Augen auf bei Partnersuchanzeigen
Zitat:
Verbraucherzentrale weist auf BGH-Urteil zum Widerruf hin
Besonders in der Weihnachtszeit reagieren einsame Menschen auf persönlich gehaltene Partnergesuche in Tageszeitungen. Doch wenn sich der Annoncierende als Lockvogel einer professionellen Partnervermittlung entpuppt, sind manche schon auf dem besten Wege, angesichts geschickter Vermittlertricks ihr Geld ohne entsprechende Gegenleistung zu verlieren. "Nach Lockvogelwerbung zuhause geschlossene allgemeine Partnervermittlungsverträge können in aller Regel widerrufen werden", stellt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg dazu klar und verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. April 2010 (AZ: III ZR 218/09). "Vor allem sollten nicht sofort Zahlungen geleistet oder gar Blanko-Überweisungen unterschrieben werden", warnt die Juristin.........weiter im link
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Damit es nicht verloren geht.
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