schnippewippe
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AG Lüneburg: Kein Anspruch auf Vergütung bei sittenwidrigem Telefonsexvertrag
Da sieht man mal wieder wie verschieden die Gerichte urteilen.
Da sieht man mal wieder wie verschieden die Gerichte urteilen.
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Interpretation des AG Lichtenberg ist zwar kreativ, entspricht jedoch nicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Bereits Ende 2007 hatte nämlich der BGH (Urt. v. 08.11.2007 - Az.: III ZR 102/07) geurteilt, dass Telefonsex-Verträge nicht mehr die guten Sitten verletzen.