Namen und E-mails in Foren einstellen ?

schnippewippe

New member
Da immer wieder neue User die Namen der Abzocker und deren an die User geschickten E-mails im Forum einstellen, meine Frage an den Admin.
Könnte man es nicht so einrichten, dass man oben im Forum dick und schwarz mitteilt das man keine Namen der Abzocker einstellen darf.
Sondern Beispiel so Frank D*****r
Rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichungen von E-Mails im Internet
http://www.echte-abzocke.de/20588-post536.html
Aus unserer AGB

Zitat:
Der Nutzer erklärt und gewährleistet gegenüber dem Diensteanbieter, dass er der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm auf der Internetseite des Diensteanbieters eingestellten Inhalten ist, oder aber anderweitig berechtigt sind (zB durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), die Inhalte auf der Internetseite des Diensteanbieters einzustellen und die Nutzungs- und Verwertungsrechte nach dem vorstehenden Absatz (2) zu gewähren.
 

admin

Administrator
Teammitglied
Hallo,

ich befürchte, dass selbst ein dicker, fetter Hinweis nicht viel helfen würde.

Wenn dir entsprechende Beiträge auffallen, bitte einfach den "Melden-Button" drücken und wir kümmern uns darum.

Gruß
Sebastian
 

schnippewippe

New member
Da einige Hinweise nichts fruchten..
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt

Das ist kein Witz
 

schnippewippe

New member
LG Saarbrücken zu Vertraulichkeitsvermerken in E-Mails

LG Saarbrücken zu Vertraulichkeitsvermerken in E-Mails


.....................................

...............Wirkung entfalten können allerdings Hinweise in E-Mails, die erkennen lassen, dass der Absender mit einer Weiterleitung und Veröffentlichung der E-Mail nicht einverstanden ist.

So entschied das Landgericht Saarbrücken mit Urteil vom 16.12.2011 (4 O 287/11 – noch nicht rechtskräftig), dass die Online-Veröffentlichung von geschäftlichen E-Mails, die einen Vertraulichkeitsvermerk enthalten, rechtswidrig ist.

Bei einer E-Mail müsse der Absender zwar grundsätzlich damit rechnen, dass eine Weiterleitung oder anderweitige Verbreitung erfolge, da dies im Rahmen der elektronischen Kommunikation problemlos möglich sei. Wenn allerdings in der E-Mail deutlich der Wille zu Tage tritt, dass eine Weiterleitung oder Veröffentlichung nicht gewünscht ist, müsse sich der Empfänger an diese Weisung halten. Mit sonstigen „Disclaimern“ in E-Mails habe der Hinweis auf Vertraulichkeit nichts zu tun, da es sich nicht um eine vertragliche Klausel z.B. zur Haftungsfreistellung handele, sondern um eine reine Willensäußerung........................aus dem link


Oft wird ja auch mitgeteilt

Diese E-Mail enthält vertrauliche und nur für den angegebenen Empfänger bestimmte Informationen. ............. Das unbefugte Kopieren oder die unbefugte Weitergabe oder Veröffentlichung dieser E-Mail bzw. deren Inhalts ist nicht gestattet und kann eine kriminelle Handlung sein.
Die Veröffentlichung dieser E-Mail bzw. auch Teile dieser, werden hiermit ausdrücklich untersagt! Weiterhin verstoßen Sie bei Veröffentlichung gegen das geltende Urheberrecht des Autors und können somit rechtlich belangt werden!
 
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