Zivilurteile.de ..Was halte ich davon

schnippewippe

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Kostenangabe :
Wie oft schreiben User, dass jetzt die Seite anders aussieht !!!! In keinen der Urteile wird darauf eingegangen das die Betreiber oft mit google-Landing-Pages arbeiten und das da der Preishinweis eben nicht sofort erkennbar ist. . Ist doch seltsam. Also macht immer Sreenshot . Wer weiss was da für eine Seite vorgelegt wird. Wir waren ja nie dabei.

§ 1 Abs. 6 PAngV bestimmt, in welcher Weise auf die geschuldeten Entgelte hinzuweisen ist, um den Anforderungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV zu genügen. Danach müssen die Angaben der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen der Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen. Sie müssen in der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar und sonst gut wahrnehmbar sein...........hier der Link dazu
(3) Preisklarheit und Preiswahrheit (§ 1 Abs. 6 PAngV) » Online-Kommentar zum Wettbewerbsrecht

Staatsanwaltschaft : Das stelle ich mal erst gar nicht mit ein. Denn hier zählt ja das Strafrecht. Selbst wenn hier die Kosten nur in der AGB versteckt sind ,finden die Staatsanwälte es als ausreichend. Also keine Täuschung und kein versuchter Betrug.
Für uns zählt aber bei einer Klage das Zivilrecht. Bestes Beispiel der Unterschiede ist ja was ich oben (§ 1 Abs. 6 PAngV ) eingestellt habe.

Was mir auf der Seite von „““ zivilurteile.de „““ auffällt , es gibt hier gar keine Versäumnissurteile mehr. Versäumnisurteil ? Wikipedia

Über Mahnbescheide habe ich auch nicht gefunden. Dafür aber Urteile wo es um Vollsteckungsbescheide geht.
Mahnverfahren ? Wikipedia

mahngerichte.de - Vollstreckungsbescheid

Negative Feststellungsklagen
werden hier von den Kunden und der Verbraucherzentrale geführt
Negative Feststellung = Ein Gericht soll feststellen, dass ein definierter Sachverhalt zu verneinen ist

Schufa : Da geht es hier nicht darum, ob bei der Schufa ein Schufaeintrag gemacht werden darf . Es geht darum , ob das was in den Mahnungen geschrieben wird ,dort stehen darf . Für mich ist das drohen. Aber die Richter sehen es hier anders.

Prozesskostenhilfe : Selber klagen . Prozesskostenhilfe wird nur dann gegeben, wenn das Gericht der Meinung ist ,dass man gewinnt. Also pauschales Vortragen bringt da gar nichts.

Ich verstehe nicht, wieso Anwälte bei Kunden die kein Geld für einen Prozess haben und Prozesskostenhilfe beantragen , eine Klage bei Gericht einreichen ohne das die Prozesskostenhilfe schon bewillig wurde. . Wieso warten sie nicht die Entscheidung über die Bewilligung ab. Zumal der Kläger der vor einem ordentlichen Zivilgericht klagt , ja auch erst einmal die Gerichtsgebühren vorschießen muss.

Wer hat Anspruch auf PKH?
PKH müssen Sie — ebenso wie die Beratungshilfe — schriftlich beantragen. Das Gericht prüft, ob Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur teilweise, oder in Raten aufbringen können.
Wann muss der Antrag vorliegen?
PKH können Sie in jedem Stadium des Verfahrens beantragen. Also auch dann, wenn das gerichtliche Verfahren bereits in Gang ist, d.h. Klage eingereicht ist.....
Beantragen Sie die Prozesskostenhilfe erst nachträglich (d.h. nach der Beweisaufnahme), kann das Gericht Ihnen diese bspw. wegen untauglicher Beweise versagen.
Rechtsanwältin Christa Schaal, Berlin - Prozesskostenhilfe
Wie erhält man Prozesskostenhilfe?
Prozesskostenhilfe

Man muss beim Prozessgericht einen Antrag stellen, in dem der Streit unter Angabe aller Beweismittel dargestellt wird. Das Gericht prüft dann vorab, ob die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat. Dem Antrag ist eine „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ sowie entsprechende Belege beizufügen.

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Content4u GmbH

7 Einstellungen von der Staatsanwaltschaft. Wie wir wissen gilt hier das Strafrecht und wenn wir klagen oder verklagt werden gilt das Zivilrecht.

Bleiben zur Zeit nur 2 Urteile übrig. Aber da geht es auch nicht um versteckte Kosten. Hier wurde vom Kunden auf Erstattung seiner Anwaltskosten geklagt.

Amtsgericht Frankfurt –31 C 2892/10 (23) Auch bei CONTENT4U GmbH kein Erstattungsanspruch für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten ersichtlich *****************
Der Kunde gibt an ,sich nicht angemeldet zu haben und hatte sich einen Anwalt genommen.

Das der Richter diese Belästigung als zum Altag dazugehörig ansieht ist echt nicht sehr witzig.



Amtsgericht Frankfurt – 30 C 2486/10 (71) ]Auch bei CONTENT4U GmbH kein Erstattungsanspruch für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten ersichtlich *****************************
Hier ist der Richter der Meinung, man braucht erst dann einen Anwalt ,wenn Klage eingereicht wurde.



Webtains GmbH

6Einstellungen der Staatsanwaltschaften. Strafrecht und zählt nicht für uns.

Urteil Landgericht Meiningen –20841/10 (296)
Unterlassungsanspruch gegen Webtains GmbH bzgl. Kontaktaufnahme besteht nicht – Feststellungsklage der Webtains GmbH stattgegeben ******
Hier was von einen Anwalt darüber
Internetdiensteanbieter Routenplaner.de (Webtains GmbH) ?umgeht? beauftragten Rechtsanwalt!


Amtsgericht Eisenach –. 57 C 668/10 Urteil vom 29.03.2011 - WEBTAINS GmbH stößt Anmelder mit Nase auf den Preis – Vertrag zustande gekommen **********************************
Es geht um eine negative Feststellungsklage und um die Rückerstattung der Anwaltskosten des Kunden..
Wenn man selber klagt, muss man es auch qualifiziert begründen können.-
Ein Pauschales Bestreiten des Vertragsschlusses ist nicht ausreichend. Laut Richter im anderen Prozess.

Wer auf so etwas klagt sollte auch alles beweisen können.


Thüringer Oberlandesgericht -9 W 517/10 und 1 O 613/10 Seitengestaltung der Webtains GmbH in der aktuellen Fassung entspricht der PAngV - Verbraucherzentrale Bundesverband mit Bestrafungsantrag unterlegen **********************************
Das darf doch nicht wahr sein. Erklärung eines Anwalts dazu. kLAWtext: Oberlandesgericht Thüringen entscheidet zugunsten eines kostenpflichtigen Routenplaner-Services (Aktenzeichen: 9 W 517/10)




IContent GmbH


8 mal Einstellung der Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft

Amtsgericht Schweinfurt –10 C 1657/10 IContent GmbH – Im gerichtlichen Mahnverfahren ergangener Vollstreckungsbescheid durch Sachentscheidung aufrechterhalten********************************
Keinen Widerruf / Anfechtung geschrieben .Auf den Mahnbescheid nicht reagiert nun kam es zum Vollstreckungsbescheid.
Erklärung eines Anwalts dazu . kLAWtext: Abofallenbetreiber jubilieren: Urteil des AG Schweinfurt vom 09.06.2011 (Az.: 10 C 1657/10)



Schufa spielt auch keine Rolle für mich.
Ob die was darüber in den Mahnungen schreiben ist mir echt egal.
Amtsgericht Landau an der Isar –2 C 766/10 Urteil – IContent GmbH Vertrag besteht und Schufa-Hinweis zulässig


Beschluss Kammergericht Berlin –17 W 7/10-17 W 8/10- 13O97/10 Schufa-Androhung in Zahlungsaufforderung der IContent GmbH rechtmäßig
Das Kammergericht Berlin hat in seinem Beschluss vom 10.08.2010 – Aktenzeichen 17 W 7/10 entschieden, dass die Androhung einer Schufa-Einmeldung in den Mahnungen der ICONTENT GmbH in der konkreten Form und Handhabung nicht zu beanstanden ist; insbesondere keine deliktischen Unterlassungsansprüche auslöst.************************************************

Wie sah es denn aus ??? Was bei Gericht vorgelegt wurde. !!!
Denn auch hier gab es ja auch schon was Anderes zu lesen.
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt : Drohung mit Schufa - Eintrag durch Abo-Abzocker ist unzulässig

Die Androhung mit dem Eintrag in ein Schuldnerverzeichnis bei einer bestrittenen Forderung ist allerdings rechtswidrig. Das hat das Amtsgericht Halle mit Beschluss vom 09.12.2009, AZ 105 C 4636/09 bestätigt. Das Gericht untersagte der Firma IContent GmbH, Betreiber der umstrittenen Seite outlets.de, einen negativen Schufa-Eintrag gegen eine Verbraucherin zu veranlassen, die sich gegen die Bezahlung der Rechnung zur Wehr setzte.
Da ich meine Verträge strittig gestellt habe, dürfen sie eh keinen
Schufaeintrag machen lassen. Meine Schufa ist sauber. ;)

Wer wissen will ob er bei der Schufa noch sauber ist, kann ja einmal im Jahr sich kostenlos schlau machen. https://www.meineschufa.de/download.php?file=SCHUFA_Infoblatt-DU-Antrag-deutsch.pdf&token=32741 Aber nichts im Kästchen auf der rechten Seite ausfüllen.
15 Fragen und Antworten zur SCHUFA mit einem Musterbrief: „Wie wehre ich mich gegen falsche Einträge bei der SCHUFA“


Amtsgericht Frankfurt – Beschluss 32 C 85/11 (22)
– Prozesskostenhilfeantrag für Klage auf negative Feststellung zurückgewiesen – Vertragsschluss wirksam************************************

Der Antrag des Antragsstellers vom 11.01.2011 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen..........
(Dann die Üblichen Beschreibungen betreffs der Seite.)
Am Ende des Urteils steht:
Das beabsichtigte Klagebegehren hat daher insgesamt keine Aussicht auf Erfolg.
Ob der Vertragsabschluss wirklich wirksam geworden wäre ? Steht in den Sternen. Jeder Richter denkt anders. Wieso wurde dieser Kunde danach nicht verklagt ? Wenn das geschehen wäre , gäbe es doch eine Pressemitteilung mehr.
Schlagzeile.
Kunde stellt Prozesskostenhilfeantrag für Klage auf negative Feststellung und verliert. Jetzt haben wir ihn verklagt.



Amtsgericht Emmerich –2 C 16/11
Urteil zugunsten IContent GmbH – Rückforderungsanspruch ausgeschlossen da Vertragsschluss wirksam – RA Klaus Kessler aus Marburg fängt sich Abfuhr
Kunde Klagte auf Rückzahlung seiner 96 € *************************

Wie ja immer wieder geschrieben wird, wenn man meint keinen Vertrag zu haben , sollte man auch keine KÜNDIGUNG schicken. Denn man kann ja nur kündigen was es gibt. Wie man hier ja sieht erkennt man mit einer Kündigung den Vertrag an .
So wie ich es da im Urteil lese ,hat der Kunde nach der Kündigung auch noch selber bezahlt.
Also keine Abbuchung vom Betreiber, vom Konto des Kunden..Sonst hätte der Kunde ja dazu Stellung genommen. Denn dann wäre es ja nicht vom Kunden freiwillg gezahlt worden.

Bei meiner Bank kann man nicht im Voraus eine Sperre für solche einzelne Fälle einrichten lassen. Sie sagten mir , ich habe ja genug Zeit mir das Geld wieder zu holen.



Unter dem Aktenzeichen 29 C 1812/10 - 21 hatte nunmehr auch das Amtsgericht Frankfurt über eine Rückzahlungsklage eines Kunden des Services outlets.de zu entscheiden.**********************
Ich glaube dazu brauche ich nicht schon wieder was schreiben.


Urteil Amtsgericht Frankfurt -29 C 1354/10-81 IContent GmbH handelt nicht fahrlässig Rückzahlungsklage*************************


Wieder keine Aussage darüber, dass es den Vertrag gibt.
Das es schwer wird das Geld durch klagen zurück zu bekommen ,ist uns auch ohne diese eingestellen Urteile klar .
Seltsame Urteile -- ich holte mir mein Geld von den Bank zurück und gut war es.


Urteil Amtsgericht Witten - 2 C 585 / 10Gültiger Vertrag bei Outlets.de Unter Aktenzeichen 2 C 585 / 10 entschied das Amtsgericht Witten über die negative Feststellungsklage eines Nutzers von outlets.de.. . Der Kläger hatte den Betreiber eines Internetangebotes verklagt und beantragt, festzustellen, dass ein Vertragsverhältnis nicht zustande gekommen sei.
Erklärung eines Anwalts kLAWtext: Abofallen - die nächste Ebene ist erreicht (Urteil AG Witten, Az. 2 C 585/10)

Unter dem Aktenzeichen 32 C 764/10 – 84 hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main über die negative Feststellungsklage eines Kunden des Services Outlets.de zu entscheiden.
**************************************+




Amtsgericht Detmold -7 C1/11
ICONTENT GmbH - Verbraucher zur Zahlung verurteilt - Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid zurückgewiesen ********************************************
Wenn man es soweit kommen lässt und erst gegen den Vollstreckungsbescheid Klage einreicht , sollte man auch das was man bei Gericht vorträgt beweisen können.




Amtsgericht Bochum – 45 C 442/10
IP-Adresse und E-Mail-Adresse als Nachweis für Vertragsschluss ausreichend
Negative Feststellung *************************************
Es wurde nicht bestritten das es den Vertrag gibt. Von Versteckten Kosten keine Rede.
Wer klagt und meint ein Fremder hatte den PC benutzt ,wird wohl immer Probleme haben.




Urteil Amtsgericht Frankfurt -29 C 1354/10-81 IContent GmbH handelt nicht fahrlässig ******************
Hier Klagt der Kunde auf Zahkung seiner Rechtsanwaltkosten.
 

schnippewippe

New member

Premium Content GmbH


2 mal Einstellung der Ermitlungen von Staatsanwaltschaft

Amtsgericht Langen - Premium Content GmbH - Urteil 55 C 107/11 Vertragsschluss my-downloads.de erneut bestätigt Kunde klagt auf Schadensersatz. Rückzahlung der Anwaltskosten


Amtsgericht Dortmund –407O7542/10 ?
Kostenbeschluss wegen Schufa-Hinweis Unterlassungsanspruch gegenüber Premium Content GmbH besteht
Uninteressant. Macht mir eh keine Angst .


Urteil Amtsgericht Langen – .55 C 137/11
Klage auf Anwaltskosten abgewiesen - Eine Täuschungshandlung oder ähnliches ist nicht ersichtlich -
Pauschales Bestreiten des Vertragsschlusses nicht ausreichend.


Amtsgericht Langen 55 C 173/10 (11)
setzt Rechtsprechungspraxis fort – Gültiger Vertrag bei my-downloads.de

Wieder Klage auf Rückzahlung der Anwaltskosten.

Wieso werden die Kunden nun nicht verklagt ?

AG Langen 51C180/10(13)weist Prozesskostenhilfeantrag zurück – *****************************

Aua...... Jetzt steht für mich fest hier stimmt was nicht. Kein Anwalt geht mit einem Mandaten damit vor Gericht.
Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit seine Gegenleistung erbringt. In solchen Fällen leistet man ohne Rechtspflicht/ohne Rechtsgrund und kann sein Geld zurückverlangen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld zahlt” ...


Urteil Amtsgericht Frankfurt -32 C 1958/10 – 84
Kostenhinweis entspricht Anforderungen der PAngV - Kunde hat auf Rückzahlung der Anwaltskosten geklagt.
Der Richter ist der Meinung das der Preis überdeutlich ist.:sad:
Dazu schreibe ich nur.
§ 1 Abs. 6 PAngV bestimmt, in welcher Weise auf die geschuldeten Entgelte hinzuweisen ist, um den Anforderungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV zu genügen. Danach müssen die Angaben der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen der Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen. Sie müssen in der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar und sonst gut wahrnehmbar sein.......... hier der Link dazu
OLG Frankfurt: Unterlassungsanspruch gegen Abofallen-Betreiber
1. Muss ein durchschnittlich informierter und verständiger Verbraucher bei der Registrierung auf einer Internetseite nicht ohne weiteres damit rechnen, eine Kostenpflicht einzugehen, weil die Gestaltung der Internetseite diesbezüglich irreführend ist, handelt der Betreiber wettbewerbswidrig nach §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 3 UWG i.V.m. § 1 Abs. 1 und 6 S. 2 PAngV.

a) Ein Hinweis auf die Kostenpflicht eines Internetangebots muss ausdrücklich erfolgen. Dabei ist die situationsadäquate Aufmerksamkeit beim „Surfen“ zu berücksichtigen, bei der üblicherweise einige Teile von Internetseiten nur fragmentarisch wahrgenommen werden. .................viel mehr noch im link
Urteil Amtsgericht Langen - 58 C 6/10 ( 70 )Kostenhinweis in AGB ausreichend Premium Content GmbH ***
Das Urteil wird 2 mal auf der Seite eingestellt . und was man gerade braucht wird rausgeschrieben. Dann spart man sich ein neues Urteil zu schaffen.
Hierzu eine Mitteilung des Amtsgericht Langen.
Amtsgericht Langen - Startseite
Aufgrund zahlreicher telefonischer und schriftlicher Anfragen weisen wir auf folgendes hin:
Unter dem Aktenzeichen 58 C 6/10 ist am 14.06.2010 ein Urteil in einem Zivilprozess ergangen. Dieses Urteil entfaltet eine Rechtswirkung nur zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits. Eine Rechtsberatung oder weitere Informationen über die Berechtigung angeblicher Forderungen Ihnen gegenüber, kann durch das Amtsgericht Langen nicht erteilt werden.
Dazu wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
Für die Betroffen bedeutet es , das dieses Urteil keine Wirkung auf andere Forderungen hat und somit von uns gar nicht beachtet werden muss.
Was ein Anwalt darüber schreibt.

Quelle unten im Screenshot. Sollte man lesen.


Amtsgericht Dortmund – 407 047542/10 ? Kostenbeschluss wegen Schufa-Hinweis Unterlassungsanspruch gegenüber Premium Content GmbH besteht nicht***************
Wie schon mitgeteilt . Mir ist es egal ob die mir mit der Schufa drohen. Steht ja schon weiter oben.

Urteil Amtsgericht Langen – 55 C 137/10(11)Klage auf Anwaltskosten abgewiesen - Eine Täuschungshandlung oder ähnliches ist nicht ersichtlich - Pauschales Bestreiten des Vertragsschlusses nicht ausreichend.*************

Solche Urteile sagen mir gar nichts. Dazu müsste man wissen wie sich der Kunde vor Gericht angestellt hat. Aber unter Tatbestand wird ja hier auf der Seite von ""Zivilurteile.de "" bei den Urteilen nichts mehr eingestellt.



Beschluss Amtsgericht Langen - 51 C 180/10(13) Rückforderungsklagen gegen Premium Content GmbH scheitern bereits an § 814 BGB Prozesskostenübernahme**************


Urteil Amtsgericht Langen -58 C 6/10 ( 70 ) Gültiger Vertrag bei My-Downloads.************
Kunde hat geklagt. negative Feststellung
Auch hier heißt es, Ruhe bewahren. Zum einen gibt es bereits eine Vielzahl von Urteilen, die weitaus ausführlicher und juristisch präziser das Gegenteil besagen. Zum anderen stammt dieses Urteil wohl aus der Feder eines Richters, der sich nicht sehr ausführlich mit der Materie beschäftigt haben kann. Hätte er dies getan, wären ihm die zahlreichen juristischen Bedenken in Bezug auf den versteckten Preishinweis und die entsprechende Rechtsprechung bekannt gewesen.
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein : Deutsche Zentral Inkasso und das Urteil aus der Provinz
Das Amtsgerichtsurteil bezieht sich zudem auf einen Einzelfall und ist für andere Fälle nicht relevant
Hier wurden auch wieder die Gründe wieso es versteckte Kosten sind , nicht ausreichend dargelegt und somit musste das Gericht die Klage abweisen.
Im Urteil wird mitgeteilt:

Da gibt es aber auch wie immer ein ganz anderes Urteil.
SEWOMA® | BERLIN BLAWG | Abofallen-Seiten verstoßen gegen Preisangabenverordnung
Dass das LG Berlin die Regelung in den AGB zur Vorauszahlung durch den Kunden als unangemessene Benachteiligung wertet, weil kein sachlich gerechtfertigter Grund für die Vorauszahlung besteht, ist eine kleine Überraschung
Hier auch noch mal wie oben schon.

Quelle unten im Screeshot.



Urteil Amtsgericht Langen - 58 C541/09 ( 70 )
Widerrufsrecht vorzeitig erloschen ***********
Kunde hat geklagt auf Rückzahlung seiner Anwaltskosten. Die Klage wurde abgewiesen.
Der Kunde gab als Begründung seiner Klage an, dass die Widerrufsbelehrung unzureichend ist. Er selber hatte einen verspäteten Widerruf ohne Datum geschickt.
Der Kläger hat auch nicht vorgetragen woraus sich das notwendige Feststellungsinteresse ergeben soll.
Das so etwas nicht gut gehen kann ist mir schon klar. Seltsam . Der Anwalt des Klägers hätte doch wissen müssen ,dass man es auch beweisen muss und sich nicht in Schweigen hüllen kann.
ImageShack® - Online Photo and Video Hosting
Die Richter am Landgericht Mannheim entschieden, dass eine Drohung mit Betrugsanzeige zur Durchsetzung gar nicht bestehender Zahlungsansprüche unzulässig sei. Sie stellten auch klar, dass man das gesetzliche Widerrufsrecht für diese Verträge nicht schon mit der Anmeldung ausschließen darf. Genau das hatten die Betreiber von opendownload.de versucht. Sie behaupteten, dass man nach der Anmeldung nicht mehr vom Vertrag zurücktreten dürfe - Unsinn, wie die Richter klarstellten.

So wie dieser Richter es hier bei Urteil Amtsgericht Langen - 58 C541/09 ( 70 )sieht werden es auch noch andere sehen.
Hier ist der Richter der Meinung, man braucht erst dann einen Anwalt ,wenn Klage eingereicht wurde
Wenn Kunden klagen und das was sie vorbringen nicht beweisen können , ist es ganz klar das die Urteilsbegründung zu Gunsten des Beklagten ( Betreiber )ausfällt.
Ich frage mich echt wieviele Kläger ( Kunden ) bei den Klagen einen Anwalt hatten.
Jeder Anwalt weiss das der Kläger in der Beweispflicht ist.

Ausser diesen Urteilen gibt es noch die Urteile wegen der Schufamitteilung in den Mahnungen.

War sonst noch was ?????

Wenn ich mich nicht irre, gibt es kein Urteil wo die Betreiber auf Zahlung gegen den Kunden geklagt haben.
 
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rudido

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Hast recht, ist ein Urteil gegen einen OPM-"Kunden", habe ich zu spät gesehen, dass es sich hier nur um die Burat-Gruppe handelt.
 

schnippewippe

New member
Urteile :Anwaltkosten müssen zurückgezahlt werden !!!!

Klagen auf Rückzahlung von Anwaltskosten.

Wer sich Rat vom Anwalt holt und danach auf Rückzahlung dieser Kosten klagt , kann auch heute leider noch Pech haben.
Wie man aus 2 Urteilen hier sehen kann, gibt es Richter ,die keine Notwendigkeit sehen, sich einen Anwalt zu nehmen..
Der Richter ist der Meinung, dass man erst dann einen Anwalt nehmen muss wenn man eine Klage bekommen hat.
Aber diesen Richter kann ich nun echt nicht verstehen.
Der Kunde gibt an ,sich nicht angemeldet zu haben und hatte sich einen Anwalt genommen.
Das der Richter diese Belästigung des Betreibers als zum Altag dazugehörig ansieht Also neeeee.

Ich finde es schon bemerkenswert wie viele Urteile es darüber hier gibt. Urteile wo man schon im Vorfeld damit rechnen musste , dass es in die Hose geht. Ich frage mich bei einigen Urteilen ob die Kunden da einen Anwalt hatten.

Darum stelle ich mal solche Mitteilungen über gewonnene Urteile auf Rückzahlung der Anwaltskosten ein .


Aber wer geht schon vor Gericht. Die meisten Kunden richten sich nach dem was die Verbraucherzentrale und auch Anwälte im Internet raten .
Verbraucherzentrale e.V. - FAQ Internetvertragsfallen
FAQ Internetvertragsfallen: Artikel der Verbraucherzentrale Berlin zu Allgemein

Premium Content GmbH aus Frankfurt am Main

Firma Webtains GmbH
Verbraucherzentrale Thüringen : Internetabzocke aus Thüringen

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Net 24 Limited & Co. KG zum Schadenersatz verurteilt
Mit Urteil vom 12.02.2009 verurteilte das Amtsgericht Leipzig
(Az.: 106 C 6778/08) die Leipziger Firma Net 24 Ltd. & Co. KG zum Schadenersatz.
Net 24 Limited & Co. KG zum Schadenersatz verurteilt | MG Blog


Uelzener Amtsgericht stärkt Opfern von Online-Abo-Fallen den Rücken - Uelzen - Landkreis Uelzen - Lokales - Allgemeine Zeitung
Uelzen/Landkreis. Opfer so genannter Download-Seiten, hinter denen sich nicht selten Abo-Fallen verstecken, können nun ein wenig aufatmen. Zumindest, wenn sie im Landkreis Uelzen wohnen.
Denn das Landgericht Mannheim hat erstmalig geurteilt, dass im Falle einer Internet-Abzocke das Dienstleistungsunternehmen auch die außergerichtlichen Kosten zu tragen hat, die bei dem Abgezockten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes anfallen. „Das hält Betroffenen den Rücken frei, wenn diese sich fachlichen Rat suchen möchten“, schildert der Uelzener Fachanwalt für IT-Recht, Jochen Springer. „Bisher musste man davon ausgehen, dass diese Kosten nicht vom Abzocker zu tragen sind. Mit dem Urteil aus Mannheim haben wir jetzt einen Präzedenzfall“, fügt er hinzu.
Abwehr von Abofallen-Forderungen muss erstattet werden opendownload.de


(AG) Marburg (AZ. 91 C 981/09, PDF)
heise online - Abwehr von Abofallen-Forderungen muss erstattet werden

Amtsgericht Osnabrück (AZ 66 C 83/10).
Abofallen-Anwalt Olaf Tank unterliegt vor Gericht


Das AG Mannheim
Das Gericht gab in seinem Urteil vom 27.05.2011 (Az.: 9 C 508/10) dem Kläger recht und bestätigte, dass diesem gegen den Abofallenbetreiber ein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren sowie zur Zahlung der Anwaltskosten zusteht.
Abofallen: Betreiber muss Gebühren in Höhe von 96,? Euro erstatten

Anwaltskanzlei Kohlmeier | Urteile
Mit einem wegweisenden Urteil versucht das Amtsgericht Karlsruhe (Urteil vom 12.08.2009, 9 C 93/09) verurteilte das Amtsgericht die Anwältin einer Abofallen-Internetseite zur Zahlung von Schadensersatz. Da der Hinweis auf die Kostenpflicht am Ende der Webseite versteckt war und ersichtlich darauf angelegt war, Internetnutzer über die Kostenpflicht zu täuschen, sei kein Vertrag zustande gekommen. Die Anwältin war für den Anbieter in gleichgelagerten Fällen tätig.

AG Mainz, Urteil vom 03.03.2011, Az. 89 C 284/10
§§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. 263 Abs. 1, Abs. 2, 22, 23 StGB
http://www.echte-abzocke.de/14992-post1.html


AG Schwelm 24 C 108/10
07. Oktober 2010 Gespeichert in:
Erstattung der Anwaltskosten gegenüber Rechtsanwalt des "Abofallen"-Betreibers AG Schwelm 24 C 108/10 | Für Verbraucher positive Urteile | Meine Website


AG Bonn 103 C 422/0912. Februar 2010 Gespeichert in: Erstattung der Anwaltskosten gegenüber Rechtsanwalt des "Abofallen"-Betreibers AG Bonn 103 C 422/09 | Für Verbraucher positive Urteile | Meine Website


AG Karlsruhe 1 C 386/0912.
Erstattung der Anwaltskosten bei unberechtigter "Abofallen"-Forderung
AG Karlsruhe 1 C 386/09 | Für Verbraucher positive Urteile | Meine Website



Auch hier könnt ihr Euch mal durchklicken.

Abofallen-News
 
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Niclas

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AW: Urteile :Anwaltkosten müssen zurückgezahlt werden !!!!

Der Richter ist der Meinung, dass man erst dann einen Anwalt nehmen muss wenn man eine Klage bekommen hat.
Du kennst meine Einstellung ggü. Abofallenabzocke, aber die Notwendigkeit sich
einen Anwalt zu nehmen, hab ich nie begriffen.
Bei allem Verständnis für die Mahndrohbelästigungen, aber ich kann Richter verstehen,
die dadurch genervt fühlen, mit solchem Kinderkram ihre Zeit verbringen zu müssen.

Spamfilter und Mülleimer sind ausreichende Abwehrmaßnahmen und wer meint sein
Gewissen beruhigen zu müssen, kann ja auch noch einmal eins der von den VZ
angebotenen Widerspruchsschreiben verschicken, auch wenn langjährige Erfahrung
gezeigt hat, das es de facto überflüssig ist.

Für mich entspricht das dem Kläffen von räudigen Kötern auf der Strasse.
Deswegen rennt doch auch nicht jeder gleich zum Anwalt, um den Hundebesitzer
zu verklagen
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Da bin ich ja ganz deiner Meinung. :)
Aber mich störte die eine Begründung des einen Richters schon. Neeeeeee --neeeeee- neeee - ich finde das deren Art von Belästigungen , rechtlich gesehen ,nicht zum Altag meines Lebens gehören sollte :mad: :mad: :mad:
 

rudido

New member
Auch Nötigung könne Katja Günther nicht nachgewiesen werden, meint die Staatsanwaltschaft weiter. Eine Nötigung im strafrechtlichen Sinne ist eine "Drohung mit einem empfindlichen Übel". So etwas mache Katja Günther nicht. "Nach dem Erhalt des 4. Mahnschreibens mag von dem Empfänger subjektiv ein gewisser Druck empfunden werden", räumt die Staatsanwaltschaft zwar ein. Allerdings könne Opfern von Abofallen im Internet "ohne weiteres zugemutet werden", sich einer möglichen zivilgerichtlichen Auseinandersetzung zu stellen.

"Jedem Bürger zumutbar, Druck standzuhalten"

Ähnlich die Argumentation der Münchner Staatsanwaltschaft, wenn es um den Text "Themenschwerpunkt Strafrecht" geht, den Günther in ihren Mahnungen oft prominent platzierte. Das wecke zwar bei manchen Menschen die Angst vor strafrechtlichen Folgen, wenn man nicht zahle. Den schwarzen Peter schiebt die Staatsanwaltschaft allerdings auch hier den Opfern zu: "Es ist jedem Bürger zuzumuten, einem solchen "Druck" standzuhalten".
Hier der ganze Artikel

Und die Bremer Staatsanwaltschaft verweist auf Internetforen. Da fragt man sich wirklich: Geht's noch?
 

DerKrefelder

New member
AW: Urteile :Anwaltkosten müssen zurückgezahlt werden !!!!

Leute, grabt doch keine ollen,oft durchgekaute Kamellen aus.


Du kennst meine Einstellung ggü. Abofallenabzocke, aber die Notwendigkeit sich
einen Anwalt zu nehmen, hab ich nie begriffen.
Am Anfang haben die noch "Respekt" vor einem Anwaltsschreiben gehabt und knickten schnell ein.

Aber auch bei den Urteilen zu den Schadensersatzersatzansprüchen urteilten die Richter unterschiedlich.
Siehe hier>> RA Giel/Erstattung der Anwaltskosten gegen Rechtsanwalt des "Abofallen"-Betreibers
Aber mich störte die eine Begründung des einen Richters schon. Neeeeeee --neeeeee- neeee - ich finde das deren Art von Belästigungen , rechtlich gesehen nicht zum Altag meines Lebens gehören sollte
Ein Richter urteilt nach dem was er sieht und was ihm vorgetragen wird.
Wenn mich das Vorgehen der Abzocker stört,dann klage ich,aber richtig.
Ich würde nicht wegen der Forderung klagen,sondern auf Unterlassung der Belästigung.
"alle"Geschädigten schreien "Betrug".Betrug ist eine Straftat die Vorsatz voraussetzt. Verstösse gegen die PangV oder das Wettbewerbsrecht sind keine Straftaten.Es sind "nur" Ordnungswidrigkeiten.Und dafür ist das Ordnungsamt oder die Gewerbeaufsicht zuständig,und kein Staatsanwalt.
Für mich entspricht das dem Kläffen von räudigen Kötern auf der Strasse.
Deswegen rennt doch auch nicht jeder gleich zum Anwalt, um den Hundebesitzer
zu verklagen
:p Ich habe das bange Gefühl das du nicht in Deutschland wohnst.
Der deutsche Michel rennt bei jedem Pubs zum Anwalt.
pisst z.B. eine Fliege auf die Tapete rennt er zum Anwalt und will Mietminderung wegen extremer Feuchtigkeit.Das gleiche wenn Ameisen im Garten eine Fete feiern.

Fazit,den Urteilen,egal ob positiv oder negativ sollte man nicht "zuviel" Aufmerksamkeit schenken.
Es sind Einzelfallentscheidungen.
Ein anderes Gericht,ein anderer Richter,eine andere Vortragsweise===ein anderes Urteil.

Bisher ist kein Grundsatzurteil gefallen.
:D Selbst daran muss sich ein Richter nicht halten,denn das würde heissen,ein BGH-Urteil hat Gesetzeskraft.
Und da der Streitwert unter der Berufungsgrenze liegt...wird es ehh nie ein Urteil eines oberen Gerichts geben.
m.f.G.
 

schnippewippe

New member
05.08.2011
Ach, all diese Zivilurteile...
Es ist ja schon komisch, dass unter "zivilurteile.de" als erste Rubrik "Strafrecht" steht (Stand: 05.08.2011), denn Strafrecht ist gerade kein Zivilrecht. Sei´s drum. Immerhin stehen darunter dann die "üblichen Verdächtigen", um die es in den Urteilen geht. Premium Content GmbH, IContent GmbH, Webtains GmbH, Content4u GmbH (Stand: 05.08.2011) - alles eigentlich wohlklingende Namen. Wer diesen Blog gelegentlich liest, weiß, dass die Schreiben, die diese Firmen mitunter versenden, alles andere als wohlklingend sind und mit ihnen häufig 96,- Euro eingefordert werden. Einige der Firmen holen sich manchmal dazu auch die Hilfe eines Inkassounternehmens wie Deutsche Zentral Inkasso GmbH.

Daher auch all die Urteile. Ich habe einen Artikel geschrieben, wie man solche Urteile eventuell vermeiden kann.

Es kommt immer wieder vor, dass den alles andere als wohlklingenden Schreiben dann auch eines der Urteile beigefügt ist. Einige habe ich hier schon besprochen. Andere nicht.

Und weil diese Frage von Betroffenen immer wieder gestellt wird:

Nein! Das jeweils beigefügte Urteil betrifft nicht Sie persönlich, sondern einen anderen Kunden der jeweiligen Firma. Das können Sie schon daran sehen, dass die Namen der Beteiligten bis auf den der beteiligten Firma "geschwärzt" wurden, also nicht lesbar sind. Das sieht dann beispielsweise so aus:..................................weiter im link
 

Niclas

Active member
Ich habe einen Artikel geschrieben, wie man solche Urteile eventuell vermeiden kann.
Als Anwalt kann er sicher nicht so frei von der Leber weg schreiben,
dass die meisten dieser Urteile mehr als fragwürdig sind.
Er sollte dennoch klipp und klar erklären, wie einfach es ist, die Ziviljustiz als
Kasperletheater zu mißbrauchen, aber er kann ja schließlich nicht das "Vertrauen"
der Bevölkerung in die Justiz beeinträchtigen...

Er täte besser daran, genau diese Ungereimtheiten offen auszusprechen,
sonst verliert er selber an Glaubwürdigkeit.

Sorry aber diese "sanfte" Tour mag ich überhaupt nicht, weil sie letztendlich
den Abofallenabzockern nützt.

PS: Ein mir gut bekannter Anwalt hat mir unter vier Augen offen zugegeben, dass
solche zivilen Abspracheurteile schon immer gang und gäbe waren, schon lange
bevor es das Internet gab
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Da werde ich aber mal für den Anwalt Stellung nehmen.
Er hat ja zum Beispiel gleich am Anfang einen Link im Bericht mit eingestellt.
Hier der Bericht wenn ich den Link anklicke.
Wie man sich gegen Abofallen wehren kann
Auch die Beiträge wo er die Urteile die für die Abzocker sprechen erklät und den Usern klar macht was alles falsch gelaufen ist, finde ich immer wieder gut.

Er täte besser daran, genau diese Ungereimtheiten offen auszusprechen,
sonst verliert er selber an Glaubwürdigkeit.
Ich finde das er es in den vielen Beiträgen schon macht.
Ich würde als Anwalt auch nicht voll mit einen Holzhammer draufschlagen. :whistle:
 

Niclas

Active member
Ich bleibe dabei, er ist nicht deutlich genug.

Für Otto Normalo entsteht der Eindruck, dass es mehr an der Dämlichkeit der
Betroffenen gelegen habe, was natürlich die Notwendigkeit sich einen Anwalt
zu nehmen unterschwellig anklingen läßt...
Warum überhaupt prozessiert wurde bzw welche Notwendigkeit dazu bestanden
haben soll, wird ebenfalls nicht ernsthaft diskutiert.

Lassen wir es dabei. Hier werden wir nicht zusammenkommen.
 
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