28.05.2011, 10:34
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Steuererklärung Vorsicht vor Abzocke des Fiskus
Steuererklärung Vorsicht vor Abzocke des Fiskus
Zitat:
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........Vorsicht vor Abzocke der Finanzämter
Vor einer neuen und vor allem teuren Masche des Fiskus warnt Peter Kauth von Steuerrat24. Normalerweise könnten Bürger, die mit einer Steuerforderung des Finanzamts nicht einverstanden sind, Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen. Ist die Steuer bereits bezahlt, komme statt der Aussetzung die Aufhebung in Betracht. In diesem Fall würde der Steuerzahler den strittigen Betrag vorläufig erstattet bekommen. „Die Aussetzung oder Aufhebung ist eigentlich eine gut gemeinte Regelung zum Vorteil des Steuerbürgers“, so Kauth. Doch neuerdings gehe der Fiskus soweit, die Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung auch ohne Antrag des Bürgers zu gewähren, ja „ihm sogar gegen seinen Willen aufzuzwingen“, kritisiert der Steuerexperte. Damit wolle der Fiskus zweierlei erreichen: Zum einen hohe Zinsen kassieren, wenn der Rechtsstreit später zu seinen Gunsten entschieden wird. Zum anderen hohe Zinsen vermeiden, falls die Streitfrage zu Gunsten des Steuerzahlers entschieden wird. In beiden Fällen beträgt der Zinssatz sechs Prozent p.a. und damit deutlich mehr als der aktuelle Marktzins.
Wie sollte man handeln?..............weiter im link
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