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Alt 08.10.2011, 18:06   #18 (permalink)
sn00py603
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Standard AW: Mieterhöhungen werden leichter

Zitat:
Zitat von De kleine Eisbeer Beitrag anzeigen
Ich hoffe du hast einen der sich mit Mietrecht auskennt.
als Hilfe:
Mietwucher liegt vor, wenn ein Vermieter bei der Neuvermietung einer Wohnung oder bei Mieterhöhungen bei Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbaren Räumen eine mindestens 20 % höhere Miete als die ortsübliche Miete verlangt (BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 56/04). Die Vereinbarung einer solchen Miete ist insoweit unwirksam (§ 5 WiStG, § 134 BGB - BGH a.a.O.).

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Selbstverfreilich, habe meine Rechtsschutz angerufen und der Sachbearbeiter hat mir gleich einen genannt. Ich hätte mir den auch selbst suchen können, aber so war es einfacher.
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