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Alt 01.10.2009, 19:47   #1 (permalink)
schnippewippe
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Standard Kaffeefahrt-Verkäufer muss 8.000 € "Gewinn" auszahlen

Landgericht Gießen: Kaffeefahrt-Verkäufer muss 8.000 € "Gewinn" auszahlen

Zitat:
Bereits in der Verhandlung am 2. September habe die Richterin angedeutet, dass der Verkäufer als derjenige, der von den Einladungsschreiben geschäftlich profitiere, auch für die versprochenen Gewinne hafte........hier der Bericht
Das Video dazu ZDF

Aber bitte denkt daran ein anderer Richter könnte auch anders urteilen. Aber das kennen wir ja schon von den Abo-Seiten.
Also auch hier keine Grundsatzurteile.

Zitat:
Am 27. Januar 2009 verurteilte das Amtsgericht Charlottenburg ein Unternehmen, das ein einen Gewinn versprechendes Schreiben verschickt hatte, zur Zahlung von 1.500 Euro an die Empfängerin...........link
Mal ein Lustiger Verlauf.
http://www.youtube.com/watch?v=5eAa45ss29o
__________________
..........
Wer nicht reagiert dem droht ein Schufaeintrag.
http://www.echte-abzocke.de/9681-post77.html

Aussage der Schufa dazu
http://www.echte-abzocke.de/9923-post179.html

Schnellinformation zur Onlineabzocke
Sollte jeder User sich anhören.
http://www2.katzenjens.tv/telefon/index.html
Alles über Abzocke !!!!!!!!!
http://www.abofallen.info/page/publi...erview_tip.php
Der COMPUTER BILD-Abzock-Schutz

Geändert von schnippewippe (01.10.2009 um 19:59 Uhr)
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