Düsseldorfer GmbH ( Gewerbeauskunft-Zentrale )

schnippewippe

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Düsseldorfer GmbH ( Gewerbeauskunft-Zentrale )

Habe es nicht mehr über die Suche gefunden.


Die Düsseldorfer GmbH wirbt unter der offiziös erscheinenden Überschrift »Erfassung gewerblicher Einträge« Kunden für ein Branchen-Verzeichnis im Internet, derzeit offenbar verstärkt in OWL. »39,85 Euro pro Monat plus Umsatzsteuer kostet der kleine Eintrag im Monat - und das für mindestens zwei Jahre«, sagt Anton Koch aus Salzkotten (Kreis Paderborn). Auch an den landwirtschaftlichen Betrieb seines Sohnes Hubert war ein solches Schreiben gegangen. »Die Konditionen stehen erst im Kleingedruckten. Das ist Abzocke«, ärgert sich Koch.

Allein der IHK in Bielefeld sind in den vergangenen zwei Monaten etwa 50 Beschwerden über das Vorgehen der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) gemeldet worden. Die IHK hält das Angebot, das in der Anmutung eines amtlichen Schreibens daher komme, für unseriös. »Die GWE ist ein Privatunternehmen, keine Behörde«, betont IHK-Sprecherin Morenike Throl. Wer darauf eingehe und erst bei der folgenden Rechnung merke, was er unterschrieben habe, solle den Vertrag anfechten. »Allerdings ist das mit einem Prozessrisiko verbunden, und es gibt Urteile zugunsten des Anbieters.« Denn für Gewerbetreibende gilt - anders als für Privatpersonen - kein 14-tägiges Widerrufsrecht, erläutert Siegfried Mühlenweg von der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe. »Auch bei uns sind dutzende Beschwerden eingegangen.« Mühlenweg rät zur Vorsicht. »Das Schreiben am besten ignorieren.« ...............mehr im link
 

Niclas

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Kleiner Tipp: Nimm Google und verknüpf den "Suchbegriff" mit "Echte-Abzocke.de"

>> Google

funktioniert fast immer besser als die eingebaute Forensuche ;)
 

franzi0815

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Gewerbeauskunft-Zentrale

Heute erhielten wir mit Absender Gewerbeauskunft-Zentrale ein Schreiben, bereits mit unseren Firmendaten vorgedruckt und der Bitte um Prüfung und eventuelle Ergänzung.
Anschliessend sollte man dieses Schreiben an ein gebührenfreies FAX unterschrieben zurückschicken.

Ganz klein stand auf der rechten Seite, dass es sich um einen Gewerbeeintrag, verbindlich für 2 Jahre und für den Preis von € 39,85 € pro Jahr handelt.

Vorsicht, das Schreiben sieht optisch wirklich wie ein amtliches Schreiben aus. Da passiert es in der Hektik gerne, dass man dieses Schreiben wirklich unterschreibt und zurückschickt.

Die Firma ist der Verbraucherzentrale Hamburg schon länger bekannt. In den letzten Monaten war die Firma scheinbar mit ihrer Masche nicht aktiv und hat jetzt wieder mit der alten Nummer wieder angefangen.

lg

Jutta
 

schnippewippe

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AW: Gewerbeauskunft-Zentrale

Hallo Jutta und ein "" :) Herzliches Willkommen :) ""

Kannst ja mal hier vorbeischauen. http://www.echte-abzocke.de/allgemein/1617-duesseldorfer-gmbh-gewerbeauskunft-zentrale.html

Ich stelle mal den Link hier mit ein weil es mir wie dir ging. Ich habe die Seite für ""Gewerbeauskunft-Zentrale "" hier über die Suche auch nicht gefunden.
Musste mir erst ein User helfen :shocked:

Klicke da mal im Post vom User @ Niclas auf den Link.

Aber Danke das du mitteilst das sie wieder zuschlagen.
 

Niclas

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AW: Gewerbeauskunft-Zentrale

Die Firma ist der Verbraucherzentrale Hamburg schon länger bekannt.
Bei den Hamburgern hab ich es ( auf die Schnelle ) nicht finden können aber dafür bei den Sachsen-Anhaltern
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt : Branchenbuch-Verlage im Weihnachtsgeschäft
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
13.12.2010
Branchenbuch-Verlage im Weihnachtsgeschäft
Verbraucherzentrale warnt vor Rechnungen von "Nutzlosregistern"
Im "Weihnachtsgeschäft" befinden sich offensichtlich mehrere Branchenbuch-Verlage.
Dazu gehört auch eine GWE-Wirtschaftsinformations-GmbH mit Sitz in Düsseldorf,
die unter www.gewerbeauskunft-zentrale.de ein nach Auffassung
der Verbraucherzentrale sogenanntes "Nutzlosregister" betreibt. Zahlreiche Beschwerden
liegen ebenso über eine TM Marketing Service Ltd. mit Sitz in London vor.
Zum Füllen eines örtlichen gelben Branchenbuches erhalten gegenwärtig selbst die
Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. dubiose Post dieser Firma.
Die Masche ist bekannt:
 

schnippewippe

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Auch die IHK schreibt:

Gewerbeauskunftszentrale wieder aktiv!

Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) wurde in den vergangenen Tagen von mehreren Mitgliedern informiert, dass der Betreiber des Internetportals "gewerbeauskunft-zentrale.de" massiv Forderungen über einen Anwalt mahnen lässt. Es wird mit gerichtlichen Zwangsmaßnahmen, Gerichtsvollzieher und SCHUFA-Eintrag gedroht. Am 18. März 2011 hat beim Landgericht Düsseldorf eine Verhandlung mit dem Betreiber dieses Internetportals zu seinen Eintragungsangeboten stattgefunden. Das Gericht wird das Urteil am 15. April 2011 verkünden. Die IHK Südthüringen empfiehlt deshalb, diesen Termin abzuwarten, ehe Entscheidungen zum weiteren Umgang mit der offenen Forderung getroffen werden. Über das Urteil des Landgerichts Düsseldorf wird die IHK Südthüringen zeitnah über die Internetseite Startseite - IHK Südthüringen informieren...................aus dem link
 

schnippewippe

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Ungewollter Branchenbuch-Eintrag: Zahlen für das zweite Jahr?

Ungewollter Branchenbuch-Eintrag: Zahlen für das zweite Jahr?
von Rechtsanwalt Sebastian Dosch

Ich habe ja nun schon viel zum Thema geschrieben: Hier, hier, hier und hier zum Beispiel. Und ich habe - wenn auch im Zusammenhang mit Abofallen - auch schon darauf hingewiesen, dass die Zahlung für das erste Jahr keine Bestätigung des Vertrags ist. Häufig wird die Lage also so sein: Sie müssen für das zweite Jahr in aller Regel nicht zahlen - möglicherweise können Sie sogar den Vertrag noch anfechten und dann auch die Zahlung für das erste Jahr zurückfordern......................müsst ihr im link lesen
 

Niclas

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Die Masche ist schon länger bekannt >> Google

Hier stellt sich der Laden selber im Februar 2010 vor >> Gesucht und gefunden – bei gewerbeauskunft-zentrale.de

sind aber mindestens seit Januar 2010 in Erscheinung getreten
Handwerkskammer Konstanz - Wettbewerbsrecht
„Gewerbeauskunft-Zentrale“ versendet zweifelhaftes Angebot

Die GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf versendet derzeit zweifelhafte Angebote über die Erfassung gewerblicher Einträge in einem unserer Ansicht nach völlig wertlosen Internetverzeichnis.

Methode

Nach Auskunft eines Mitgliedsbetriebs werden zwei Schreiben verschickt; im zweiten Brief steht fett und unterstrichen in der Überschrift „Schreiben ist Ihnen schon am 19.01.2010 per Post zugesandt worden!“. Dieses Schreiben hat in seiner ganzen Aufmachung – vom Briefumschlag bis zum Barcode und den Aufforderungen im Adressfeld „muß durch Sie ergänzt werden“ - behördlichen Mahncharakter, was in unserer rechtlichen Bewertung bei diesem privaten Angebot den Tatbestand einer Irreführung über geschäftliche Verhältnisse erfüllt. Entgegen der in fetter Schrift gewählten Zeile „Rückantwort gebührenfrei per Fax“ kostet die Eintragung in das Internetverzeichnis einen „Marketingbeitrag“ in Höhe von 39,85 € monatlich zuzüglich Umsatzsteuer und verstößt klar gegen den Grundsatz von Preiswahrheit und Preisklarheit nach der Preisangabenverordnung, da der Preis nur dem Kleingedruckten zu entnehmen ist.
 

schnippewippe

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Urteil gegen die "Gewerbeauskunft-Zentrale"

LG Düsseldorf: Irreführendes und damit wettbewerbswidriges Anmeldeformular für das Branchenbuch der "Gewerbeauskunft-Zentrale"
LG Düsseldorf
Urteil vom 15.04.2011
38 O 148/10
Gewerbeauskuft-Zentrale


Das LG Düsseldorf hat völlig zu Recht eine wettbwerbswidrige Irreführung bejaht, wenn ein Anmeldeformular für ein Branchenbuch den Eindruck erweckt, dass es sich bei dem Anbieter um eine im öffentlichen Interesse tätige Stelle handelt. Mit ähnlichen Neppangeboten werden auch regelmäßig zahlreiche Markenanmelder belästigt. Wer in eine derartige Falle tappt, hat regelmäßig die Möglichkeit den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.

Aus den Entscheidungsgründen:.............weiter im link
Sollte der link mal tot sein, hier noch einmal das Urteil.
 

schnippewippe

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Gewerbeauskunft-zentrale.de-.gwe-wirtschaftsinformation.de-GWE-Wirtschaftsinformation

Unter der Internetadresse www.gewerbeauskunft-zentrale.de sowie auf der Internetseite www.gwe-wirtschaftsinformation.de wird durch die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH ein Branchenverzeichnis betrieben.
Unternehmen erhalten von dem Betreiber dieser Seite – teilweise – unaufgefordert Eintragsformulare per Post übersandt. In dem übersandten Formular sind teilweise Unternehmensdaten bereits eingetragen und der Empfänger wird aufgefordert, die noch fehlenden Daten zu ergänzen und per Telefax an die GWE Wirtschaftsinformations GmbH zu senden...................

...............................Die sich Unternehmern oftmals anschließend stellende Frage ist, ob im Falle der unachtsamen Annahme dieses Angebotes eine Lösung des Vertrages möglich ist.Das Landgericht Hamburg hat bereits mit Urteil vom 14. Januar 2011 (AZ: 309 S 66/10) in II. Instanz entschieden, dass das Versenden von irreführenden Formularen für Internet-Branchenbuchverzeichnisse als Betrug gewertet werden könne und derartige Verträge aus diesem Grunde aus diesem Grunde nichtig seien. Darüber hinaus stellte das Landgericht Hamburg fest, dass der Verwender, also im Falle von Gewerbeauskunft Zentrale - Branchenverzeichnis - Gewerbeauskunft Zentrale | Gewerbeinfo-Zentrale die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, zum Schadensersatz verpflichtet sei.

Eine entsprechende Entscheidung hat nun das Landgericht Düsseldorf mit Datum 27. April 2011 (AZ: 30 O 148/10) getroffen. In dieser Entscheidung hat das Landgericht Düsseldorf die Verwendung des bisher verwendeten Formulars untersagt und in der Werbung mit einem Monatspreis eine Irreführung gemäß § 5 Abs.1 Nr. 1 UWG gesehen, wenn die Mindestvertragslaufzeit bei mehr als einem Monat liegt. Darüber hinaus stellte das Landgericht Düsseldorf erstmalig einen Verstoß gegen die DL-InfoV fest, weil es sich bei der Verordnung um eine Marktverhaltensreglung gemäß § 4 Nr. 11 UWG handele.Im Weiteren führte das Landgericht Düsseldorf aus, dass bereits der verwendete Titel des Formulars (Gewerbeauskunft-Zentrale – Erfassung gewerblicher Einträge) eine Irreführung darstelle. Dieser Eindruck würde darüber hinaus durch die formularmäßige Gestaltung des Angebotes verstärkt. Die auf der Rückseite abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen würden dem nicht entgegenstehen, da bei einer derartigen Aufmachung des Formulars nicht mit einem Angebot auf Abschluss eines Vertrages gerechnet werde. Auch sei diese Einschätzung auf Unternehmer anwendbar, weil diese regelmäßig mit einem Blick im Alltag unter Zeitdruck Geschäftspost und Reklame sichten würden und der amtliche Charakter des Angebotes hier zu einer Irreführung auch des Unternehmers führe.

Insgesamt ist damit festzustellen, dass betroffenen Unternehmern zu empfehlen ist, den geltend gemachten Zahlungsanspruch der GWE Wirtschaftsinformations GmbH nicht zu erfüllen, da der Vertrag insgesamt nichtig oder anfechtbar ist. Darüber hinaus sind die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstandenen Kosten für Unternehmer im Wege der Schadensersatzpflicht erstattungsfähig......................aus dem link
 

schnippewippe

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Teure Internet-Anzeigen ( Gewerbeauskunft-Zentrale )

Teure Internet-Anzeigen

Für einen Gewerbe-Eintrag im Internet müssen Unternehmer einer vermeintlichen offiziellen "Gewerbeauskunfts-Zentrale" hohe Beträge zahlen.

Markt - Video
 

schnippewippe

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Die Ärztekammer Brandenburg warnt vor Gewerbeauskunft-Zentrale


COTTBUS (ami). Die Ärztekammer Brandenburg warnt vor der Rücksendung von Formularen der "Gewerbeauskunft-Zentrale".


Dabei handelt es sich laut Kammerjustiziar Daniel Sobotta um eine "Abofalle", mit der sich Praxen zur Zahlung von mehreren hundert Euro verpflichten. Die "Gewerbeauskunft-Zentrale" ist laut Sobotta eine "besondere Spielart".

Sie "erweckt in ihren Anschreiben beim groben Lesen den Eindruck, es mit einer Behörde oder staatlich legitimierten Stelle zu tun zu haben", so Sobotta.

Er rät nach dem versehentlichen Abschluss eines solchen Vertrages, diesen per Einwurfeinschreiben an den Verzeichnisdienst sofort anzufechten, wenn der Fehler bemerkt wird. "Ein Abwarten verschlechtert die Rechtsposition des Betroffenen", so Sobotta weiter. Brandenburg warnt vor der Rücksendung von Formularen der "Gewerbeauskunft-Zentrale".

Dabei handelt es sich laut Kammerjustiziar Daniel Sobotta um eine "Abofalle", mit der sich Praxen zur Zahlung von mehreren hundert Euro verpflichten. Die "Gewerbeauskunft-Zentrale" ist laut Sobotta eine "besondere Spielart".

Sie "erweckt in ihren Anschreiben beim groben Lesen den Eindruck, es mit einer Behörde oder staatlich legitimierten Stelle zu tun zu haben", so Sobotta.

Er rät nach dem versehentlichen Abschluss eines solchen Vertrages, diesen per Einwurfeinschreiben an den Verzeichnisdienst sofort anzufechten, wenn der Fehler bemerkt wird. "Ein Abwarten verschlechtert die Rechtsposition des Betroffenen", so Sobotta weiter......................aus dem link
 

sn00py603

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Besser Sie geben ihr Geld zur Sparkasse, dort sind seriöse Berater,
Wirklich? Ich habe da mal von einem Berater gehört, der wollte von einem Bekannten vor dem Börsencrash in Amerika investieren. Nur war mein Bekannter so schlau, selbiges nicht zu tun. Und da sollen seriöse Berater sitzen????
 

schnippewippe

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Wer in Berlin nach einen Anwalt sucht könnte über diesen Bericht stolpern.

Kostenfalle für den Verteidiger
15. Juni 2011

Unsere Kanzlei ist in Sachen “Kostenfallen” bereits seit 2005 unterwegs. Nein, wir stellen keine Fallen, sondern wir verteidigen solche Leute, denen man vorwirft, betrügerisch an das Geld anderer Leute herankommen zu wollen..........weiter mit der Erklärung über die Dummheit der Opfer im link
Schade das die User im Internet nicht das hier dann auch noch finden.
LG Hamburg, Urteil vom 14.01.2011, Az. 309 S 66/10, zum Versand irreführender Branchenbuch-Formulare
Beide Entscheidungen sind aus zweierlei Gründen interessant:

Einerseits wird das Kind nunmehr beim Namen genannt: Mit der Versendung von derartigen Formularen, die einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag nach sich ziehen sollen, kann der Versender den Straftatbestand des Betruges (§ 263 StGB) erfüllen.

Andererseits ist gerichtlich festgestellt worden, daß derartige Verträge nichtig sein können und daß sich die Absender solcher Formulare durch die Behauptung von Forderungen zudem schadensersatzpflichtig machen............................aus dem link
Landgericht Düsseldorf, 38 O 148/10

Branchenbuch: Auswahl an Top-Meldungen

Bei
Branchenbuch-Anbieter in der Rechtsprechung: Kann man sich wehren?

Ein Urteil des Amtsgerichts Münster (3 C 2811/10) dürfte für gute Laune bei Branchenbuch-Anbietern (ich denke etwa an die “Gewerbeauskunft-Zentrale”) sorgen:
sollte sich jeder mal die Erklärung des Anwalts dazu durchlesen.
 
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schnippewippe

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Branchenbuchanbieter jubiliert: Urteil des Amtsgerichts Köln (Aktenzeichen: 114 C 128/11)
Also, da hat also ein Amtsgericht mal wieder ein für Branchenbuchanbieter positives Urteil gefällt. Und in alt bekannter Weise wird das den Mahnbriefen beigefügt, um die lieben "Kunden" zur Zahlung anzuregen
Wer das im Mahnschreiben vorfindet ,sollte sich den Post im Link durchlesen.

Der Bericht endet mit
Und die Moral von der Geschicht?

Lassen Sie sich nicht von diesem Urteil beeindrucken. Es ist eine Einzelfallentscheidung - und sie ist nicht einmal gut begründet. Ich sehe immer noch gute Möglichkeiten, aus dem "Vertrag" - so es denn einer ist - wieder heraus zu kommen.

Und lassen Sie sich im Zweifel von einem Anwalt vertreten, der ein bisschen Erfahrung in diesen Angelegenheiten hat.
 

schnippewippe

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IHK schreibt über die Gewerbeauskunft-Zentrale

Gewerbeauskunft-Zentrale

Obwohl dem Adressbuchverlag „Gewerbeauskunft-Zentrale” (kurz GWE) mit Urteil vom 15. April 2011 vom Landgericht Düsseldorf bescheinigt wurde, dass die so genannten "Offerten" rechtswidrig sind, verschickt der Rechtsanwalt der GWE, ******* zur Zeit verstärkt Mahnbriefe mit sehr kurzen Zahlungsfristen und der Drohung, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Ferner wird dem Schreiben ein anonymisiertes Urteil des Amtsgerichts Münster vom 3. Oktober 2010 beigefügt, das aber ein ganz anderes Unternehmen und ein ganz anderes Formular betraf. Außerdem hat GWE nun gegen das Urteil Berufung eingelegt( Da ist wohl im Bericht was durcheinander gekommen. ???? ) .....................................................................

......................................................................................

Am 15. April 2011 hat das Landgericht Düsseldorf das Urteil verkündet, mit dem der Klage des DSW vollumfänglich stattgegeben wurde. Damit sind die so genannten "Offerten" der Gewerbeauskunft-Zentrale rechtswidrig. Inzwischen hat GWE Berufung gegen das Urteil eingelegt. Über die Erfolgsaussichten der Klage kann man derzeit nur spekulieren.

Die IHK Hochrhein-Bodensee rät betroffenen Unternehmern, sich weiterhin nicht zur Zahlung nötigen zu lassen. Denn das Urteil des LG Düsseldorf ist als maßgeblich zu betrachten, solange keine endgültige rechtskräftige Entscheidung ergangen ist.

Betroffene Unternehmen, die Rechnungen von GWE und/oder Mahnbriefe vom GWE-Anwalt Burkhard Joepchen erhalten, dürfen sich gerne an die IHK Hochrhein-Bodensee wenden.
Hier etwas über das Urteil vom Amtsgerichts Münster vom 3.11. 2010

Branchenbuch-Anbieter lieben dieses Urteil (AG Münster v. 03.11.10, Az.: 3 C 2811/10)
Ich musste schon zweimal hinschauen - bzw. genauer gesagt: Ich dachte, ich sehe doppelt:

Heute flatterten Schreiben von Herrn Kollegen Björn Nordmann in Sachen gewerbeauskunft-zentrale.de und der Firma bdp gmbh in Sachen gewerbeauskunft.com ins Haus - mit jeweils 4 Seiten Anhang. Nämlich ein Urteil des Amtsgerichts Münster vom 03.11.2010, Aktenzeichen: 3 C 2811/10. Ja, tatsächlich, sowohl die bdp gmbh als auch die GWE GmbH berufen sich auf ein und dasselbe Urteil...............weiter mit eine Erklärung des Urteils im link
Hier noch einmal ein Video darüber
 
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