Hausverbot für GEZ-Mitarbeiter

De kleine Eisbeer

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GEZ-Mitarbeitern kann zeitlich unbefristetes Hausverbot erteilt werden - Einfaches Schreiben an GEZ genügt

Die Eigentümer eines Hausgrundstücks können Mitarbeitern der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) schriftlich Hausverbot erteilen. Verstößt ein Mitarbeiter dagegen und betritt das Grundstück dennoch, kann die GEZ auf Unterlassung verklagt werden. Der Unterlassungsklage kann sie nicht mit dem Argument begegnen, dass ihr zwecks notwendiger Überprüfung von Gewerbebetrieben auf dem Grundstück ein Zugangsrecht zustehe. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bremen hervor.
Quelle&mehr: kostenlose-urteile.de/Amtsgericht Bremen, Urteil - 42 c 43/10 -
 
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