schnippewippe
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Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor Anrufern, die Verbrauchern Löschung aus Telefonwerbelisten versprechen
Was manchen Firmen recht ist, ist anderen billig, wird sich wohlmöglich eine Firma denken, die die Sachsen derzeit massiv am Telefon belästigt und dabei grenzenlose Dreistigkeit beweist. Meist unter der seriös klingenden Bezeichnung Datenlöschzentrale oder Datenschutzzentrale ruft ein Callcenter-Mitarbeiter Verbraucher zu Hause an und gibt vor, sehen zu können, dass der Angerufene in unzähligen Telefonwerbelisten vermerkt ist. Es sei möglich, ihn aus allen Listen und Datenbänken zu streichen, um die lästigen und unzulässigen Werbeanrufe zukünftig zu unterbinden. "Die Dreistigkeit gipfelt darin, dass die Betroffenen ihre Kontonummer mitteilen sollen, angeblich, um das Konto für weitere unberechtigte Abbuchungen sperren zu lassen. Immer wieder wird dabei betont, es handele sich um die offizielle Datenschutzzentrale und die Daten seien bei ihr in guten Händen", weiß Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen aus den Berichten vieler Verbraucher. Da die Firma mit ihrem vorgespielten Anliegen bei den Angerufenen offene Türen einrennen dürfte, ist die Gefahr für Verbraucher groß, hierauf hereinzufallen. Dass die Firma mit dem Anruf selbst gleichermaßen gegen das Gesetz verstößt, ist dabei eher eine Randnotiz und scheint den Angerufenen aufgrund der eloquenten Gesprächsführung der Callcenter-Mitarbeiter gar nicht aufzufallen.
"Natürlich gibt es keine offizielle, wohlmöglich staatliche Stelle, die Telefonwerbelisten sammelt und Verbrauchern die Löschung daraus anbietet. ....................................
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"Wer gegenüber der angeblichen Datenschutzzentrale seine Kontonummer genannt hat, sollte seine Kontoauszüge ab sofort akribisch auf fragwürdige Abbuchungen dieser Firma überprüfen und solche über seine Bank umgehend, spätestens jedoch binnen sechs Wochen nach Quartalsende zurückbuchen lassen", rät Henschler. Oftmals erhalten die Angerufenen im Nachhinein außerdem ein Schreiben einer Firma OGS 200 – die im Übrigen auch bereits im Telefonat erwähnt wird und hinter der ganzen Sache stecken dürfte – , mit dem die Teilnahme an einem Gewinnspiel bestätigt wird. Betroffenen steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.........................aus dem link