwerde gegen etwaige wiederholte Inkassoschreiben an den für das Inkassobüro zuständigen Gerichtspräsidenten behalte ich mir vor.
Mit freundlichen Grüßen
..........
an die Telek...
Per Einschreiben mit Rückschein!
[Ihre Anschrift] [Datum]
[Anschrift Firma]
Ihre Rechnung Nr...... vom ......, Mehrwertdienstleistung, Bestreiten des Rechnungpostens
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich unterhalte bei Ihnen den Telefonanschluß .......
Am ..... stellten Sie mir eine Telefonrechnung aus, die einen Posten für eine angeblich von mir in Anspruch genommene Mehrwertdienstleistung enthielt.
Die weiteren, mir in der Rechnung ersichtlichen Angaben: .........
Ich bestreite aus dieser Rechnung den Posten für diese Mehrwertdienstleistung.
Ich bezahle die vorliegende Rechnung ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass ich den streitigen Betrag von einer der nächsten Telefonrechnungen nach Klärung des Vorgangs ggf. einbehalten werde.
Die von mir erteilte Genehmigung zum Lastschrift-Einzug widerrufe ich hiermit.
Die zu dem fraglichen Zeitpunkt hergestellte Mehrwertverbindung wurde nicht willentlich, sondern im Rahmen arglistiger Täuschung herbeigeführt.
Dabei ist eine Preisangabe, wie sie im TKG verbindlich vorgeschrieben ist, nicht erfolgt.
-"Die betreffende Mehrwertrufnummer wurde auf der Rechnung nicht wiedergegeben, so dass mir nicht nachvollziehbar ist, wer der Anbieter der Leistung ist."-
Ich habe daher dem Verbindungsnetzbetreiber ein Auskunftsersuchen gemäß § 66 h TKG zugestellt und ihm mitgeteilt, dass ich die Forderung bestreite.
-"Sollte Ihnen jedoch die betreffende Mehrwertnummer ungekürzt bekannt sein, bitte ich um Bekanntgabe."-
Ich weise darauf hin, dass Ihrerseits in dieser Sache keine offene Forderung gegen mich besteht, weil es sich um eine angeblich von mir in Anspruch genommene, streitig gestellte Leistung einer
dritten Partei handelt. Eine Anschlusssperrung ist in dieser Sache unzulässig. Ein unangemessenes Verhalten Ihrerseits in dieser Angelegenheit wird eine Überprüfung unseres Vertragsverhältnisses
sowie eine alternative Anbietersuche von meiner Seite zur Folge haben.
Mit freundlichen Grüßen
...........
-> -"...."- trifft nicht zu da es ja ein ABO sein soll und keine "Mehrwertnummer"
MfG