Bundessozialgericht: Hartz IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf ein TV-Gerät.

schnippewippe

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Bundessozialgericht: Hartz IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf ein TV-Gerät.

Fernseher keine Grundausstattung

Auch wenn Fernsehen in Deutschland zu den "herrschenden Lebensgewohnheiten" zählt, haben Hartz IV-Empfänger keinen Anspruch auf ein TV-Gerät. Es sei für die grundlegenden Bedürfnisse Aufenthalt, Schlafen und Essen nicht erforderlich, befand jetzt das Bundessozialgericht.
Wer fernsehen will, muss notfalls einen Kredit aufnehmen.

Wer fernsehen will, muss notfalls einen Kredit aufnehmen.

Ein Fernsehgerät gehört nicht zur Erstausstattung einer Hartz-IV-Wohnung. Die Jobcenter müssen das Gerät daher nicht extra bezahlen, hat das Bundessozialgericht (BSG) jetzt entschieden. Hilfebedürftige können danach allenfalls Anspruch auf ein Darlehen haben. (Az: B 14 AS 75/10 R)

Damit wies das BSG einen Arbeitslosen aus Göttingen ab. Er war zunächst obdachlos und bezog dann ein 17 Quadratmeter großes Zimmer. Das Jobcenter bewilligte zum Einzug rund 700 Euro für Möbel, Haushaltsgeräte und Gardinen, nicht aber den beantragten gebrauchten Fernseher.........................weiter im link
 
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