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8-Euro-Zusatzbeitrag unwirksamDAK verliert Prozess
Die DAK verlangt seit Februar 2010 von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag von 8 Euro im Monat. Allgemein gilt: Erheben Kassen einen Zusatzbeitrag, müssen sie ihre Mitglieder rechtzeitig über das damit verbundene Sonderkündigungsrecht hinweisen. Das Sozialgericht Berlin entschied nun, dass die Erhebung des Zusatzbeitrags der DAK unwirksam war, weil die Krankenkasse ihre Kunden nicht deutlich genug auf ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen hat. Versicherte der DAK hatten im Frühjahr ein zweiseitiges Informationsschreiben bekommen. Erst auf der zweiten Seite unter der Überschrift „Rechtsgrundlagen“ befand sich der Hinweis auf das Kündigungsrecht – in kleinerer Schrift. Dort hatte die DAK lediglich den Gesetzestext zum Sonderkündigungsrecht wiedergegeben. Nach Ansicht der Berliner Sozialrichter müssen Versicherte den Zusatzbeitrag solange nicht zahlen bis sie korrekt über ihr Sonderkündigungsrecht belehrt werden.............................................
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Noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die DAK wolle zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob sie Berufung einlegt, so Meiners. Die DAK ist mit mehr als vier Millionen Mitgliedern die drittgrößte gesetzliche Krankenkasse hinter der Barmer GEK und der Techniker Krankenkasse.................................mehr darüber im link