schnippewippe
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Bei unsicheren Geldanlageprodukten droht zum 31.12.2011 Verjährung
Verbraucherzentrale berät geschädigte Anleger
Wer vor dem 1. Januar 2002 in Produkte des Grauen Kapitalmarktes investiert hat – z. B. geschlossene Fonds wie Immobilien-, Medien- und Schiffsfonds oder auch Windkraft- oder Flugzeugfonds - und wegen mangelhafter Anlageberatung Geld verloren hat, muss sich sputen: "Denn Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung verjähren bei diesen älteren Kapitalanlagen spätestens am 31. Dezember 2011", sagt Angelika Jackwerth, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Für Altfälle gilt eine absolute 10-jährige Verjährungsfrist. Sie wurde vom Gesetzgeber im Zuge der Schuldrechtsreform schon zum 1. Januar 2002 eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt gelten im deutschen Recht deutlich kürzere und komplizierte Verjährungsregelungen. Die alte, anlegerfreundliche Verjährungsfrist von 30 Jahren wurde damit ersetzt. Zum Jahreswechsel wird nun erstmals die absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren bei Altverträgen ihre Wirkung entfalten, was viele Anbieter freuen dürfte.
"Wir raten deshalb allen betroffenen Anlegern, die schon vor 2002 ihre verlustbringenden Geldanlagen abgeschlossen haben, sich unbedingt, und zwar noch vor Jahresende anwaltlich beraten zu lassen", sagt Andreas Gernt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. ....................weiter im link