OLG München: Unwirksame AGB des Pay-TV Senders Sky bezüglich Telefonwerbung?

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OLG München: Unwirksame AGB des Pay-TV Senders Sky bezüglich Telefonwerbung?

Was war passiert?
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen e.V. mahnte den Pay-TV Sender Sky kostenpflichtig ab, da er die Werbepraxis des Senders für wettbewerbswidrig hielt. Insbesondere bemängelte der Wettbewerbsverband, dass Sky keine gesonderte Erlaubnis für die Durchführung von Werbeaktionen per Telefon, Fax und/ oder SMS eingeholt habe. Der Verband befand die folgenden AGB Klauseln des Privatsenders Sky für unwirksam:

Von den AGB von Sky, von Kabel Deutschland sowie der Widerrufsbelehrung und der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung habe ich Kenntnis genommen und bestätige dies mit Absendung dieses Formulars.

Der Abonnent willigt mit Abschluss dieses Abonnementvertrages ein, dass Sky die angegebenen personenbezogenen Daten auch zu Marketingzwecken für eigene Produktangebote per Telefon, SMS, E-Mail und Post sowie zur Marktforschung nutzen darf.

Sky gab keine Unterlassungserklärung ab und ließ es auf eine gerichtliche Klärung der Rechtssache ankommen, da der Sender der Meinung war, durch die Vereinbarung seiner AGB zu derartigen Werbemaßnahmen berechtigt zu sein.

Wie entschied das OLG München?
Das Oberlandesgericht München entschied mit Urteil vom 21.07.2011 – Az. 6 U 4039/10, dass die vom Privatsender Sky durchgeführte Werbepraxis wettbewerbswidrig sei. .......................mehr im link
 
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