04.01.2012, 19:39
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#6 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
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LG Saarbrücken zu Vertraulichkeitsvermerken in E-Mails
LG Saarbrücken zu Vertraulichkeitsvermerken in E-Mails
Zitat:
.....................................
...............Wirkung entfalten können allerdings Hinweise in E-Mails, die erkennen lassen, dass der Absender mit einer Weiterleitung und Veröffentlichung der E-Mail nicht einverstanden ist.
So entschied das Landgericht Saarbrücken mit Urteil vom 16.12.2011 (4 O 287/11 – noch nicht rechtskräftig), dass die Online-Veröffentlichung von geschäftlichen E-Mails, die einen Vertraulichkeitsvermerk enthalten, rechtswidrig ist.
Bei einer E-Mail müsse der Absender zwar grundsätzlich damit rechnen, dass eine Weiterleitung oder anderweitige Verbreitung erfolge, da dies im Rahmen der elektronischen Kommunikation problemlos möglich sei. Wenn allerdings in der E-Mail deutlich der Wille zu Tage tritt, dass eine Weiterleitung oder Veröffentlichung nicht gewünscht ist, müsse sich der Empfänger an diese Weisung halten. Mit sonstigen „Disclaimern“ in E-Mails habe der Hinweis auf Vertraulichkeit nichts zu tun, da es sich nicht um eine vertragliche Klausel z.B. zur Haftungsfreistellung handele, sondern um eine reine Willensäußerung........................aus dem link
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Oft wird ja auch mitgeteilt
Zitat:
Diese E-Mail enthält vertrauliche und nur für den angegebenen Empfänger bestimmte Informationen. ............. Das unbefugte Kopieren oder die unbefugte Weitergabe oder Veröffentlichung dieser E-Mail bzw. deren Inhalts ist nicht gestattet und kann eine kriminelle Handlung sein.
Die Veröffentlichung dieser E-Mail bzw. auch Teile dieser, werden hiermit ausdrücklich untersagt! Weiterhin verstoßen Sie bei Veröffentlichung gegen das geltende Urheberrecht des Autors und können somit rechtlich belangt werden!
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Geändert von schnippewippe (04.01.2012 um 19:47 Uhr)
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