siebendreissig
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Endlich ist es durch, das Urteil über die Vorratsdatenspeicherung. Fast zumindest.
Das Verfassungsgericht entschied am 19. 03. das die Speicherung generell zwar erst einmal rechtlich in Ordnung sei, die Verwendung der Daten gemäß ,§113b des Telekommunikationsgesetzes, aber nur in schweren Fällen möglich sein soll.
Zumindest bis am 01.09. diesen Jahres erneut verhandelt wird.
Durch einen Eilantrag am 01.01. diesen Jahres von rund 30.000 Verbrauchern kam die Sache vor das Verfassungsgericht.
Vor kurzem, ührte das Max-Plank Institut eine Studie zum Nutzen der Vorratsdatenspeicherung durch. Dieses Gutachten wurde vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, analysiert und kam zu folgendem Ergebnis:
Derweil wurde auch von der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, der Rücktritt gefordert.
Das Verfassungsgericht entschied am 19. 03. das die Speicherung generell zwar erst einmal rechtlich in Ordnung sei, die Verwendung der Daten gemäß ,§113b des Telekommunikationsgesetzes, aber nur in schweren Fällen möglich sein soll.
Zumindest bis am 01.09. diesen Jahres erneut verhandelt wird.
Durch einen Eilantrag am 01.01. diesen Jahres von rund 30.000 Verbrauchern kam die Sache vor das Verfassungsgericht.
Vor kurzem, ührte das Max-Plank Institut eine Studie zum Nutzen der Vorratsdatenspeicherung durch. Dieses Gutachten wurde vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, analysiert und kam zu folgendem Ergebnis:
Tutsi berichtet in seinem Blog…ergibt sich, dass die Verfolgung von Straftaten zu gerade einmal 0,002 Prozent durch eine Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten effektiviert werden könnte…
Diesem Punkt schloss sich auch der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar an.Filesharer können demnach nicht mehr verfolgt werden, da die Verbindungsdaten nur bei der Verfolgung schwerer Straftaten verwendet werden dürfen
Derweil wurde auch von der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, der Rücktritt gefordert.