Irgendwann muss das doch mal bei Euch ankommen.
Wollt ihr echt das der Admin Ärger bekommt und das Thema verschwindet.
Rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichungen von E-Mails im Internet
Da sich im Internet nur User mit der Abzocke beschäftigen die selber reingefallen sind ,haben die auch alle diese E-mails erhalten und der Text ist bekannt.
Zitat:
Während von Seiten des Absenders dessen Persönlichkeitsrecht bzw. dessen Geheimhaltungsinteresse in die Waagschale zu werfen sind, ist Seitens des Einstellers zu Fragen, ob ein überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit begründet werden kann. Seitens der Rechtssprechung werden allerdings auch an dieses allgemeine Informationsinteresse der Öffentlichkeit relativ hohe Anforderungen gestellt.
Daraus ist zu schließen, dass wenn nicht tatsächlich ein überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit begründet werden kann, die Veröffentlichung von E-Mails in aller Regel unzulässig ist. Selbiges gilt – wie oben dargelegt -ohnehin für E-Mails mit privaten Inhalten.
Der Absender hat unter diesen Voraussetzungen in aller Regel ein Unterlassungsanspruch bzw. auch einen entsprechenden zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch.
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Zitat:
Rechtsprechung
LG Köln, 06.09.2006 - 28 O 178/06
MIR - Medien Internet und Recht
Die Veröffentlichung von E-Mails eines Dritten auf einer Internetseite kann einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Gestalt der Geheimsphäre darstellen. Eine, einem abgegrenzten Empfängerkreis bestimmte E-Mail ist mit einem verschlossenen Brief vergleichbar, der allein durch das Absenden nicht aus der Geheimsphäre entlassen wird.
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17.05.11KG Berlin: Online-Veröffentlichung von privater E-Mail eines Politikers rechtsverletzend
19.04.11KG Berlin: Keine Veröffentlichung von E-Mails durch Axel Springer-Verlag
06.08.10LG Stuttgart: E-Mail an begrenzten Empfängerkreis darf nicht jedem zugänglich gemacht werden
08.04.10BVerfG: Zitate aus E-Mails verletzen nicht immer Allgemeines Persönlichkeitsrecht
30.07.08LG Köln: Ungefragte Veröffentlichung von E-Mails rechtswidrig
18.09.06LG Köln: Ungefragtes Veröffentlichen von E-Mails rechtswidrig
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Zitat:
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