Böses Erwachen für Riester-Sparer: Staat fordert Zulagen zurück

schnippewippe

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Böses Erwachen für Riester-Sparer: Staat fordert Zulagen zurück
Wann kann der Staat zurückfordern?
Eine Rückforderung ist aus verschiedenen Gründen denkbar:

1. Der Sparer kündigt den Vertrag vorzeitig und lässt sich das Geld auszahlen.
2. Der Sparer ist überhaupt nicht förderberechtigt.
3. Während der Vertragslaufzeit treten Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen des Sparers ein.


Im ersten Fall verhindert der Sparer bewusst, dass das Förderziel - die Zahlung einer lebenslangen Rente - erreicht wird. Daher verlangt der Staat die Zulage zu Recht zurück.

Im zweiten Fall hat der Sparer keinen Anspruch, eine Zulage zu erhalten, da ihm keine Förderung zusteht. Allerdings ist es ratsam, sich genau anzuschauen, wie der Vertrag zustande gekommen ist: Hat der Sparer selbst bei Vertragsschluss falsche Angaben gemacht, oder liegt eventuell eine Falschberatung vor? Möglicherweise kann der Sparer hier - abhängig vom Einzelfall - Ersatzansprüche gegen den Berater stellen.

Im dritten Fall ist der Sparer verpflichtet, aus eigener Initiative sämtliche wichtigen Änderungen rechtzeitig zu melden. Dazu zählen beispielsweise die Geburt eines Kindes oder ein Umzug. Hat der Sparer die rechtzeitige Mitteilung versäumt, besteht keine Möglichkeit, die Zulage nachträglich zu retten.

Was fordert die Verbraucherzentrale? .......................weiter im link
 

schnippewippe

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Riester-Verträge müssen korrigiert werden- Verbraucherzentrale bietet Musterbrief un

Riester-Verträge müssen korrigiert werden- Verbraucherzentrale bietet Musterbrief und Beratung an
Herr Kaiser hat zu viel kassiert
Riester-Verträge müssen korrigiert werden- Verbraucherzentrale bietet Musterbrief und Beratung an

Wer 2005 oder 2006 eine Riester-Rentenversicherung bei der Hamburg-Mannheimer Lebensversicherung AG (Hamburg) abgeschlossen hat, sollte jetzt aktiv werden. Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass bei vielen dieser Verträge zu hohe Verwaltungskosten berechnet wurden. Die Betroffenen haben einen Korrekturanspruch, der mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale Sachsen geltend gemacht werden kann.

Vor 5 bzw. 6 Jahren schlossen zigtausende Verbraucher über verschiedene Vermittler eine so genannte "Kaiser-Rente" bei der Hamburg-Mannheimer Versicherung AG ab. "Wenn diese Kunden heute lesen, dass der Versicherungskonzern ERGO einer großen Anzahl seiner Riester-Sparer zu hohe Verwaltungskosten berechnet hat, fühlen sich vermutlich nur gut informierte Verbraucher angesprochen", sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen." Auch nicht jeder Sachse wird wissen, dass im Jahr 2010 der alte Markenname Hamburg-Mannheimer in den Schubladen verschwand." An die Stelle trat der neue Name ERGO. Aus Kunden der Hamburg-Mannheimer wurden somit Kunden der ERGO Lebensversicherung AG (Hamburg). Auf laufende Verträge hatte dies aber keine Auswirkungen. Zum aktuellen Problem bei den genannten Altverträgen wurde, dass in den Antragsunterlagen niedrigere Kosten ausgewiesen sind, als tatsächlich kassiert worden. Diese Verträge müssen schnellstmöglich zu Gunsten der betroffenen Verbraucher korrigiert werden. Wurde der Vertrag bereits beendet, stehen auch diesen Verbrauchern Rückzahlungsansprüche zu. Dabei geht es pro Vertrag durchaus um vierstellige Beträge............weiter im link
 
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