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Alt 04.01.2012, 19:39   #6 (permalink)
schnippewippe
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Standard LG Saarbrücken zu Vertraulichkeitsvermerken in E-Mails

LG Saarbrücken zu Vertraulichkeitsvermerken in E-Mails


Zitat:
.....................................

...............Wirkung entfalten können allerdings Hinweise in E-Mails, die erkennen lassen, dass der Absender mit einer Weiterleitung und Veröffentlichung der E-Mail nicht einverstanden ist.

So entschied das Landgericht Saarbrücken mit Urteil vom 16.12.2011 (4 O 287/11 – noch nicht rechtskräftig), dass die Online-Veröffentlichung von geschäftlichen E-Mails, die einen Vertraulichkeitsvermerk enthalten, rechtswidrig ist.

Bei einer E-Mail müsse der Absender zwar grundsätzlich damit rechnen, dass eine Weiterleitung oder anderweitige Verbreitung erfolge, da dies im Rahmen der elektronischen Kommunikation problemlos möglich sei. Wenn allerdings in der E-Mail deutlich der Wille zu Tage tritt, dass eine Weiterleitung oder Veröffentlichung nicht gewünscht ist, müsse sich der Empfänger an diese Weisung halten. Mit sonstigen „Disclaimern“ in E-Mails habe der Hinweis auf Vertraulichkeit nichts zu tun, da es sich nicht um eine vertragliche Klausel z.B. zur Haftungsfreistellung handele, sondern um eine reine Willensäußerung........................aus dem link


Oft wird ja auch mitgeteilt

Zitat:
Diese E-Mail enthält vertrauliche und nur für den angegebenen Empfänger bestimmte Informationen. ............. Das unbefugte Kopieren oder die unbefugte Weitergabe oder Veröffentlichung dieser E-Mail bzw. deren Inhalts ist nicht gestattet und kann eine kriminelle Handlung sein.
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Geändert von schnippewippe (04.01.2012 um 19:47 Uhr)
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