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Alt 07.05.2009, 14:28   #4 (permalink)
admin
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Hi,

und zu dem gerichtliches Mahnschreiben wird es wahrscheinlich nie kommen.

Btw. wenn so ein Mahnverfahren beantragt wird, wird die Forderung im Vorfeld gar nicht überprüft. Erst wenn gegen deinen Widerspruch Klage eingereicht wird, würde es zu einem Prozess kommen.

Hier bietet eigentlich jede Privat-Rechtsschutzversicherung Kostendeckung.

Gruß Sebastian
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