Neue Abzockmasche von klarmobil

Klarmobil.de bedient sich aktuell einer üblen Abzockmasche, auf die laut Verbraucherzentrale Hessen insbesondere Telekommunikationsklitschen der unseriösen Art oft und gerne zurückgreifen. Möglicherweise illegal akquirierte private Datensätze werden dabei mißbraucht, um arglosen Verbrauchern Mobilfunkverträge unterzujubeln, die diese erstens nicht brauchen, zweitens nicht wollen und, drittens, selbstverständlich auch nie bestellt haben.

Folgendes ist passiert: Ich besitze nicht mal ein Handy, finde aber nach Rückkehr von einer längeren Reise Post von einer mir bis dahin völlig unbekannten Firma namens klarmobil.de in meinem Briefkasten. In diesem Schreiben begrüßt mich ein Blaublut namens Silke von W. mit Datum 14.9.2011 zu meiner großen Überraschung als "neuen klarmobil.de-Kunden", der sich "für den einfachen, ehrlichen und günstigen Tarif von klarmobil.de entschieden" haben soll. Über das Service-Portal von klarmobil.de verlange ich daraufhin Aufklärung über diese miese Tour an sich und im besonderen über die höchstwahrscheinlich kriminelle Art und Weise, wie klarmobil.de an meine private Adresse gelangt ist. Auskunft dazu wird mir mit Hinweis auf „Datenschutz“ (hahaha) verweigert.

Heute nun, am 19.10.2011, erhalte ich von klarmobil.de „Mobilfunk-Vertragsabrechungen“ in Höhe von 60,67 Euro. Aus der Rechnungsübersicht geht hervor, daß klarmobil.de nicht nur im Besitz meiner privaten Adresse ist, sondern auch eine Bankverbindung von mir kennt und nun ankündigt, die „Begleichung der Rechnung (…) im Einzugsverfahren von Ihrem Konto (…) innerhalb der nächsten Tage“ betreiben zu wollen. Ich habe klarmobil.de daraufhin erneut über das Service-Portal mitgeteilt, daß ich jede Lastschrift umgehend stornieren lassen werde und zudem im Falle einer Abbuchung Strafanzeige wegen Betrugs gegen klarmobil.de-Geschäftsführer Hartmut H. erstatten werde. Die Verbraucherzentrale hat mir allerdings wenig Hoffnung gemacht, daß sich klarmobil.de davon beeindrucken lassen könnte. Wir werden sehen, was passiert.

Die Community sei jedenfalls vor diesem widerwärtigen Geschäftsgebahren ausdrücklich gewarnt. Meine Konsequenz ist: Selbst wenn ich mir jemals ein Handy zulegen sollte, werde ich GARANTIERT niemals in diesem Leben Kunde von Hartmut H. und seinen Spießgesellen. Mein umfangreicher Bekanntenkreis hat klarmobil.de ebenfalls lebenslang auf die schwarze Liste gesetzt.

Würde mich freuen, von anderen Mitgliedern der Community zu hören, die ähnliche schlechte Erfahrungen mit klarmobil.de gemacht haben.
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Über das Service-Portal von klarmobil.de verlange ich daraufhin Aufklärung [....] wie klarmobil.de an meine private Adresse gelangt ist. Auskunft dazu wird mir mit Hinweis auf „Datenschutz“ (hahaha) verweigert.
Sie müssen dir Auskunft geben.
Gemäß § 34 BDSG haben Bürger gegenüber privaten Unternehmen einen Auskunftsanspruch über

die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
den Zweck der Speicherung.

Ich habe da mal etwas vorbereitet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können:


Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).

(Optionale Zusatzkeule, nur in ganz hartnäckigen Fällen nötig)
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen


Quelle: TFFFFF - Thoms Fassung von Framstags freundlichem Folterfragebogen

In diesem Schreiben begrüßt mich ein Blaublut namens Silke von W. mit Datum 14.9.2011 zu meiner großen Überraschung als "neuen klarmobil.de-Kunden",
Verlange den Bewis für einen Vertragsabschluss.
 

eddiepoole

New member
mit klarmobil habe ich die absonderlichsten dinge erlebt, aber das würde den rahmen sprengen. nur so viel: die haben sich von beginn an an nichts gehalten; weder der tarif, noch sonst eine vereinbarung wurde auch nur ansatzweise korrekt umgesetzt. für mich ist klarmobil eine terrororganisation. nichts weiter.
 

AndiKu

New member
obwohl ich selbst nicht viel erfahrung mit klarmobil gemacht habe, habe ich vom freundes- und verwandtenkreis ausschließlich NUR negatives gehört. würd mich da auf jeden fall auch distanzieren....
 
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