Post nicht einfach bei Nachbarn abgeben

De kleine Eisbeer

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Ein Zusteller darf Briefe oder Pakete nicht einfach beim Nachbarn abgeben, ohne dem nicht angetroffenen Empfänger darüber zeitgleich eine Nachricht zu hinterlassen. Das entschied das Kölner Oberlandesgericht am Mittwoch in einem Berufungsverfahren. Wenn der Empfänger nicht zu Hause sei, müsse er auf jeden Fall in Kenntnis gesetzt werden, wo seine Sendung ersatzweise abgegeben worden sei und wo er sie abholen könne. Sonst werde den Interessen des Empfängers nicht ausreichend Rechnung getragen.
Quelle&mehr: westfaelische-nachrichten.de /Az: 6 U 165/10
 

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Verkaufstrick: Unverlangte Pakete

Pakete mit Münzen, Kleidung oder anderen Waren landen immer öfter bei Menschen, die eigentlich nichts bestellt haben. Wer nicht zahlt, dem flattert dann schnell eine Mahnung ins Haus. Wie geht man mit solchen Zusendungen um?
Quelle&Video: >> WDR-Markt
 
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