schnippewippe
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Wieder eine neue Widerrufsbelehrung als Folge der Rechtsprechung des EuGH?
Nachdem das Widerrufsrecht bereits am 11. Juni 2010 mehrere Änderungen erfahren hat, wird es aufgrund der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 03.09.2009 – Az.: C 4 89/08 – „Messner“) erneut zu einer Änderung des Widerrufsrechts kommen. Insbesondere die Regelungen zum Wertersatz werden angepasst................................................
.......................................Urteil des Europäischen Gerichtshofs
.......................................Änderungen im neuen Widerrufsrecht
Fazit
Der Gesetzgeber hatte es versäumt, die angestrebten Änderungen durch die Rechtsprechung des EuGH bereits in die letzte Widerrufsänderung einzubauen und holt dies nun nach. Allerdings bleibt es bis zu drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes möglich, die alte Widerrufsbelehrung weiter zu benutzen. Der Gesetzgeber schafft durch diese Möglichkeit etwas mehr Rechtssicherheit für die Betreiber von Online Shops und ermöglicht, die Änderungen in Ruhe vorzunehmen. Wann das Änderungsgesetz zum Widerrufsrecht allerdings in Kraft treten wird, ist noch unbekannt..............mehr im link