Nachehelichen Unterhalt als verfassungswidrig gekippt.

schnippewippe

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katharinchen

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Interessanter Link, den Du da gefunden hast. Vor allem für mich interessant, weil mein Ex-Ehemann meinen Kindern und mir gegenüber unterhaltspflichtig ist, aber vor drei Monaten ein zweites Mal geheiratet hat. Das er sich nicht so in der Pflicht sieht, für seine drei Kinder aufzukommen, werde ich ihm da juristisch etwas nachhelfen müssen. Auf jeden Fall werde ich meinem Rechtsanwalt B. vor der genannten Entscheidung berichten. Bestimmt weiß er davon schon. Es ist ja prinzipielle zu begrüßen, wenn in Sachen Scheidung und Familienrecht mal ein bisschen Klarheit geschaffen wird. Soweit ich mich in die Materie eingelesen habe, ist das hoch komplex, weil in finanziellen Fragen alle möglichen Aspekte berücksichtigt werden mǘssen, und dies dann unterschiedlich verrechnet wird. Da scheinen nicht einmal mehr die Gerichte selbst durchzublicken, denn es kommt immer wieder zu widersprüchlichen Urteilen. Vielleicht ist dies hier mal ein Lichtschimmer.
 
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