Landgericht Gießen: Kaffeefahrt-Verkäufer muss 8.000 € "Gewinn" auszahlen
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Bereits in der Verhandlung am 2. September habe die Richterin angedeutet, dass der Verkäufer als derjenige, der von den Einladungsschreiben geschäftlich profitiere, auch für die versprochenen Gewinne hafte........hier der Bericht
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Das Video dazu ZDF
Aber bitte denkt daran ein anderer Richter könnte auch anders urteilen. Aber das kennen wir ja schon von den Abo-Seiten.
Also auch hier keine Grundsatzurteile.
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Am 27. Januar 2009 verurteilte das Amtsgericht Charlottenburg ein Unternehmen, das ein einen Gewinn versprechendes Schreiben verschickt hatte, zur Zahlung von 1.500 Euro an die Empfängerin...........link
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Mal ein Lustiger Verlauf.
http://www.youtube.com/watch?v=5eAa45ss29o