3,98 Euro noch vor Beginn des eigentlichen Gesprächs -Wenn Abzocker die Pleite droht.

schnippewippe

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Wenn Scharlatanen die Pleite droht Keine Galgenfrist für Abzocker
Wer eine teure Telefonnummer anruft, muss wissen, was das Ganze kostet. Wenn die Preisansage allerdings so lang ist, dass allein während der Wartezeit fast vier Euro draufgehen, gibt es dafür nur ein Wort: Abzocke. Die Bundesnetzagentur darf in solchen Fällen sofort die Nummern stilllegen.


Ein Telefon-Dienstleister, der seine Kunden ganz offensichtlich auszutricksen versucht, muss sich nicht wundern, wenn die Bundesnetzagentur den Stecker zieht. Klagen nützt nichts, auch wenn durch die Abschaltung der Abzock-Nummern die gesamte wirtschaftliche Existenz des Unternehmens gefährdet wird. Einer Grundgesetz-Beschwerde wegen vermeintlicher "Beschränkung der Berufsfreiheit" ist aussichtslos, wie aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervorgeht, das eine solche Klage nicht zur Entscheidung angenommen hat (Az. 1 BvR 1611/11)......................................weiter im link .
 
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