Abzocke mit Update-Gebühr für Navigationsgerät

schnippewippe

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Abzocke mit Update-Gebühr für Navigationsgerät

17.06.2011

Hannoversche Firma SG WebDesign verschickt betrügerische Rechnungen
Einmalig 49,98 Euro soll Claudia F. für eine ‚Update Gebühr' ihres Navigationsgerätes an die Liechtensteinische Landesbank AG überweisen oder - wie in anderen Fällen - an die Post-finance im schweizerischen Bern. Im Gegenzug gibt es dann fünf Jahre lang Kartenmaterial und Software fürs Gerät.

Wer rechtzeitig zahlt, erhält noch einen Einkaufsgutschein im Wert von 25 Euro für den Technikriesen Mediamarkt obendrauf. Dumm nur, das Frau F. gar kein Auto hat und somit auch kein Navigationsgerät besitzt. Außerdem wohnt sie unter der genannten Adresse schon seit Jahren nicht mehr.

Wie ihr, ergeht es derzeit zahlreichen Verbrauchern. Unter der Mailadresse info@navi-control22.com mit dem Betreff „Europäische Navigations Update Zentrale" versendet die Firma SG WebDesign aus Hannover derzeit willkürlich Rechnungen nebst Überweisungsträger.

Die Verbraucherzentrale rät dringend davon ab, den Betrag zu zahlen - es handelt sich um eine Betrugsmail und weitere Abzockmasche!..........................................weiter im link
 

schnippewippe

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Viele Navi Hersteller bieten 1-2 mal im Jahr ein Update, welches das Kartenmaterial Ihres mobilen Navi Gerätes auf den aktuellen Stand bringt. Ein Navi Update sollte wohl überlegt sein. Für Vielfahrer mit ständig wechselnden Reiseziel ist es angebracht ein neues Update auf dem Navigationsgerät zu haben. Die Updates werden zwischen 80 und 180 Euro angeboten. Einige Hersteller bieten ein Abo beim Kauf eines Navigationsgerätes an ohne Extrakosten...............link
und was hat es dann damit auf sich ?

Navigationsgeräte - Kosten für Karten Updates im Vergleich

Nun gut- ich habe kein Auto- muss ich mich auch nicht auskennen.:whistle:
 
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De kleine Eisbeer

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Kleines Update.

Als Joachim Otte eine Rechnung von der Firma SG Webdesign bekam, wunderte er sich gleich über zwei Dinge: Zum einen hat der 61-Jährige aus Ronnenberg zwar drei Autos, aber kein einziges Navigationsgerät. Schon deshalb vermutete er, dass versucht werde, „Leute reinzulegen“. Dazu kam die Aufforderung in der Rechnung, das Geld in die Schweiz zu überweisen. Angegeben auf dem beiliegenden Überweisungsformular ist ein Konto in Bern.

Schreiben sind strafrechlich nicht relevant

Wegen dieser Zweifel machte sich O. sofort selbst auf die Suche. Aber unter der angegebenen Anschrift gibt es keine Firma mit diesem Namen, berichtet er. Das habe ihm auch der Hausmeister des Gebäudes bestätigt. Und auch einen Bewohner namens Serdar Gürel gibt es in dem Haus nicht. Gürel ist in den Schreiben und auf der Internetseite als Geschäftsführer von SG Webdesign genannt.

„Wir kennen die Vorgänge“, sagt Polizeisprecher Heiko Steiner. Dort hatten sich einige der Adressaten der E-Mails gemeldet. Allerdings seien die Schreiben nicht strafrechtlich relevant. Zwar stehe oben das Wort „Rechnung“. „Im juristischen Sinne ist das aber ein Angebot, und keine Rechnung“, meint Steiner. Die Polizei werde die Unterlagen dennoch an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
Quelle&mehr: HAZ.de
 

schnippewippe

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Vorsicht bei Rechnungen für Navi-Updates

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung warnt vor Rechnungen einer Firma aus Hannover mit dem Namen “SG Webdesign”, die angeblich Rechnungen verschickt, die gar keine Rechnungen sein sollen, sondern vielmehr Angebote. Wenn das stimmt, handelt es sich um eine bekannte Masche, die seit Jahren in der Mode ist.

Mit Schrecken aber muss man die Äusserungen des dortigen Polizeisprechers zur Kenntnis nehmen:
„Wir kennen die Vorgänge“, sagt Polizeisprecher … Allerdings seien die Schreiben nicht strafrechtlich relevant. Zwar stehe oben das Wort „Rechnung“. „Im juristischen Sinne ist das aber ein Angebot, und keine Rechnung“ … Die Polizei werde die Unterlagen dennoch an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
Das möchte man auch hoffen, denn ob es sich “im juristischen Sinne um ein Angebot” handelt mag zivilrechtlich von Interesse sein – strafrechtlich aber ist eine mit Täuschungsabsicht zugestellte Rechnung, die keine Rechnung ist, ein Betrug. Der Bundesgerichtshof hat das inzwischen deutlich festgestellt (5 StR 308/03 sowie 4 StR 439/00) und man sollte solche Fragen dann auch besser Juristen überlassen, anstelle getäuschte (potentielle) Opfer noch zu verunsichern...................aus dem link
Wer die Links ""5 StR 308/03 sowie 4 StR 439/00"" lesen will, muss oben auf den Link klicken.:whistle:
 
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