Win-Finder - Ansprüche werden über Telefonrechnung geltend gemacht

schnippewippe

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Aboabzocke war gestern - heute buchen die Gauner einfach über die Telefonrechnung wöchentlich 9,90 Euro ab

Ich kenne diese Seite von ""Win-Finder ""im Internet. Hätte nicht gedacht das hier eine Abzocke gemacht wird.
Der Preis steht genau über der Anmeldung.
Melden Sie sich jetzt bei Win-Finder an. Unsere Dienstleistung kostet Sie lediglich 15 Euro / Woche.
Sollten Sie einen Berechtigungscode haben, bezahlen Sie lediglich 9,90 Euro / Woche.


Aber dann finde ich heute diesen Beitrag bei der Verbraucherzentrale.

Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor neuer Abzockfalle
Vermeintliche Ansprüche werden über Telefonrechnung geltend gemacht
Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor einer neuen Abzockmasche des Gewinnspieleintragungsdienstes "win-finder. Vermeintliche Ansprüche werden nicht über separate Rechnungen, sondern direkt über die Telefonrechnung geltend gemacht. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, Telefonrechnungen regelmäßig und genau zu prüfen.
Bei der Verbraucherzentrale Thüringen häufen sich derzeit Beschwerden über "win-finder", einen nach eigenen Angaben "innovativen Gewinnspieleintragungsdienst". Innovativ erscheint allerdings weniger das Angebot des Anbieters, als vielmehr die Praxis, vermeintliche Ansprüche nicht per separater Rechnung, sondern direkt über die Telefonrechnung zu erheben. Vor allem ältere Verbraucher berichteten, dass sie überraschend angerufen wurden und von einem angeblichen Gewinn die Rede gewesen sei. Offensichtlich entlockte man den vermeintlichen "Gewinnern" dabei auch verschiedene personenbezogene Daten. Die böse Überraschung kam mit der nächsten Telefonrechnung.....................................
..............................So können sich Betroffene wehren:

* Widersprechen Sie der Telefonrechnung und begleichen Sie lediglich den unstreitigen Betrag. Teilen Sie der DTAG mit, wie der Anbieter vorgegangen ist, und dass Sie sich gegen die unberechtigte Forderung wehren werden.
* Auf eine Mahnung sollten Sie reagieren. Fordern Sie vom Anbieter einen Nachweis über den angeblich wirksamen Vertrag. Zudem sollte vorsorglich der behauptete Vertrag widerrufen und anfochten werden.

..........................................Die Verbraucherzentrale Thüringen befürchtet, dass künftig mehr Anbieter ihre vermeintlichen Ansprüche über die Telefonrechnung geltend machen. Verbraucher sollten deshalb ihre Telefonrechnung regelmäßig und genau prüfen. Das gilt insbesondere auch für Online-Rechnungen....................mehr darüber im link
Aber auch im Internet ist mal wieder eine Anmeldung möglich.



9,90 € die Woche. Das ist ein verdammt hoher Preis für so einen Blödsinn.
Vor allem ältere Verbraucher berichteten, dass sie überraschend angerufen wurden und von einem angeblichen Gewinn die Rede gewesen sei.
Im Internet wird sich wohl auch nur noch selten ein User anmelden. :D

Impressum

Marketing & Project Service Inc.
9 Pelican Drive
Road Town, Tortola VG1110
British Virgin Islands

Telefon: 0180 5 329999*
Fax: 0180 5 015211*
E-Mail: - service*win-finder.com
Rufnummernmissbrauch - Spam - Dialer - unerlaubte Telefonwerbung
Die Bundesnetzagentur verfolgt Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung. Hier können Sie sich informieren und der Bundesnetzagentur Ihre Beschwerde mitteilen.
Ausserdem würde ich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten

Hier die Nummer 0800-33 01000 Telekom-Rechnungen ,wo man derartige Beträge umgehend kostenlos reklamieren lassen kann und der Telekom auch die Belastung untersagen kann.

Wenn ich merke das es von Bank abgebucht wurde.
Die Lastschrift der Rechnung zurückbuchen lassen. Dann den richtigen Betrag der Rechnung unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer wieder überweisen . Der Rechnungsstelle eine Mail schicken, weshalb und welcher Betrag nicht bezahlt wurde.
Wer ganz sicher gehen will , sollte es auch auf dem Postweg machen.

Hier noch die AGB:
http://img188.imageshack.us/img188/3611/agbw.png

http://img833.imageshack.us/img833/5766/agbw1.png

Hier haben wir schon ein Thema mit anderen Fällen.
 
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schnippewippe

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen
08.11.2010
Wer sucht, der findet Win-Finder
Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor neuer Abzockmasche bei unerlaubter Telefonwerbung
................."Verbraucher, die die telefonische Mitteilung über einen Gutscheingewinn und wenig später den Brief des IFK-Glücksteam mit der Aktivierung für Win-Finder erhalten, müssen ihre nächsten Telefonrechnungen sorgsam auf "Beiträge andere Anbieter" überprüfen", informiert Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Momentan werden die Beträge in Höhe von 9,90 € pro Woche von der Telomax GmbH aus Frankfurt am Main geltend gemacht und mit der Telefonrechnung abgezogen.
Verbraucherzentralen fordern seit langem eine wirksame gesetzliche Regelung in Form der so genannten Bestätigungslösung, die untergeschobene Verträge verhindern soll. "Momentan ist es jedoch immer noch so, dass Verbraucher, die bereits einen unerlaubten Werbeanruf über sich ergehen lassen mussten, auch noch selbst aktiv gegen untergeschobene Verträge vorgehen müssen", empört sich Wagner.

Wenn sich dieser fragwürdige Posten auf der Telefonrechnung befindet, sollten Verbraucher zunächst schriftlich Widerspruch beim Telefonanbieter einlegen. Dabei sollte auch mitgeteilt werden, wie der Anbieter vorgegangen ist. Darüber hinaus empfiehlt sich, den fragwürdigen Betrag nicht zu zahlen und lediglich den unstrittigen Betrag der Telefonrechnung zu begleichen. Der dubiosen Forderung und dem angeblichen Vertragsschluss sollte ebenfalls widersprochen werden.....................aus dem link

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

08.11.2010
Phantom-Forderungen?
Hier noch einmal den Musterbrief von der Verbraucherzentrale.Damit er nicht verloren geht.
http://www.verbraucherzentrale-sh.de/mediabig/136021A.rtf
 
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schnippewippe

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www.win-finder.com

Edith Schilske aus dem Baumschulenweg fühlt sich gelinkt – und ist deshalb manchmal den Tränen nah. Die 80-Jährige ist angeblich Kundin von Easy-Winners.de – Der Slogan dieses Unternehmens: Gewinnen leicht gemacht. „Jetzt teilte mir die dubiose Firma meine vorzeitige Kündigung mit. Dreimal 49,90 Euro wären deshalb zu zahlen. Die Summe wird von meinem Konto abgebucht. Ich war da nie Kunde“, empört sich die MOZ-Leserin. Da sie gehbehindert ist, habe sie – wie sie sagt – bunte Blätter abonniert und jeweils Bankeinzug vereinbart. Jetzt vermutet Edith Schilske: „Meine Kontonummer einschließlich Bankleitzahl wurde an Abzocker, die mit unseriösen Gewinnspielen locken, verkauft
In der Stadt mehren sich die Beschwerden auch über eine postalische Aufforderung aus den USA. „Es werden ein Kosmetik-Gutschein in Höhe von hundert Euro und unentgeltliche Gewinnspiele versprochen. Man müsse nur unter der Online-Adresse Win-Finder einen Account, also ein Benutzerkonto, aktivieren“, so Jan Wilschke. In diesem Fall der böswilligen Abzocke wird auf eine angeblich telefonisch erteilte Vollmacht verwiesen, an die sich Betroffene nicht erinnern. Im Vorfeld, so Wilschke, würde durch einen unzulässigen Werbeanruf Kontakt aufgenommen. „Wir raten von jeglicher Reaktion ab.“ Wer auf die Versprechen von Win-Finder.com hereinfällt, würde auf der nächsten Telefonrechnung einen Posten für einen sogenannten Mehrwertdienst entdecken. Die Summe – im Schnitt monatlich 60 Euro – werde entsprechend der Einzugsermächtigung beim Telefon-Anbieter auch gleich abgebucht. Wilschke: „In jedem Fall sollte man der Telefonrechnung widersprechen und nur den unstreitigen Betrag beim Provider begleichen.“...........aus dem link
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Die weerden immer einfallsreicher.

Otto-Konzern warnt vor Abzocke mit Gewinnspielen

Der Versandhandelskonzern Otto warnt vor Betrügern, die sich als Mitarbeiter des Hamburger Unternehmens ausgeben und versuchen, nichts ahnende Verbraucher am Telefon über den Tisch zu ziehen. Dabei bieten die Betrüger laut Otto einen Kosmetikgutschein für die Teilnahme an einer Gewinnspielserie an und kundschaften die persönlichen Daten von Kunden aus. Wer Interesse an dem Gutschein zeigt, erhält per Post einen Aktivierungscode für eine Internetseite namens Win-Finder oder Win-Dienst.
Quelle&mehr: abendblatt.de
 

steffen

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Vorsicht bei mir hat im Auftrag von Win-Finder eine Firma telomax mit Sitz in Frankfurt den Betrag von meiner Telefonrechnung geholt. Bei Win-Finder hatte ich von meinem Rücktrittsrecht gebrauch gemacht, den zugeschickten Gewinn zurückgeschickt und schriftlich sowie mündlich gekündigt.

Besonders bedauerlich finde ich, dass Deutsche Firmen sich an der modernen Wegelagerei beteiligen.
 

schnippewippe

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Nur unerklärliche Zusatzkosten gewonnen


......................Blank weiß auch, dass sein Unternehmen zuerst in der Kritik steht, wenn es für Dritte kassiert. Die Telekom sei per Telekommunikationsgesetz gezwungen, die „Fakturierung“ für andere Netzbetreiber zu übernehmen. „Da es sich bei der Fakturierung für Dritte um einen reinen Datenprozess handelt, ist für uns nicht erkennbar, welche inhaltlichen Leistungen den zu fakturierenden Entgelten im Einzelnen zugrunde liegen. Wir können auch nicht prüfen, ob und in welcher Form die Leistungen erbracht wurden.“ Schlimm für die Telomax-Kunden: „ Das Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Anschlusskunden und diesen angewählten Netzbetreibern, in diesem Fall Telomax.“

Blank hat aber auch Hilfe:Gibt es kein gültiges Vertragsverhältnis für die Dienstleistung, empfehlen wir folgende Schritte: Zahlt ein Kunde die Rechnung einzeln, kann er den strittigen Betrag abziehen und die Differenzsumme mit entsprechendem Vermerk überweisen.“ Das macht die Kundin aus Kransberg so. „Ist bereits eine Lastschrift erfolgt, kann ein Kunde eine Rücklastschrift veranlassen und die Differenzsumme mit entsprechendem Vermerk überweisen. Ist die Lastschrift noch nicht erfolgt, kann sich der Kunde bei der Telekom melden und eine Zahlsperre auf den jeweiligen Anbieter setzen lassen.“..................aus dem link
 

liopadre

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AW: Win-Finder / Gluecksfider.- Ansprüche werden über Telefonrechnung geltend gemacht

Hallo an alle,
Achtung die Seite mutiert ich bin von GLUECKSFINDER.NET angezockt worden.
Fast indentische Seite, gleiche Methode abgelatsche AGB's anderer Firmenname mit gleicher Firmensitzadresse auf den british virgin ilands. Das ist wie ein Krebsgeschwühr. Ich hoffe Telekom u.a unternemen bald etwas hab gelesen das sie den carrier TELOMAX abgemahnt hat und weitere Schritte prüft.
 

Niclas

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Bundesnetzagentur Pressemitteilungen

Bundesnetzagentur untersagt Abrechnung von unerlaubt beworbenen Gewinnspieleintragsdiensten über Telefonrechnungen
Ausgabejahr 2010
Erscheinungsdatum 29.12.2010

Die Bundesnetzagentur hat jetzt für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde gegenüber dem Unternehmen und der Telekom Deutschland GmbH ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen die telomax GmbH Verbrauchern unter den Artikel-/Leistungsnummern 61404 und 83917 Entgelte für Gewinnspieleintragsdienste berechnet, die von Drittfirmen erbracht werden sollen. Die Eintragsdienste werden zuvor z. B. unter dem Namen "www.win-finder.com" rechtswidrig telefonisch beworben. Das Verbot gilt rückwirkend für die Zeit ab dem 30. März 2010.
 

schnippewippe

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Unerlaubte Abbuchungen

Hier kann man im Video auch ein Telefonmitschnitt hören. Rechtanwalt der Verbraucherzentrale teilt nach anhören des Telefonmitschnittes mit "" das der Teilnehmer überrumpelt werden soll und der Vertrag seiner Meinung nach nicht besteht, """
Man sollte aber mitteilen, dass es keinen Vertrag gibt.
 

schnippewippe

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Win-Finder.com: Server von Faustus Eberle abgeklemmt

Win-Finder.com: Server von Faustus Eberle abgeklemmt


Erst vor einigen Tagen haben wir über den WinFinder-Betrug des Eberle-Syndikats berichtet. Schon wenig später schienen sich die Ereignisse zu überschlagen, denn viele Domains aus dem Netzwerk des Faustus Eberle waren nicht mehr zu erreichen. Einschließlich seiner persönlichen Webseiten. Allem Anschein ist die Denic eingeschritten und hat die Domain des Name-Servers vom Netz genommen. Betroffen sind sämtliche auf dem Server von nameserver-dienst.de liegenden Domains.
Die folgenden Seiten werden auf dem Server gehostet:...............weiter im link
 

schnippewippe

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AW: Win-Finder - OVG Nordrhein-Westfalen:

OVG Nordrhein-Westfalen:


OVG Nordrhein-Westfalen: Missbraucht ein Unternehmen ein Telefonnetz für Werbeanrufe, kann seinem Verbindungsnetzbetreiber verboten werden, für dieses Unternehmen Rechnungen zu stellen und das Inkasso zu betreiben

OVG NRW, Urteil vom 25.05.2011, Az. 13 B 339/11
§ 7 Abs. 1 S.1, Abs. 2 Nr. 2 UWG; §§ 67 Abs. 1 S.1; 102 Abs. 2 TKG

Das OVG NRW hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur rechtmäßigerweise einer sog. Verbindungsnetzbetreiberin - in deren Netz Diensteanbieter (hier: die Antragstellerin), die zumindest zum Teil im Ausland ansässig sind, ihre Rufnummern schalten lassen - die Rechnungslegung und Inkassierung von abgerechneten Telekommunikationsentgelten untersagen kann. Die Antragstellerin hatte die Rufnummern rechtswidrig benutzt, indem sie - bei unterdrückter Telefonnummer - unzulässig Werbung im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 2 UWG betrieben hatte. Zum Volltext der Entscheidung:


Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Beschluss......................zu finden im link
 

schnippewippe

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Inkassofirma verschickt Mahnbriefe und droht am Telefon

Nicht nur die angebliche Lottospielgemeinschaft Lotto 3000 versucht derzeit, hauptsächlich ältere Menschen um Geld zu erleichtern, vermehrt bekommen auch Senioren im Landkreis Post von Ivan Milosevic vom angeblichen Inkassounternehmen „NTT Telco Inkasso“ mit Sitz in Wiesbaden. Der jüngste Fall ereignete sich in Murr. „Nicht zahlen“, raten Polizei und Verbraucherschutz.

In Murr kam der Brief am vergangenen Samstag. Darin wird behauptet, dass der 75-jährige Empfänger bei dem Gewinnspieleintragsdienst Glücksfinder, wahlweise auch Winfinder, mitgemacht habe, was 9,90 Euro pro Woche koste............................weiter im link .
 

Niclas

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Leider stehen in diesen Artikeln neben richtigen Infos auch Aussagen die blühender Unsinn sind
Ludwigsburger Kreiszeitung schrieb:
Selbst wenn ein Telefongespräch aufgezeichnet worden sei, sei es fraglich, ob ein Vertrag zustande gekommen sei.
Es gibt bis heute nicht einen einzigen belegten Fall, in dem ein solcher Laden mit einer solchen Aufzeichnung vor Gericht gezogen wäre, geschweige denn einen Prozess gewonnen hätte.
Ludwigsburger Kreiszeitung schrieb:
Er rät jedoch, mit dem auf der Internetseite der Verbraucherzentrale hinterlegten Musterbrief zu widersprechen, am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Das kommentier ich nicht mehr
Ludwigsburger Kreiszeitung schrieb:
Erst wenn ein Mahnbescheid vom Amtsgericht eintreffe, werde es schwierig.
Was soll an einem Kreuz auf einem Vordruck zu "malen" und damit zur Post zu gehen schwierig sein? [sarkasmus]Die Unterschrift könnte natürlich ein Problem sein[/sarkasmus] Hier wird IMHO aus Nichtwissen die Angsthysterie vor einem MB geschürt.
Ludwigsburger Kreiszeitung schrieb:
Bei der Firma „NTT Telco“ sei damit aber nicht zu rechnen.
Bei keinem dieser Abzocker ist damit zu rechen. Dass so ein Wisch nichts weiter als ein für den amtlichen Stempel 23€ teures völlig ungeprüftes Mahnschreiben ist, wird seit Jahren in den Medien und auch von den VZetten unterschlagen. Frage mich oft, warum man dermaßen zurückhaltend mit einer klaren Aussage ist...
 

schnippewippe

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Kein Inkasso von Forderungen aus Telekommunikationsleistungen?
nzwischen liegen zwei amtsgerichtliche Entscheidungen vor, die einige Brisanz bieten: Sowohl das AG Meldorf (81 C 241/11) als auch das AG Bremen (9 C 0430/11) sind der Meinung, dass Forderungen aus TK-Verträgen nicht abgetreten werden dürfen. Beim AG Meldorf ging es um den Providern selbst, beim AG Bremen um einen Zusatzdienstleister (“Auskunftsdienste”), deren Forderungen nicht beglichen wurden, und die dann an einen Inkassodienstleister abtreten wollten, der wiederum die Forderung einklagen wollte.

Geht nicht, sagen beide Amtsgerichte: In beiden Fällen ginge es um Inhalte, die nach §88 TKG dem Fernmeldegeheimnis unterliegen und die entsprechend §88 TKG auch nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Damit würde die Abtretung der Forderung, unter Weitergabe der entsprechenden Informationen, gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen und nach §134 BGB nichtig sein. Eine Ermächtigung im §97 TKG, der eine Weitergabe zum Einzug vorsieht, sehen die Gerichte nicht. Das AG Meldorf dazu:....................................mehr im link

Für die User die oben im Bericht den Link nicht angeklickt haben :whistle:

Post von NTT Telco – Win-Finder in der zweiten Runde
Derzeit gibt es mehrende Mitteilungen (dazu die Verbraucherzentrale Niedersachsen) über Anschreiben der “NTT Telco”, die angeblich bestehende und an sie abgetretene Forderungen geltend machen. Auch bei uns melden sich Mandanten in dieser Sache. Dazu wie folgt in Kürze:

Bei diesen Forderungen kann man durchaus hellhörig werden, geht es doch um angeblich bestehende Verpflichtungen gegenüber “Winfinder”, die in der Vergangenheit von Verbraucherzentralen schon mehrfach angegriffen wurden (dazu nur die VZ Bayern, VZ Brandenburg oder VZ Sachsen). Hintergrund soll ein fragwürdiges Gebahren sein, dass die Verbraucherzentralen so beschreiben:

“Verbraucher, die die telefonische Mitteilung über einen Gutscheingewinn und wenig später den Brief des IFK-Glücksteam mit der Aktivierung für www.win-finder.com erhalten, müssen ihre nächsten Telefonrechnungen sorgsam auf “Beiträge andere Anbieter” überprüfen” [...] (Quelle: VZ Sachsen)

Sprich: Man wurde angerufen und hatte hinterher plötzlich angeblich einen Vertrag geschlossen, der stolze 9,90 Euro pro Woche kosten sollte.

Nunmehr meldet sich die “NTT Telco” per Post und fordert diese angeblichen Forderungen ein. Dabei macht mich schon das Anschreiben stutzig, das hier von einem Mandanten vorgelegt wurde:...................mehr im link
 

schnippewippe

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Winfinder und Windienst

Abzocke mit Inkasso
Abzocke mit Inkasso im Südwesten | Südwest Presse Online
................"Die Meldungen von betroffenen Verbrauchern sind seit Anfang der Woche dramatisch angestiegen", sagt Niklaas Haskamp, Pressereferent der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Es handelt sich offensichtlich um eine Fortsetzung: "Bereits Anfang des Jahres hatten wir viele Verbraucheranfragen zu den Themen Winfinder und Windienst", so Haskamp weiter.......................aus dem link
 
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