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Telekom kündigt den Abrechnungsvertrag mit telomax
Telekom erwirkt einstweilige Verfügung und kündigt Abrechnungsvertrag
Zahlreiche Kundenbeschwerden über zweifelhaften Anbieter
Die Deutsche Telekom hat beim Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen den Anbieter telomax erwirkt. Das Unternehmen kann gegen diese Verfügung noch Rechtsmittel einlegen. Hintergrund des Rechtsstreits sind zahlreiche Beschwerden von Kunden, die Forderungen von telomax auf ihrer Telefonrechnung nicht nachvollziehen konnten. Die Telekom wird den Abrechnungsvertrag (Fakturierung und Inkasso) mit telomax fristlos kündigen. Telekom-Kunden erhalten damit keine weiteren Forderungen dieses Unternehmens mehr auf ihrer Telefonrechnung.
Die Telekom ist vertraglich verpflichtet, Leistungen Dritter über ihre Telefonrechnungen abzurechnen. Basis dafür ist das Telekommunikationsgesetz. "Wir dulden aber keine Geschäftsmodelle, bei denen sich Kunden über unsere Rechnung betrogen fühlen", betont Niek Jan van Damme, Deutschland-Chef der Telekom. Der Konzern kann Leistungen Dritter nicht prüfen. Es gibt dafür auch keine gesetzliche Grundlage. Aufgrund der Vielzahl von Kundenbeschwerden hatte die Telekom telomax aber bereits im vergangenen Jahr abgemahnt. Nachdem Kunden inzwischen eidesstattlich versichert haben, keinen Vertrag mit telomax eingegangen zu sein, konnte die Telekom eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen und hat somit eine Grundlage, den Vertrag fristlos zu kündigen..........weiter im link