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Alt 14.07.2011, 12:21   #2 (permalink)
schnippewippe
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Standard Höhere Erwerbstätigen-Freibeträge für ALG-II-Empfänger

Höhere Erwerbstätigen-Freibeträge für ALG-II-Empfänger

Zitat:
Seit dem 01.07.2011 gelten höhere Hinzuverdienstgrenzen für das ALG II für die Spanne zwischen 100,- € und 1.000,00 €. Hier werden statt wie bisher 10 % nun 20 % nicht auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet.


Ansonsten bleibt es bei den bisherigen Regelung der Freibeträge.
Danach werden Einkommen bis 100,- € überhaupt nicht und Einkommen über 1.000,- € in Höhe von 10 % angerechnet (bis zur Höhe von 1.200,00 € bzw. 1.500,00 € bei Haushalten mit Kindern).............aus dem link
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