Zitat:
Zitat von schnippewippe
Vielleicht war da das Bild auch eingestellt. Das mögen manche Leute gar nicht .
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Das hat nichts mit Mögen zu tun.

Es ist verboten ein Bildnis von einer Person zu veröffentlichen wenn diese Person keine Einwilligung gegeben hat.
§ 22 KunstUrhG:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.