Eilantrag der ddp gegen "Wahl-O-Mat" zur Landtagswahl

schnippewippe

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VG Köln: "Wahl-O-Mat" nicht rechtswidrig
vom 18. März 2011
Mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss hat das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag des Landesverbandes der deutschen demokratischen partei (ddp) - Die Einstein Partei - Rheinland-Pfalz abgelehnt, die Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn zu verpflichten, den „Wahl-O-Mat“ zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 27.03.2011 sofort von ihrer Internetseite zu nehmen.

Die Bundeszentrale für politische Bildung, die ihren Sitz in Bonn hat, hat die Aufgabe, durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken. Der „Wahl-O-Mat“ ist ein von der Bundeszentrale für politische Bildung seit etlichen Jahren vor Wahlen im Internet an-gebotenes Frage- und Antwort-Tool, das interaktiv genutzt werden kann und zeigen soll, welche zu einer Wahl zugelassene Partei der eigenen politischen Position am nächsten steht. Der „Wahl-O-Mat“ soll insbesondere bei den jungen Wählerinnen und Wählern das politische Interesse wecken und ihnen eine Hilfestellung bei der Wahlentscheidung bieten.

Mit ihrem Eilantrag machte die ddp u.a. geltend, dass die mit dem „Wahl-O-Mat“ bei den Nutzern abgefragten 38 Thesen zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 27.03.2011 einseitig an den Programmen der großen Parteien ausgerichtet seien. Darum verletzten sie die ddp in ihrem Recht auf Chancengleichheit nach Art. 21 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht. Es stellte fest, dass die Bundeszentrale für politische Bildung im Zusammenwirken mit der Landeszentrale für politische Bildung in Rheinland-Pfalz mit dem „Wahl-O-Mat“ ihren verfassungsrechtlichen Informationsauftrag erfülle. Eine Verletzung der Chancengleichheit sei nicht erkennbar. Der mehrstufige Prozess der Erarbeitung und Auswahl der Thesen für den „Wahl-O-Mat“ erfolge unter Einbindung aller betroffenen Parteien - auch der ddp -, sodass die geschützten Rechtspositionen der Parteien gewahrt blieben.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Az.: 6 L 372/11
Willkommen bei "Wahl-O-Mat"
 

TonyKatz

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Zum Verständnis: Es geht nicht um den "Wahl-o-Mat"-en, an sich, aber um die Chancengleichheit. Was mir besonders aufstößt: Die "harten" Fragen werden nicht gestellt (mehr Volksabstimmungen z.B.) und die Auswertung des Ergebnisses wird auf 8 Parteien beschränkt (mit der Hoffnung - ganz oben umrandet) die "etablierten" werden vorausgewählt (die kennt man ja, bzw. billigt ihnen nur eine Chance ein), also verbleiben nur noch 3-5 andere Parteien übrig. Also, ein Vergleich muß zumindest alle teilnehmenden Parteien vergleichen.

Es folgt die Pressemitteilung der ddp Partei:

Gericht weist Vorwurf der Manipulation des wahl-o-mat zurück

Köln, 21.03.2011

[edit]

Anm. Mod.
Dies ist keine Plattform für Parteipropaganda.

Wer die Pressemitteilung lesen will,der sucht auf der Seite der Partei.
 
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TonyKatz

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Hallo "De kleine Eisbär",
Entschuldigung für die zu breite Darstellung der ddp. Die Themen "echte Abzocke" und Demokratie, hier, insbesondere die vom Grundgesetz vorgegebene Chancengleichheit aller Parteien sind viel zu wichtig um sie einseitig aus der Sicht einer Partei darzustellen. Ich hoffe, sie sehen, man kann sich zwar auf eine Partei "berufen" bzw. in einer Partei aktiv sein, aber man sollte nie das Oberthema vergessen. Für den Wahl-O-Mat Interessierten hier noch mal der Link mit der umfangreichen Korrespondenz bpb und ddp http://www.ddp-partei.de/wahlomat-manipulation, ich hatte ihn selber auch nicht auf Anhieb gefunden.
Nochmals: wir haben nunmal eine parlamentarische Demokratie, zwar mit den (Marc Bülow) "wir Abnicker" und die Diskrepanzen zwischen dem, was das Grundgesetz (z.B. Wahlen UND ABSTIMMUNGEN oder Eigentum VERPFLICHTET) fordert und die Regierenden und auch momentan nicht regierenden Parteien versprechen, sind enorm und gehören auf den Tisch! (in die Diskussion). Stichworte: Volksvertreter versus Volkszertreter, Geld kauft Recht, Grundgesetz: jeder ist vor dem Gesetz gleich (nur wer Geld hat oder in der Regierung ist ist gleicher?!?)
 
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schnippewippe

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Wir haben nicht vor hier über die Parteien zu diskutieren.
Aber meine Sache wäre die ddp nicht gerade


Zitat bei wikipedia.org ausgeborgt. Da aber ohne den Link.
Die Deutsche Demokratische Partei (ddp) ist eine deutsche linksliberale Partei. Sie wurde 2004 in Königstein im Taunus gegründet und sieht sich in der Tradition der Deutschen Demokratischen Partei der Weimarer Republik.
Die Geschichte der Partei
Von 19 auf 1 Prozent
Die vielversprechenden Anfänge und das unrühmliche Ende der DDP
 
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TonyKatz

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Lieber Schnippewippe,
Ja, ich verstehe schon, es gibt für Diskussionen über "Parteien" andere geeignetere Foren. Ich habe ja (später) geschrieben: das Oberthema - sprich "Hilfe von Verbrauchern für Verbraucher zum Thema Abzocke" ist der Leitfaden. Und da paßt der Einwurf mit dem VG Köln, wie unsere Regierungen und deren Organe uns deren (allein seligmachende) Sichtweise verkaufen wollen.

Nebenthema: Ergänzung: ddp 1932-2009: Null, Prozent, 2009: 0,01% (NRW), 2010: 0,1-0,2% ? (RLP), also, ist (leider) noch ein kleines Grüppchen...

Zurück zum Thema: Es geht auch anders als mit unseren Steuergeldern bezahlter Wahl-o-Mat, z.B. ParteiVergleich.eu * Alternative zum wahlomat * Hilfe zum Parteien vergleichen vor der Wahl in Bremen hier gibt es jede Menge (wichtiger) Fragen und einen Vergleich aller Parteien (ohne Scheuklappen).
 
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