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Alt 30.11.2011, 10:33   #4 (permalink)
schnippewippe
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Standard Postservice "Sophie"

@ meryem88
Zitat:
Hallo, habe auch so ein abo bekommen für den Sopfie Magazin, aber kann mich gar nicht an so was erinnern. Die meinten mein Gespräch wurde aufgezeichent, kann nicht mehr kündigen. Dann meinten SIe ich muss die Gesprächaufzeihnung schriftlich per post oder mail anfordern,a aber ich finde nirgens eine e mail adresse. Kann mir jemand helfen wie ich da vor gehen soll?

Lg Meryem
Ich würde das nicht anfordern. Meine Schwester sollte wo anders mal über 30 € dafür bezahlen. Hatte es dann sein gelassen. Wie wollen sie dir das denn senden. Schriftlich ? Wie willst du wissen das es stimmt was da steht. Eine Kopie der Aufnahme ? Jeder weiss doch das man Aufnahmen verändern kann.

Du kannst dich an diesen Anruf nicht mehr erinnern. Somit gehe ich davon Aus, dass du auch keine Widerrufsbelehrung erhalten hast. Also hat deine Widerrufsfrist auch noch nicht zu laufen begonnen.

Zitat:
BMJ - Unerwünschte Telefonwerbung - Unerwünschte Telefonwerbung

Haben Sie bei einem Werbeanruf einen Vertrag abgeschlossen, so können Sie Ihre Vertragserklärung widerrufen. Dies gilt auch für Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen.

Unerheblich ist hierbei, ob der Werbeanruf erlaubt war oder nicht. Sie können innerhalb von zwei Wochen Ihren Vertrag widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt allerdings nicht vor Zusendung der schriftlichen Widerrufsbelehrung des Unternehmens zu laufen. Sollten Sie die schriftliche Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsabschluss erhalten haben, so beträgt die Widerrufsfrist vier Wochen.
Ihr Widerruf muss in Textform, per Brief, Fax oder E-Mail, sowie durch Rücksendung der gelieferten Sache erfolgen.
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Vielleicht hilft dir das hier weiter.
ImageShack® - Online Photo and Video Hosting

Wenn ich aber diesen Anruf gar nicht geführt habe, würde ich der Mitteilung von denen widersprechen.

Kannst dir ja das hier mal durchlesen.
Postservice 'Sophie',

Zitat:
Polizei warnt vor Abzockmasche

Arglos hatte die Frau ihre Personendaten zum Erhalt des Gutscheines preisgegeben. Später wurde sie dann aufgefordert, 74 Euro zu überweisen, weil sie einen Spielvertrag mit "Lotto 3000" abgeschlossen habe.
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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf

Geändert von schnippewippe (30.11.2011 um 12:47 Uhr)
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