Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig?

siebendreissig

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So berichtet heise.de von, einer Aussage des, Verfassungsrichters Helmut Wolf.
“Ich bin davon überzeugt, dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit ür einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verügung zu halten, verfassungswidrig ist.”

Es sei zu beürchten, dass sich das Verhältnis zwischen Staat und Bürger deutlich verschiebt und ein Klima von grundlegendem Unbehagen, Misstrauen und Angst entsteht, sagte Wolf. “Vom Orwellschen Großen Bruder sind wir mit diesem Gesetz nicht mehr sehr weit entfernt.” Bereits das Bundesverfassungsgericht habe deutlich gemacht, das jeder Bürger einen Anspruch auf Privatheit habe, sagte Wolf. “Mit der beliebigen Speicherung der Daten wird das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger massiv verletzt”, sagte der Jurist.
Es wird hierbei das Grundgesetz vom Fernmeldegeheimnis verletzt, denn schliesslich darf bei der Post ja auch niemand in die Briefe gucken.

Zwar sieht der Richter ein das auf Grund der Terroranschläge von 2001 und 2004, die Regierung reagieren muss, allerdings sei die Vorratsdatenspeicherung keine Lösung, denn gerade Terroristen werden diese umgehen können.

Die Verfassungsklage (siehe, www.vorratsdatenspeicherung.de), wird seiner Meinung Erfolg haben.
Wollen wir dies im Sinne aller Bürger bzw. Verbraucher hoffen.
 

schnippewippe

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Telekom darf IP-Adressen auch bei Internet-Flatrate sieben Tage speichern

Telekom darf IP-Adressen auch bei Internet-Flatrate sieben Tage speichern

Internet Service Provider vergeben in der Regel dynamische IP-Adressen, die dem Nutzer für die Dauer einer Internet-Verbindung zugewiesen werden. Umstritten ist dabei aber die Frage, wie lange der Internet Service Provider diese IP-Adressen speichern darf, wenn der Nutzer über eine Flatrate verfügt. Diese Frage hat nun das OLG) Frankfurt am Main entscheiden.................

...............Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 16.06.2010 (Az. 13 U 105/07) eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt (Az. 10 O 562/03) zu dieser Problematik bestätigt. Hiernach ist die Speicherung von IP-Adressen durch den Provider über einen Zeitraum von sieben Tagen zulässig........................mehr im link
 
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