AW: Mieterhöhungen werden leichter
Objektive Bewertungsmaßstäbe, welche Mieterhöhungen korrekt sind und welche nicht, bzw. ob ein Mietspiegel berücksichtigt wird, soweit vorhanden, gibt es ja anscheinend. Dies liegt im Falle eines Rechtsstreites im Ermessensspielraum des zuständigen Gerichts. Am Besten man holt sich in solchen Fragen hier Hilfe. Als ich vor ein paar Jahren von Bayern nach Baden-Württemberg gezogen bin, wurde mir gesagt, die Gericht im Ländle würde viel mieterfreundlicher entscheiden als in Bayern. Wenn es solche Unterschiede in den Bewertungsgrundlagen von z.B. Mieten gibt, wundert mich das nicht. Da scheint es ja gar keine einheitlich Regelung zu geben.
Geändert von De kleine Eisbeer (26.04.2011 um 08:39 Uhr)
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