SIM-Kartenrückgabe: Mobilfunkfirmen zocken Strafgebühr ab!

schnippewippe

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SIM-Kartenrückgabe: Mobilfunkfirmen zocken Strafgebühr ab!

Umfrage bei 25 Handy-Firmen: Skurriles Wirrwarr um Rückgabe von SIM-Karten
Eine Umfrage der Verbraucherzentrale NRW bei 25 Providern und Netzbetreibern zeigt: Wer nach dem Ende seines Handyvertrags die SIM-Karte nicht retour schickt, muss bei sieben Anbietern zahlen: bis zu 29,65 Euro. Die Begründungen für die Klauseln im Kleingedruckten erscheinen skurril.

Ohne SIM-Karte geht beim Handy fast nichts. Die metallenen Benutzerausweise im Mini-Format sind unverzichtbar beim mobilen Telefonieren und Surfen. Doch unverhoffter Ärger droht, wenn bei SIM-Karten der Vertrag endet. Das zeigt eine Stichprobe der
Verbraucherzentrale NRW bei 25 Netzbetreibern und Providern.

Das überraschende Ergebnis: Während es zehn Unternehmen ihren Kunden überlassen, was sie mit den ausrangierten Mikrochips anstellen, fordern acht in ihren Geschäftsbedingungen, mehr oder weniger nachdrücklich, die Rückgabe. Weitere sieben Unternehmen bekräftigen diese Aufforderung noch mit einem deftigen Kartenpfand.

Das bedeutet: Wer seine SIM-Karte nicht zurückgibt, zahlt bei Talkline 9,97 Euro, der berappt bei sechs Partner- und Tochterunternehmen der Drillisch AG sogar 29,65 Euro. ...............mehr darüber im link
 

schnippewippe

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AW: SIM-Karten-Pfand und Strafzahlungen bei Nichtbenutzung unzulässig

SIM-Karten-Pfand und Strafzahlungen bei Nichtbenutzung unzulässig

Eigener Leitsatz: Die Erhebung eines SIM-Karten-Pfands durch einen Telekommunikationsanbieter benachteiligt den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, da dieser kein anerkennenswertes Interesse an einer Rückerlangung der SIM-Karten hat. Auch ist es unzulässig dem Kunden eine Nichtbenutzungsgebühr für den Fall aufzuerlegen, dass er seine SIM-Karte über einen bestimmten Zeitraum nicht aktiv nutzt.

Landgericht Kiel

Urteil vom 14.05.2014

Az.: 4 O 95/13.............................weiter im link
 

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Ein sehr gutes Urteil meiner Meinung nach!

Eine vernünftige Stütze des Verbraucherschutzes. Man muss sich doch noch auf den gesunden Menschenverstand verlassen dürfen ...
 
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