Warnmeldung Betrüger setzt Schmuckkäufer unter Druck

schnippewippe

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Warnmeldung Betrüger setzt Schmuckkäufer unter Druck

1.700 Euro wollte ein Mann von einer Frau in Braunschweig haben, weil sie Schmuck in der Türkei gekauft hatte. Andernfalls wären nachträglich Zollgebühren in Höhe von 3.700 Euro fällig, drohte der Anrufer der 69-Jährigen am Telefon. Tatsächlich hatte sich die Frau während eines Urlaubs in Antalya vor neun Jahren eine goldene Kette und einen Ring zugelegt. Offensichtlich ist der Anrufer jetzt im Besitz einer alten Kundenkartei des Juweliers in der Türkei, setzt mit den legitim gemachten Geschäftsaufzeichnungen auf diese Weise ehemalige Käufer unter Druck und versucht, Beute zu machen. Die 69-Jährige ließ sich nicht einschüchtern, holte sich Rat beim deutschen Zoll und erstattete anschließend Anzeige bei der Polizei. Die Ermittler schließen nicht aus, dass weitere ehemaligen Kunden aus Braunschweig auf der Liste des Ganoven stehen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Braunschweig
PI Braunschweig, Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0531/476-3034 und -3033
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Polizei Niedersachsen - Polizeidirektion Braunschweig

Teppichsteuer Nachforderung

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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Tatsächlich hatte sich die Frau während eines Urlaubs in Antalya vor neun Jahren eine goldene Kette und einen Ring zugelegt.
Hierzu sagt der Zoll:
Die Nacherhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben ist nicht mehr zulässig, wenn seit der Entstehung der Abgabenschuld mehr als drei Jahre vergangen sind (Art. 221 Abs. 3 ZK).

Ist die Abgabenschuld durch eine strafbare Handlung entstanden (z.B. Einfuhrschmuggel), verlängert sich diese Verjährungsfrist auf zehn Jahre (Art. 221 Abs. 4 ZK i.V.m. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO). Wurde lediglich eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 378 AO begangen, bleibt es bei der dreijährigen Frist.

Nach Ablauf der Verjährungsfrist ist der Abgabenanspruch verjährt.
Quelle&mehr: Zoll.de
 
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